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Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend
#1
Hallo Papas,
mir geht grad extrem die Hutschnur hoch und ich bitte meine Emotionen von vornherein zu entschuldigen.

Ich kämpfe seit 8 Jahren um das GSR, und seit 2 Jahren - deswegen anhängig, weil boykottiert - für angemessenen Umgang für meine Söhne (4 und 9 Jahre alt).
Heute flattert nun nach ewiger Verzögerung der aktuelle Beschluss zum Umgang ein:
Mir wird, wie gefordert, alle 14 Tage Umgang von Fr. 17.00 bis Sonntag 18.00 Uhr gewährt. Sommerferien drei Wochen am Stück - O.K und WOW.

Aber alle Feiertage und alle übrigen Ferien werden unterschlagen, verneint, und der im beiläufigen Gutachten, nachweislich psychisch belasteten Exe entsprochen.
Bei der letzten Anhörung haben sich Gutachterin, Verfahrensbeiständin, und Jugendämter für geteilte Ferien und geteilte hohe Feiertage ausgesprochen, Herr Richter hat dies damals befürwortet.
Nun ist plötzlich keine Rede mehr davon.

Ich muss dazu sagen, dass zeitgleich ein GSR-Antrag lief, der tief in der Ost-Harzerischen Provinz, vom selbigen Richter natürlich negativ beschieden wurde: Kommunikations-Schwierigkeiten, die eindeutig KM-bezogen sind. Mann kennt das.

Vor Umgangsbeschluss erging also eine GSR-Beschwerde ans OLG, was diesem senilen Provinz-Richter wohl schwer aufgestoßen ist.

Ich bin ja schon froh, als Papa-[Unterschreitung des Mindestniveaus] solche Privilegien überhaupt genießen zu dürfen. Aber das reicht mir nicht.

In meiner aktuellen Heimat Berlin, wird Vätern das GSR mittlerweile hinterher geworfen, soweit ich meine hiesige JA-Mitarbeiterin zitieren darf.

Ich bin es leid diesen Weg allein gehen zu müssen. Ich weiß, dass mein Aufschrei der nötigen Beweise bedarf und diese möchte ich gern der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Bei Fragen bitte fragen, ich stehe Rede und Antwort.

Zu Viele von uns lassen sich ALLES in langen, kostenintensiven Sinnlosigkeiten um den Bart schmieren.
Irgendwo ist Schluss.
Ich bin dabei - Väterwiderstand JETZT UND SCHNELL!

Danke.
Ein Papa.
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#2
Dir wird wohl leider nichts anderes uebrig bleiben als wieder vors OLG zu gehen. So wie Du das beschreibst, scheinst Du gute Karten zu haben.

Was heisst denn "nachweislich psychisch belasteten Exe"? Wenn sie arge Probleme hat, solltest Du ev. das Sorgerecht beantragen. Ich weiss dass jetzt viele wieder sagen werden "Du hast keine Chance". Das musste ich mir auch jahrelang anhoeren, letztendlich hat der Richter aber entschieden dass mein Sohn die meiste Zeit bei mir leben soll und mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Wer es nicht probiert, kann es auch nicht bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
(15-04-2014, 23:55)kay schrieb: Was heisst denn "nachweislich psychisch belasteten Exe"?
Hallo kay,
die bestellte Gutachterin hat der KM eine behandlungsbedürftige Angstpsychose attestiert, komischerweise findet so etwas in der Provinz keinerlei Beachtung, hm...
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#4
Hat die Gutachterin sich irgendwie dazu geaeussert inwieweit das die Erziehungsfaehigkeit der KM beeintraechtigt?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
(16-04-2014, 00:31)Vatergefuehl schrieb:
(15-04-2014, 23:55)kay schrieb: Was heisst denn "nachweislich psychisch belasteten Exe"?
Hallo kay,
die bestellte Gutachterin hat der KM eine behandlungsbedürftige Angstpsychose attestiert, komischerweise findet so etwas in der Provinz keinerlei Beachtung, hm...

Hat sich die KM darauf hin in Behandlung begeben?

Ansonsten ist wieder typisch: was nachher auf dem Papier steht (Beschluss) hat wenig zu tun mit dem, was besprochen wurde. Das kann u.a. daran liegen, dass der Richter das Protokoll auf Band spricht. Was nicht auf dem Band ist, findet sich nachher nicht im Beschluss wieder. Gegen Ende jeder Verhandlung diktiert der Richter auf Band: den Parteien vorgespielt und genehmigt. Genau hier ist der Knackpunkt, ich sollte auch mal auf diesem Wege hereingelegt werden - Mann sollte sich die ganze Aufnahme vorspielen lassen und Änderungen verlangen! Das ist des Mannes gutes Recht, schließlich bezahlt er das Ganze ja auch via Verfahrenskosten. Mann darf da dem Richter ruhig ein bißchen Arbeit machen, beim nächsten Mal ist er sorgfältiger.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Die Aufregung kann ich verstehen. Wir hatten auch mal einen Beschluss, in dem kaum was stand von dem, was in der Verhandlung tatsächlich besprochen worden war. Auf Nachfrage war das Tonband-Protokoll plötzlich "unbrauchbar" und die Richterin konnte sich nicht mehr entsinnen, was Gegenstand der Verhandlung war...

Würde an deiner Stelle vor`s OLG ziehen.
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#7
(15-04-2014, 23:46)Vatergefuehl schrieb: Ich bin es leid diesen Weg allein gehen zu müssen. Ich weiß, dass mein Aufschrei der nötigen Beweise bedarf und diese möchte ich gern der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Mach das. Aber reite nicht auf unbewiesenen Theorien herum. Die "Provinz"theorie ist sowas. Ich hatte zum Beispiel genau gegenteilige Erlebnisse. Erwiesen ist nur die riesige Urteilsbandbreite aufgrund persönlicher Richteransichten. Am selben Amtsgericht kann sich für deinen Fall plötzlich alles von Grund auf ändern, wenn sich der zuständige Richter ändert.

Die halben sonstigen Ferien und Feiertage summieren sich auf insgesamt drei bis vier Wochen auf. Es handelt sich also um eine erhebliche Zahl von gemeinsamen Tagen mit den Kindern. Deshalb finde ich auch, dass ein Gang vor das OLG ansteht, vor allem wenn keinerlei Begründung für das Ignorieren deines Antrags in diesem Punkt im Beschluss steht. Wenn er es irgendwie begründet hätte, müsste man sich das ansehen, aber ohne Begründung den Antrag ignorieren dürfte das OLG nicht so gern haben.
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#8
Trick 17. In deinem Fall ist das allerdings nicht so relevant. Die Richterin kann zunächst beschließen, was sie will, Protokoll hin oder her. Dir stehen ja Rechtsmittel zur Verfügung. Schlimmer ist diese Masche bei einem Vergleich.
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