27-04-2014, 16:13
(27-04-2014, 15:35)Gerald Emmermann schrieb: why not?
Wenn man einen neuen Antrag ans Familiengericht hinschickt, steht der Richter noch gar nicht fest. Man kann keinen Richter ablehnen, der vielleicht den Fall übernehmen wird. In den Geschäftsverteilungsplan kommt der Fall frühestens, wenn er angenommen wurde.
Häufig wird zwar derselbe Familienrichter den Fall eines bestimmten Antragstellers übernehmen, aber das ist eben keine Garantie und nicht im voraus festgelegt. Urlaub, Krankheit, Pensionierungen, sonstige personelle Veränderungen können immer vorkommen.
Man kann auch keine Ablehnung vorsorglich formulieren "falls Richter X den Fall übernimmt, lehne ich den ab". Erstmal muss der Fall eintreten, dass Richter X das Verfahren übernimmt.