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BAFÖG und Kindergeld
#1
Und noch eine Frage zum Kindergeld:

Für Schüler, die nicht zu Hause wohnen, sieht das BAFÖG-Gesetz einen Anspruch von 465 EUR vor.

Quelle

Was ich auf die Schnelle in den Gesetzestexten nicht gefunden habe:

Kommt das Kindergeld noch da drauf oder ist das die Summe inclusive Kindergeld?

Hat da jemand Erfahrung (oder weiß einen Link zu einem Forum, wo ich das erfragen könnte?)?

Simon II
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#2
(22-04-2014, 15:16)Simon ii schrieb: Kommt das Kindergeld noch da drauf oder ist das die Summe inclusive Kindergeld?
Kindergeld wird nicht auf Bafög angerechnet. Es kommt also zu dem Bafög dazu.
(22-04-2014, 15:16)Simon ii schrieb: Hat da jemand Erfahrung (oder weiß einen Link zu einem Forum, wo ich das erfragen könnte?)?
Studenten befassen sich sehr häufig mit dem Thema.
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoe...nfo/17.asp
Auf der Seite gibt es auch ein sogenanntes Bafög Forum.

Beachte mal den Text ganz unten bei dem link - dort heisst es im Auszug:
Meine Eltern geben mir das Kindergeld nicht.
Den Eltern wird das Kindergeld ausgezahlt, um die Belastungen aus der (Ausbildungs-) Unterhaltspflicht aufzufangen. usw...


Ich glaube deine Frage jetzt verstanden zu haben. Viel wichtiger ist es für dich, ob du was auf den Unterhalt anrechnen kannst. Ich glaube ja, aber diese Frage sollte ein dritter beantworten.
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#3
Danke, comment, für den Link; ich habe das Forum durchgeschaut, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Vorsichtshalber verdeutliche ich nocheinmal die Frage, da ich sie anscheinend mißverständlich gestellt habe:

Wenn das BAFÖG-Amt behauptet, daß ich 465 EUR an das Kind zu zahlen habe, kann ich dann

a) von dieser Summe das Kindergeld in Höhe von 184 EUR abziehen (da ich alleine KU an das Kind zahle)

oder

b) kann ich das nicht und muß die vollen 465 EUR zahlen und das Kind bekommt das Kindergeld zusätzlich zu dem KU?

Simon II
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#4
Kindergeld zählt beim Bafög nicht als Einkommen. Es hängt auch ein bisschen davon ab, was er macht. Schülerbafög ist oft Elternunabhängig. Darüber hinaus kann dir das Bafög Amt nicht vorschreiben, was du an dein Kind zuzahlen hast.
Häufig ist es eher anders herum, dass Schülerbafög die Unterhalthöhe mindert.
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#5
(22-04-2014, 17:55)Timo Sassi schrieb: Kindergeld zählt beim Bafög nicht als Einkommen. Es hängt auch ein bisschen davon ab, was er macht. Schülerbafög ist oft Elternunabhängig.

Irgendwie beantwortet das meine Frage nicht.

(22-04-2014, 17:55)Timo Sassi schrieb: Darüber hinaus kann dir das Bafög Amt nicht vorschreiben, was du an dein Kind zuzahlen hast.

Doch, tut es aber!

Da ich zuviel verdiene, bekommt das Kind kein BAFÖG, obwohl die KM nicht zahlungspflichtig ist und auch nichts zahlt.

Das BAFÖG-Amt behauptet jetzt aber, daß ich verpflichtet wäre, dem Kind 465 EUR KU zu zahlen.

Falls ich nicht zahle, wäre die Ausbildung des Kindes gefährdet und der Anspruch ginge an das Land über (was ich so verstehe, daß das Land an das Kind 465 EUR zahlt und sich das Geld dann bei mir zurückholt).

Ich bin aber nicht bereit, 465 EUR zu zahlen und kann es auch definitiv nicht.

Wenn ich aber das Kindergeld damit verrechnen kann, wäre ich in dem Bereich, den ich bereit wäre, zu zahlen.

Deswegen meine Ausgangsfrage.

Simon II
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#6
Deine Frage wurde doch nun hinreichend beantwortet. Wir können es auch ganz einfach machen: Nein, kannst du nicht!

Du bist verpflichtet deiner Unterhaltspflicht nachzukommen und wie hoch diese ist, bestimmt nicht das Bafögamt sondern im Zweifel ein Gericht.
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#7
Unterhaltsrechtlich hat dein Kind, wenn es einen eigenen Haushalt hat, einen Anspruch auf 670,- abzügl. KG. Das ist somit sogar noch etwas mehr als, das Bafögamt von dir verlangt.

Stützt sich deine Aussage, dass du dafür zuwenig verdienst nur auf dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden oder deckt sich das auch mit den handelsüblichen Ansichten der Justiz?

Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, ziehst du das KG einfach von dem Tabellenbetrag ab.
Ob dein Kind das KG dann von ihrer holt oder nicht, muss dich dann nicht mehr interessieren.
Ich würde mich daher mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen.
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#8
(22-04-2014, 18:36)Timo Sassi schrieb: Deine Frage wurde doch nun hinreichend beantwortet. Wir können es auch ganz einfach machen: Nein, kannst du nicht!

Entschuldige, es dauert ein bißchen, bis ich es verstanden habe:

Laut BAFÖG-Amt bin ich also verpflichtet, 465 EUR zu zahlen (im Zweifelsfall wird eine von Parteien das Gericht anrufen).

Nach Deiner Aussage ist das die Summe, die ich zu zahlen habe, nach Anrechnung des Kindergeldes!

Das würde somit bedeuten, daß ich eigentlich 648 EUR zahlen müßte?

Gehts noch?

Simon II

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Unterhaltsrechtlich hat dein Kind, wenn es einen eigenen Haushalt hat, einen Anspruch auf 670,- abzügl. KG. Das ist somit sogar noch etwas mehr als, das Bafögamt von dir verlangt.

Danke, jetzt wird es mit klarer.

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Stützt sich deine Aussage, dass du dafür zuwenig verdienst nur auf dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden oder deckt sich das auch mit den handelsüblichen Ansichten der Justiz?

Ich verdiene nicht schlecht, habe aber auch hohe Festausgaben aufgrund meiner Lebensumstände.

Zudem zahle ich für drei Kinder KU (ein Kind voll, zwei Kinder - wobei das Kind dabei ist, um das es geht - halb).

In der Summe würde mir es das Genick brechen, wenn ich für das Kind, um das es geht, vollen KU zahlen müßte.

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, ziehst du das KG einfach von dem Tabellenbetrag ab.
Ob dein Kind das KG dann von ihrer holt oder nicht, muss dich dann nicht mehr interessieren.
Ich würde mich daher mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen.

Ja, ich werde Deinen Tip befolgen.

Simon II
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