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Mindestunterhalt nicht erreicht!
#1
Hallo - schreibe mal für einen Bekannten!!!

Mein Kumpel hat es vor ca. drei Jahren erwischt - aus Überschuldung (Eigenheim) und Bandscheibenvorfall (verlor dann seinen Job) wurde er zum Alkohliker (hat zwar immer gerne einen über den Durst getrunken aber so schlimm war es noch nie) - seine Ehe (12 Jahre verheiratet) war zerüttet und aufgrund des Alkoholismus dann im Sack!
Vor drei Jahren dann die Trennung - mit zwei gescheiterten Suiziden anschliessend - Überweisung Chichatrie auch aufgrund des Alkoholismus!

Seit eineinhalb Jahren ist er raus und "Trocken" - neue Partnerin und ein weiteres Kind unterwegs ( er wird nun zum dritten mal Vater)

Er besucht zweimal im Monat weitere Therapien um seine Krankheit Herr zu werden!

Die Kinder aus der ersten Ehe bekommen seit drei Jahren keinerlei Unterhalt - der kleine wird dieses Jahr 12 und die Große wird 15!

Für die Ex und Mutter ein Höllen Spagat finanziell über die Runden zu kommen!!!

Die Anwältin seiner Ex hat nun bewirkt das er sich einen Job gesucht hat!!!

Seit April arbeitet er als Lagerhelfer 30 Stunden die Woche für 1020,-Eur im Monat Brutto (er ist wohl gelernter Kaufmann)

Ebenfalls arbeitet er auf 450,-Euro Basis - als Kellner - verdient aber nur 220,-Eur im Monat!

Zusammen hat er ein Netto-Einkommen von ca. 1040,-Euro Netto - abzzüglich der 5% - bleiben so 992,-Eur Netto!!!!

Also nicht Unterhaltsplichtig gegenüber seinen beiden leiblichen Kindern!

Er bewohnt ein angemietetes Zimmer neben der Wohnung seiner Freundin!!!

Nächsten Monat ist Gerichtstermin - was kann man Ihm vorwerfen???

Kann man Ihm überhaubt etwas vorwerfen???

Er hat Angst das er zu etwas verdonnert wird was er nicht beeinflussen kann!

Hat hier schon jemand Erfahrungen mit den Gerichten in so einem Fall gemacht / oder könnte sich vorstellen wie es ausgeht!!!!

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!Angel
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#2
Wieso stockt er nicht auf? Dann kanns ihm egal sein, wie es ausgeht. Was bei dem Verfahren rauskommt, ist völlig offen, von Null bis Mindestunterhalt ist wirklich alles drin. Er wird gefragt werden, wieso er nicht in seinem früher ausgeübten Beruf arbeitet. Unklug war es, in so wenig stabilen persönlichen Verhältnissen nochmal ein weiteres Kind zu produzieren. Auf Väter, die früher verdient haben, dann mit neuer Freundin auf Teilzeit und Kindbetreuung machen, sind Richter nie gut zu sprechen. Auch von trockenen Alkoholikern mit zwei Arztterminen pro Monat wird gutbezahlte Vollzeitbeschäftigung verlangt.
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#3
Was heißt denn "Aufstocken"??? Damit kann ich garnichts anfangen!

Das Kind war wohl ein Unfall Undecided (Bislang meinte er das er Zeugungsunfähig sei da seine beiden Kinder nicht natürlich gezeugt wurden! Ärztliche Untersuchungen damals haben das auch belegt)

Auf Hausmann will er garnicht machen - fühlt sich momentan aber körperlich nicht in der Lage aufgrund seiner Erkrankung "Deprissive Störung mit Suizidalität - Vollzeit arbeiten zu gehen!
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#4
"Aufstocken" heißt zur ARGE zu gehen und zu beantragen, dass er "aufstockend" Leistungen nach SGB II bekommt, da er unterhaltsverpflichtet ist.
Wenn er das tut, kann man ihm vor Gericht keinen Stricl draus drehen. Er kann dann aus diesen Geldern auch seinen Mindestunterhalt leisten.
Hier gibt es welche, die das genau ausrechnen können und jedenfalls fit auf dem Gebiet sind.

Er hat sich jetzt schon in eine Situation gebracht, die ihm der Richter negativ auslegen kann. Denn er hat gezeigt, dass er zur Arbeit fähig ist. Siehe Job plus Minijob.

Dieses Bemühen wird man nicht honorieren, sondern frei nach dem Motto verfahren, "Er kann ja, dann kann er ja noch mehr. Soll sich nur halt noch bißchen anstrengen!"
Aus dieser Mühle muss er raus.

Er sollte sich einen guten Anwalt suchen und der stellt eine Unterhaltsberechnung nach vorliegenden Daten aus. Der Richter rechnet nicht! Er geht nach dem Mindestunterhalt. Wird ihn fiktiv verdonnern und sagen: "Geh halt noch mehr arbeiten!"

Bei seinem Zusatnd braucht er vor Gericht Hilfe. Alleine wird er eingetütet.

Was ihm nicht passiert, ist dass man die Rübe abreißt. Man wird ihn halt auch einschüchtern.
Sorge dafür, dass er zu einem guten Anwalt kommt, sonst fängt er spätestens nach dem Termin wieder an zu saufen. (Du solltest ihm diese Mails hier nicht gerade vorlegen)
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#5
Er hat bereits eine gute Anwältin - sie betreut mich auch - allerdings sagt sie mir ja nichts - und mein Kumpel behält immer nur die HälfteSmile
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#6
Nun,

dein Kumpel hat das Schlimmste schon hinter sich; als er ganz, ganz unten war und sich umbringen wollte.

Was ihm jetzt noch passieren kann? Er lebt, hat Frau und Kind. Alles andere ist zweitrangig.

Er sollte, wenn möglich, bis zum Gerichtstermin schon alles versucht haben, gem. SGB 2 aufzustocken bzw. alles vorbereitet haben. Dass er in der Vergangenheit nur eingeschränkt leistungsfähig war und daher zu Unterhaltszahlungen nicht in der Lage, das sollte er vor Gericht lang und breit vortragen und keine Scheu haben, allerprivateste Dinge preiszugeben.

Wenn Du in meinem Thread nachliest, dann weißt Du eins - dein Kumpel hat was falsch gemacht, als er wieder anfing zu arbeiten. Als Alkoholiker ist er anerkannt krank. Mit zwei Suizidversuchen und Depressionen müste er gar nichts mehr tun: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6000

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Ja, das ist die Standardverteidigung. Die Gegenseite wird eher auf die Lohnhöhe abzielen, schliesslich hat er ja mal viel mehr verdient. Die gesundheitlichen Gründe werden beiseite gewischt, schliesslich arbeitet er ja bereits seine ganze Menge.

Die Aufstockeroption dürfte zielführender für ihr sein.
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#8
Gesundheitliche Aspekte in den Vordergrund schieben. Wenn das Gericht diese nicht anerkennen mag, Begutachtung verlangen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
(29-04-2014, 14:08)Zahlvater:-) schrieb: Das Kind war wohl ein Unfall Undecided (Bislang meinte er das er Zeugungsunfähig sei da seine beiden Kinder nicht natürlich gezeugt wurden! Ärztliche Untersuchungen damals haben das auch belegt)

Öhm, ist er denn der Vater des dritten Kindes? Wurde das bereits geprüft? Und das Gleiche stellt sich mir als Frage mit den beiden ersten Kindern... Wenn er nicht zeugungsfähig ist (!!) und die Kinder "unnatürlich" (was auch immer das heißen mag) gezeugt wurden, dann ergibt sich da vielleicht eine ganz neue Spielwiese?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#10
@vorsichtiger: Bei Paaren die ein Kind wollen und Keines bekommen können, heißt es meist :"Der ist zeugungsunfähig."
Von der Tatsache, dass es an der Frau liegen kann, geht meist keiner aus.
Eine Untersuchung beim Arzt kann Licht ins Dunkel bringen. Viele gehen da aus falscher Scham aber nicht hin. Kenne auch so einen Fall.
Es ist durchaus wahrscheinlich, dass er immer dachte, er könne keine Kinder kriegen, und in Wirklichkeit lags an der Frau.
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#11
Nein nein - es war künstliche Befruchtung - hat alles seinen normalen Lauf genommen - es sind seine Kinder - was man auch sieht!!!
Das ist nicht das Streitthema!!!

Warum er jetzt im Alter auf einmal Zeugungsfähig ist liegt wohl daran - das er kein Alkohol mehr zu sich nimmt - sich gesund ernährt und verdammt viel Sport treibt!

Muß ja was tun - die Freundin ist ja 14 Jahre jünger als er Tongue!!!

Er möchte auch gerne für seine beiden Kinder Unterhalt zahlen - die Lösung mit dem Aufstocken scheint mir da schon recht passabel!

Ob das ungebohrene Kind vom Ihm ist weiß wahrscheinlich nur seine derzeitige Freundin Smile - ein Test wurde noch nicht gemacht - ich glaube das will er auch garnicht - momentan ist er der glücklichste Mensch auf unserer Erde Sleepy !!!

Könnte jemand - der sich damit auskennt - mal das Aufstocken ausrechnen!

Also wie gesagt er verdient ca. 995 Eur Netto hat zwei Kinder 12 Jahre und 15 Jahre - für sein Wohnklo bezahlt er 200 Euro Warm im Monat - andere Ausgaben hat er nicht - da Privatinsolvenz läuft - Antrag ist durch - er befindet sich in der Wohlverhaltensphase!
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#12
(30-04-2014, 07:22)Zahlvater:-) schrieb: Könnte jemand - der sich damit auskennt - mal das Aufstocken ausrechnen!
Das wäre schon noch davon abhängig, ob er Umgang mit den beiden Kids hat. Das neue Kind würde erst zählen, wenn es geboren ist. Daher hat es wohl die Gegenseite auch so eilig mit der KU-Klage.

Weil er so niedrige Wohnkosten hat (eigentlich würde ihm schon jetzt eine 3Zimmer-Wohnung "zustehen") wird er wohl derzeit nix bekommen. Dennoch wäre ein SGBII-Antrag schon bei Eingang der Klageschrift sinnvoll gewesen. (Andererseits müsste man überlegen, ihn erst nach Umzug in größere Wohnung zu stellen - sonst kommt er aus dem Wohnklo nie raus). Ihm scheint die Unterhaltsfrage wichtiger als die Umgangsfrage??

Sein Bedarf
200,00 Kosten der Unterkunft (könnten auch höher sein)
391,00 Regelsatz für ihn
XX,00 anteiliger RS Kind 15J (= 9,86 pro Umgangstag)
XX,00 anteiliger RS Kind 12J (= 8,70 pro Umgangstag)
-----
591,00

Einkommensanrechnung
1265,00 Brutto gesamt
1025 netto
- 286,50 Freibetrag Erwerbstätigkeit
- XX,00 KU 1
- XX,00 KU 2
- XX,00 (KU3)
-----
738,50 anrechenbares Einkommen

Da sein anrechenbares Einkommen derzeit höher wäre als sein Bedarf, würde er derzeit aufstockend nix bekommen. Dennoch macht es Sinn einen ALGII-Antrag zu stellen - falls durch die KU-Verhandlung die Einkommensanrechnung "nachträglich unrichtig" wird, hätte er gute Chancen sich das zurückzuholen. Außerdem steigert dei Antragstellung die VKH-Chancen und dient der "Sensibilisierung" des Richters, dass eine KU-Verurteilung auch ein Griff in die Staatskasse werden könnte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
Ich denke, dass dieser Zahlvater schon jede Menge Unterhaltsschulden hat. Da macht Aufstocken usw. keinen Sinn. Er soll sich dann den Spass gönnen und maximale Kosten produzieren. Die Anzweiflung der Vaterschaft, wie "Vorsichtiger" schrieb, habe ich auch durchgezogen. Macht Spass und der Gegenseite richtig viel Arbeit.
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#14
(30-04-2014, 22:33)Leutnant Dino schrieb: Ich denke, dass dieser Zahlvater schon jede Menge Unterhaltsschulden hat.

Ein entsprechendes Urteil des BSG steht aus oder ist noch nicht bekannt. Bei einer günstigen Entscheidung wird man auch die Unterhaltsschulden im Wege der Aufstockung auf den Staat schieben können.
Für dich @Dino wären das alle Feiertage eines Jahrzehnts, was sage ich eines Jahrhunderts, auf einen Tag.
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#15
Hi,

erstmals vielen lieben Dank für Eure Antworten - ich werde dann im Laufe der Zeit berichten wie das Verfahren ausgegangen ist!

Ich denke und "Er" auch das er Unterhalt zahlen muß - auch wenn er ein angemietetes Zimmer direkt neben der Wohnung seiner Freundin bezog - hält er sich nie in seinem Wohnklo auf - da übernachten dann 14 Tägig seine Kinder - wenn Sie zum Umgang vorbei kommen - ansonsten wohnt er bei seiner Freundin - zukünftige Mutter seines dritten Kindes!
Also Ehe-Ähnliches Verhältnis - demnach nur 800,-Euro Selbstbehalt anstatt 1000,-Euro!

Wieviel er in Zukunft bezahlen muß werde ich berichten!

So long euer Zahlvater den es auch vor vier Jahren erwischt hatUndecided
Ich habe bis jetzt weit über 30000,-Eur Unterhalt gestemmt Angry (2Kinder)
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#16
Die ach so gute Anwältin sollte vielleicht einmal seinen Alkoholismus und das zu erwartende Kind in den Vordergrund rücken. Wenn man sich schon wehrt, dann auch richtig.

Ansonsten nicht wehren und aufstocken. Er wird sowieso aufstocken müssen, sobald das Kind da ist. Oder hat die neue Partnern Einkommen?
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#17
(30-04-2014, 22:33)Leutnant Dino schrieb: Ich denke, dass dieser Zahlvater schon jede Menge Unterhaltsschulden hat. Da macht Aufstocken usw. keinen Sinn.

Das ist schon Entmutigung pur. Und schlicht falsch. Zu Jahresbeginn hatte er wohl rd. 7000€ Schulden - jetzt sind es potentiell 3000€ mehr. So verliert er Monat um Monat zum Handeln.

Er hätte gleich eine Entscheidung bzgl. Wohnungsklo treffen müssen - und sofort im Januar eine SGBII-Ablehnung erzielen müssen. Dann könnte er diese "Potentiellen"-KU-Schulden neutralisieren.

(30-04-2014, 22:33)Leutnant Dino schrieb: Er soll sich dann den Spass gönnen und maximale Kosten produzieren.
Das bischen Anwalts- und Gerichtskosten (was auch an ihm kleben bleiben kann) ist nichts gegen die Kosten von mehrjähriger Aufstockerei (die immer der Staat zahlt).

@iglu
Die Anwältin macht nur 0/8/15. Sie verdient doch immer, auch wenn sie nur das Minimum tut.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Klar und sobald das Kind da ist, verdient sie dann wieder an der Abänderungsklage.Big Grin

Das ist schon ein gutes Geschäftsmodell.
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#19
Kumpel hat Post :-(

""""Wenn der Antragsgegner zum 01.06.2014 zu seiner Lebensgefährtin ziehen möchte, wird sich seine Lebenssituation praktisch nicht ändern , da er in diesem Haushalt bereits lebt.
Auf jeden Fall ist es dann jedoch im Einklang mit der Rechtssprechung gerechtfertigt, den Selbstbehalt auf das Maß zu reduzieren, welches dem Existenzminimum entspricht. Die Rechtsprechung hierzu hatten wir zitiert.""""

Was heißt das genau Existenzminimum - weniger als 1000,-Euro Selbstbehalt!

Danke für Eure Antworten Cool

MFG
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#20
(10-06-2014, 15:21)Zahlvater:-) schrieb: Kumpel hat Post :-(

""""Wenn der Antragsgegner zum 01.06.2014 zu seiner Lebensgefährtin ziehen möchte, wird sich seine Lebenssituation praktisch nicht ändern , da er in diesem Haushalt bereits lebt.
Auf jeden Fall ist es dann jedoch im Einklang mit der Rechtssprechung gerechtfertigt, den Selbstbehalt auf das Maß zu reduzieren, welches dem Existenzminimum entspricht. Die Rechtsprechung hierzu hatten wir zitiert.""""

Was heißt das genau Existenzminimum - weniger als 1000,-Euro Selbstbehalt!

Danke für Eure Antworten Cool

MFG

Ich meine mal gelesen zu haben daß, das Existenzminimum gleichzusetzen ist wie ein Arbeitsloser - sprich also 800,-Eur Selbstbehalt und nicht 1000,-Eur - kann das jemand bestätigen?
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#21
(11-06-2014, 06:47)Zahlvater:-) schrieb: Was heißt das genau Existenzminimum - weniger als 1000,-Euro Selbstbehalt!

Danke für Eure Antworten Cool

Existenzminimum: Regelsatz v. 391 Euro (Neusprech: Hartz IV) plus
Kosten der Wohnung. Bei Zusammenleben mit neuem Partner
ggf. nur anteilige Wohnkosten.
Im Ergebnis kann das sogar noch weniger als 800 Euro sein. Hier gab es gerade so einen Fall, wo jemand auf 730 Euro gedrückt wurde.
Es gibt also keine festen Beträge wie z. B. genau 800 Euro oder genau 1000 Euro. Bei der Unterhaltsmaximierung werden diese
Grenzen regelmässig unterschritten.
Ich bin erwerbstätig und muß auch mit 850 Euro auskommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#22
Hi - Ich sagte ja wenn das Urteil gefällt wurde melde ich mich wieder!

Kumpel muß 496,-Euro für beide Kinder pro Monat zahlen - das Gericht hat Ihn nicht zuletzt wegen seiner Krankheit (Alkohol) und seiner P.-Insolvenz einen Selbstbehalt von 900,-euro gelassen.
Ihm wurde ein fiktives Einkommen untergejubelt - was als G. u. A. Handels-Kaufmann erzielt werden könne zu Grunde gelegt.
Mittlerweile ist ja auch sein drittes Kind geboren.Dafür muß er ja auch löhnen - ist also ein Mangelfall!

Kohle muß er nachzahlen - ab dem Zeitpunkt als er wieder Berufstätig wurde! Undecided

Gruß Zahlvater
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#23
Stimmt das mit seinem Nettoeinkommen von 992 EUR noch?
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#24
Nein das stimmt nicht mehr!

Hat jetzt zwei Jobs - der eine 25h pro Woche in - der andere ca. 20h pro Woche (Freiberuflich) - macht zusammen zumindest beim Gericht angegeben 1650,-Euro - soviel wie er bei zwei Unterhaltsplichtigen während der Insolvenz verdienen darf (Sprich Selbstbehalt) - ich schätze er hat aber weitaus mehr - ist aber egal!
Habe Ihm ja gesagt er soll etwas zur Seite legen - das Finanzamt wird sich spätestens nach zwei/drei Jahren eine hübsche Summe zusätzlich bei ihm abholen!

Hat auf jeden Fall jetzt einen Titel Huh
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