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Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es?
#1
Hallo Forum, schön das es ein solches Board gibt in dem man Fragen stellen kann. Hoffentlich hat jemand einen guten Tip für mich.

Wohne mit meiner Frau im gemeinsamen Haus und haben quasi schon getrenntes Leben und Schlafzimmer aber die Frage die ich habe ist; muss es schriftlich zwischen uns eine Abmachung geben, in dem jeder den Startzeitpunkt der getrennt Lebenden Haushalts anerkennt damit das auch vor Gericht als Trennjahr anerkannt wird? Könnte ja sein, dass der Partner sagt, es hätte ja doch noch hier und da gemeinsames Essen, Einkauf oder Wäsche waschen gegeben oder gilt die Zeit erst zu zählen wenn der Scheidungsantrag und der Fragebogen den Partner erreicht?

1000Dank
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#2
Wenn ihr über den Zeitpunkt einig seid, erkennt das Gericht auch an.

Wenn nicht, gilt der Termin, den einer beweisen kann.
Wenn das gar keiner kann, gibt es eben keine Trennung, oder bestenfalls den Zeitpunkt, ab dem beide der Meinung sind getrennt zu sein.
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#3
Wie so oft, gab's das alles schon. Und Streit darüber auch. Guck mal den Link unten. Da führt ein Anwalt OLG Urteile über diesen Sachverhalt ins Felde.

http://mainz-kwasniok.de/trennung/trennu...hewohnung/

Den einzigen Vorteil bei dieser Konstellation hast Du noch bei der Steuererklärung. Da werdet Ihr ohne Probleme nach wie vor zusammen veranlagt.
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