Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell
#1
Hallo,
kurze Einleitung: Nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (08/2012) und Vereinbarung eines echten Wechselmodells vor Gericht, hat sie ihren Wohnort gewechselt (30 km Entfernung) und ein Jahr später mittels neuer eA (Ablehnung des echten Wechselmodells) "erwirkt", dass die Kinder (7/13) zukünftig in ihrem Ort zur Schule gehen.

Ab diesem Zeitpunkt war ich der Fahrer. Das Gericht hatte später in Sachen Aufenthaltsbestimmungsrecht ein psychologisches Sachverständigengutachten angeordnet, um zu klären, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.

Nun beteuert die Mutter im Rahmen des Gutachtens, dass sie nichts gegen das echte Wechselmodell hat, wenn vom Vater ein Telefontermin und einen zusätzlichen Tanznachmittag in der Vaterwoche ermöglicht werden. Genau diese Termine hatten wir zuvor (in der Elternberatung während die letzten 18 Monate) abgeschafft, damit mehr Ruhe in das System kommt.

Bei der nächsten Sitzung mit der Gutachterin/Psychologin soll jeder seine Ideen für eine Elternvereinbarung zum echten Wechselmodell einbringen.

Wäre für Tipps, Links oder Literaturhinweise für eine solche Elternvereinbarungen sehr dankbar. Welche Punkte sollten besonders beachtet bzw. geregelt werden? Wer hat Erfahrungen in dieser Sache?

Vielen Dank!
bluegene

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789
Zitieren
#2
Ein Beispiel gibts in der faq: http://www.trennungsfaq.com/down/wechsel...orlage.rtf
Zitieren
#3
Hi,

glaubt ihr eigentlich im Ernst, dass so ein Wisch (= eure mit viel Mühen erstellten Vereinbarungen) irgendeinen Wert hat, jenseits einer windelweichen Willensbekundung, die sich bei irgendwelchen Problemen ruckzuck in Luft auflöst? Mit sowas kann man sich nur in die Tasche lügen. Ein Wechselmodell funktioniert entweder (wenn beide Eltern das wollen und die Kinder damit glücklich sind) oder es funktioniert halt nicht -- dann kann auf dem Papier alles mögliche stehen, es ist nichts wert. Ein seriöser und kompetenter Anwalt wird so einen Wisch gar nicht erstellen, sondern sich auf das fokussieren, was zwei Erwachsene gerichtsfest regeln können, also Dinge wie Zugewinnausgleich und vielleicht noch Ehegattenunterhalt.
Im Ernst, spart euch den Aufwand und seht zu, dass ihr ein Wechselmodell anders ans Laufen kriegt, wenn ihr es denn unbedingt wollt. Notfalls vielleicht durch die Peitsche (Drohung des völligen Verschwindens a la Dino), in der Praxis öfter durch das Zuckerbrot (also über Geld, wirklich ALLE Frauen sind käuflich!), oder eine Kombination. Dabei hilft es, wenn die Frau einigermassen denken kann. Der Dino hat schon in vieler Hinsicht recht.

Grüsse
SL
Zitieren
#4
Standardantwort, wie immer bei solchen Einwänden: Eine Elternvereinbarung ist keine Schraube, die alles zusammenhält. Man muss sich darauf nicht verlassen und sie ist keine Voraussetzung für ein funktionierendes Wechselmodell. Darum geht es gar nicht. Sie ist eine der vielen Dinge, die Chancen ein klein wenig verbessern. Chancen auf weniger Konflikte und Chancen auf günstigen Verlauf im Fall eines Konflikts.

Und was die Chancen kostenlos mit wenig Aufwand verbessert, ist uneingeschränkt zu begrüssen. Wieso sollen wir das verschenken? Das wäre hirnlos. Wir können jedes kleine zusätzliche Plus gut gebrauchen. So wie ein Plus aus anderen Strategien.
Zitieren
#5
@P

Ich habe den Eindruck, dass die Erwartungen an solche Papiere oft viel höher sind als von Dir geschildert.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Scheidungsfolgenverträge, wenn sie solcherlei Regelungen enthalten, in ihrer Gesamtheit völlig wertlos werden. Als add-on mag es zumindest gefahrlos sein, über den Nutzen mag man sich diese oder jene Hoffnung machen.

Grüsse
SL
Zitieren
#6
Es hat keiner die Erwartungen behauptet, gegen du dich wendest. Insofern argumentierst du in diesem Thread gegen ein Phantom.

Wenn du ein Los aus einer Lostrommel mit insgesamt 20 Losen geschenkt bekommen kannst, eines der 20 gewinnt, mit dem du einen für sich sehr wichtigen Preis gewinnen kannst. Lässt du es dann liegen, weil die Chancen ja so klein sind, nur 5%? Oder weil du dann Angst hast, dass du dich auf einen Gewinn verlässt obwohl auch keiner kommen kann?
Zitieren
#7
Moin raid,
zu Deinem Beitrag oben...

Elternvereinbarungen sind verbindlich, das geht auch aus Deinen Links hervor.
Wenn beide Eltern dem WM zustimmen und das so vereinbaren, dann steht das da erstmal in der Landschaft.

Fakt ist aber auch, daß Ämter und Gerichte nicht viel davon halten, das ist zumidest meine Beobachtung und Erfahrung in eigener Sache.
Von daher reicht es aus, wenn eine Mutter, die vorher dem WM zustimmte, diesem nun plötzlich widerspricht, um den Eltern-'Vetrag' gerichtlich abändern zu lassen.

Wie in allen anderen Familien-Bereichen auch wird dann gern auf das sog. Kindeswohl gezielt, um nicht zu sagen: Es wird mißbraucht, um die Rechtslage der Mütter-und Ehe-Ideologie entsprechend auslegen und anwenden zu können.

In Deinen Beiträgen könnte es Neulingen hier schwer fallen, zwischen begründeten väterlichen Rechtsauffassungen einerseits und abweichender Amtpraxis und Rechtssprechung andererseits zu unterscheiden. Es wäre mE hilfreich, wenn Du Deine Beiträge dazu unmißverständlicher schreiben könntest.

Für uns 'Alte' hier stellt das aber kein Problem dar.

S.
Zitieren
#8
Was vereinbart wird ist ziemlich wurscht. Es kommt darauf an, was praktiziert wird. Wenn die Mutter auf irgendwelchen irrelevanten Dinge besteht, dann lass ihr doch ihren Willen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  "Echtes" Wechselmodell oder nicht? Vater Morgana 6 4.396 11-08-2019, 21:16
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Elternvereinbarung vollstreckbar, Ordnungsmittel anwendbar? Pistachio 00 53 43.835 01-10-2014, 13:36
Letzter Beitrag: ArJa
  Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung 'c' 29 38.478 22-07-2011, 16:59
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste