15-06-2014, 12:25
Zitat comment:
„Nein, HartzIV Empfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger haben einen Ortsabwesenheitsantrag zu stellen, wenn sie ihren Wohnort zwecks Urlaub verlassen möchten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.“
Gilt diese Rechtslage auch für eine „alleinerziehende“ KM, die mit den beiden Kindern über 17 Tage von ihrem eigentlichen Wohnort (Entfernung zum jetzigen Wohnort ca. 28 km)ortabwesend ist? Sie „betreut“ das Eigenheim der Eltern, die in den Urlaub gefahren sein sollen, und die Urgroßmutter dort. – Selbst wenn sie angeblich alle paar Tage zwischen den beiden Orten der eventuellen Post (zuständiges Jobcenter) wegen pendeln würde.
Mir ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen, das sich die KM bei dem zuständigen Jobcenter abgemeldet (Ortsabwesenheitsantrag) haben soll.
„Nein, HartzIV Empfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger haben einen Ortsabwesenheitsantrag zu stellen, wenn sie ihren Wohnort zwecks Urlaub verlassen möchten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.“
Gilt diese Rechtslage auch für eine „alleinerziehende“ KM, die mit den beiden Kindern über 17 Tage von ihrem eigentlichen Wohnort (Entfernung zum jetzigen Wohnort ca. 28 km)ortabwesend ist? Sie „betreut“ das Eigenheim der Eltern, die in den Urlaub gefahren sein sollen, und die Urgroßmutter dort. – Selbst wenn sie angeblich alle paar Tage zwischen den beiden Orten der eventuellen Post (zuständiges Jobcenter) wegen pendeln würde.
Mir ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen, das sich die KM bei dem zuständigen Jobcenter abgemeldet (Ortsabwesenheitsantrag) haben soll.
"Tempus Fugit - Amor Manet"