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Diskussion zu: So geht es auch
#26
Zur Umgangsregelung...
Entscheidungen der Famgerichte im Bereich des OLG Hamburg können der größte Murks sein. Vom OLG dort werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit und größtem 'Vergnügen' gegen Väter bestätigt. Das wissen die FamGerichte unten nur zu gut. Ich habe 'Erfahrungen' mit diesen Gerichten dort.Undecided

Zum Jobcenter...
Reisekosten werden vom Jobcenter NICHT erstattet. Das ist ein irreführendes Bild.
Die Umgangkosten (Reisekosten und Lebenshaltung des Kindes während des Umgangs) werden dem Bedarf zugerechnet. Deckt das anrechenbare Einkommen nicht diesen Bedarf, dann wird im Ergebnis vom Jobcenter aufgestockt, dann wird ergänzendes ALG II gezahlt.

Hamburg-Rostock ist IC-Rennstrecke, um die 2 Stunden ohne Umsteigen.
Für einen 11-jährigen sollte das kein Problem sein, und das Bringen zum und Abholen vom Bahnhof für die Mutter auch nicht.

S.
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#27
Ich habe mir die Anträge per PDF runtergeladen. Mein Arbeitgeber muss ja auch noch was ausfüllen. Dann schick ich es einfach zum Jobcenter hin damit mich keiner abwimmeltSmile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#28
(11-04-2014, 17:16)Zala schrieb: Mein Arbeitgeber muss ja auch noch was ausfüllen.

Eigentlich nicht, aber was soll´s.


(11-04-2014, 17:16)Zala schrieb: Dann schick ich es einfach zum Jobcenter hin damit mich keiner abwimmeltSmile

Ich bin begeistert und zu tränen gerührt.Wink
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#29
(11-04-2014, 17:16)Zala schrieb: Ich habe mir die Anträge per PDF runtergeladen. Mein Arbeitgeber muss ja auch noch was ausfüllen. Dann schick ich es einfach zum Jobcenter hin damit mich keiner abwimmeltSmile
...und parallel dazu unbedingt faxen!

Dir ist bekannt, daß Du titulierten Kindesunterhalt in der Einkommensberechnung berücksichtigen lassen kannst?

Umgangsregelung nicht mit zu schicken vergessen. Für 6 Monate genau angeben, wann sich das Kind gem. Regelung bei Dir aufhält. Dies fließt in die Berechnung des Bedarfs Deiner zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft ein.
Anlage BEBE!

Bei den Fahrtkosten alles reinpacken. Jede Bus und Straßenbahnfahrt, auch die Kosten der Mutter, die sie nur für Dich bzw. das Kind auslegt.
Über deren Erstattung wird sie sich freuen.Smile

S.
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#30
Eigentlich nicht, aber was soll´s.

Wieso nicht reichen die Lohnzettel?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#31
Ja, das reicht. Die Mietbescheinigung ist genau so ein Quatsch. Der Mietvertrag reicht als Nachweis vollkommen aus.

Aber wenn es dir nichts ausmacht und du nicht schon am Anfang gegen den Strom schwimmen willst, kannst du das ausfüllen lassen.
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#32
Das spart zeitSmile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#33
(11-04-2014, 17:43)Zala schrieb: Eigentlich nicht, aber was soll´s.
Was DAS die Antwort auf meine Frage?

Wenn ja, dann hast Du Systematik und Möglichkeiten des SGB II noch nicht verstanden.

Anspruch auf Leistung hast Du, wenn Du bedürftig bist, wenn anrechenbares Einkommen nicht den Bedarf Deiner Familie (in spezieller Organisation) deckt. Dein Bedarf muß hoch und Dein anrechenbaren Einkommen niedrig, dh die Absetzbeträge 'vollständig' sein.

S.
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#34
[quote='Skipper' pid='130427' dateline='1397231482']
Was DAS die Antwort auf meine Frage?

Das war die Frage an Timo.
Das ich den Kindesunterhalt anrechnen lassen kann wurde mir schon erklärt. Wenn das so ungefähr eintrifft wie vorausberechnet dann wäre es richtig Super damit kann ich leben. Und mein kleiner Profitiert richtig gut davon.Smile

LG
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