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Umgangsverhandlung von heute
#1
Heute hatte ich auch wieder das Vergnügen an einer Umgangsverhandlung teilzunehmen. Um es vorweg zu nehmen: ich habe bekommen, was ich wollte.
Nun was wollte ich? Mein Langzeitplan sieht vor, dass ich ein ordentliches und menschenwürdiges Familienleben mit meinem Sohn habe. Im Moment steht dem eine räumliche Distanz entgegen. Mein Ziel war es also eine gerichtlich dokumentierte Absichtsbekundung zu bekommen, dass sobald die räumliche Distanz überbrückt ist, der Umgang "angepasst" meint substantiell ausgeweitet wird.

Das klingt beim ersten Lesen leichter als es ist, denn man braucht zunächst einmal ein Gerichtsverfahren. Im Frühherbst nörgelte die Ex dann an der Umgangsreglung herum und forderte eine Änderung, die ich natürlich stur zurückgewiesen habe. Da dachte ich, dass der Moment gekommen sei und legte ihr ans Herz den Gerichtsweg zu beschreiten. Aber Pustekuchen, ihr war das zu teuer. Ein paar Monate später allerdings ergab sich die Möglichkeit. Weil ich ihr Ansinnen abblockte mich außergerichtlich mit ihr auf etwas anderes zu einigen, stellte sie sich dann bei der Reglung der Weihnachtsferien tot und ich konnte ein Verfahren einleiten.
Das wurde dann mit dem Gegenantrag auf Änderung der Umgangsreglung beantwortet und an den Fahrten wollte sie sich auch nicht mehr beteiligen.
Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.

Ich war heute auf Amoklauf eingerichtet, weil die Richterin bis heute immer so pestig zu mir war und der bestellte Bericht der Verfahrensbeiständin doch sehr "ergebnisorientiert" war. Aber es lief ganz gesittet ab. Möglicherweise war die Richterin auch nur so pestig, weil ich in dem ersten Verhandlungstermin eine halbe Stunde zu spät erschien.

Interessant war, dass man mir im ganzen Verfahrensverlauf mit einer neuen Masche kam. Nach dem Motto der Vater und Kind haben so eine tolle und harmonische Beziehung und das Kind hat es gut beim Vater etc. aber
Auch von der Mutter war kein negatives Wort zu hören. Da muss man ihr lassen, dass sie taktisch dazugelernt hat oder einen besseren Coach gefunden hat. Vor zwei Jahren war es noch das glatte Gegenteil und sie musste deshalb vom damaligen Richter heftige Prügel einstecken. Also alles hatte irgendwie Kreide gefressen, jedenfalls oberflächlich, im Subtext sah es schon anders aus.

Das setzte sich auch im heutigen Termin fort. Die Richterin war ganz auf 156 FamFG getrimmt. Ich habe dann sofort Kompromissvorschläge gemacht, von denen einer dann Übernommen wurde. Ganz ehrlich gesagt ging mir die alte Reglung schon selbst auf den Sack, aber das musste ja keiner wissen, zumal ich zuvor ja das sture und starrsinnige Arschloch gemimt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mir das zeitliche Übergewicht bei der Betreuung irgendwie vernünftig ausgeglichen werden müsse usw. Erstaunlich war dann die Reaktion der Richterin, jaja, natürlich muss Ihnen das ausgeglichen werden usw.
Die Anwältin der Gegenseite ist mir in den zwei Terminen auch ziemlich angenehm aufgefallen. Recht zurückhaltend, nicht ausfallend und auch nicht auf irgendeinem Müttertrip.
Letztlich wurde es dann doch noch ein bisschen hitzig, als die Anwältin versuchte Ihre Mandantin von ihrem Fahranteil zu befreien. Das sei ja meine Obliegenheit als Umgangselternteil und wo ich schon keinen Unterhalt zahle usw. aber das wurde auch ziemlich schnell sowohl von mir als auch der Richterin abgebügelt.

Ich hatte den Eindruck, dass durchaus noch ein bisschen mehr herauszuholen gewesen wäre, wenn ich höher gepokert hätte, aber da mein Primärziel erreicht war, wollte ich nicht noch auf den letzten Metern Widerstand wecken. Etwas Mürbe verlief die Frage mit der Absichtserklärung, da sich die Gegenseite sehr zierte und sich nicht darauf einlassen wollte und die Richterin auch immer wieder erklärte, dass das nicht rechtswirksam sei. Ich blieb hartnäckig und erwiderte so etwas wie, wenn es nicht rechtswirksam ist, braucht sich die Gegenseite auch nicht so zu zieren und dass ich die Sankt Nimmerleinstag-Masche schon zur Genüge kenne. Die Gegenseite vertrat den Standpunkt, dass man das ja sehen könne, wenn es so weit sein werde (Von wegen). Aber auch das war dann irgendwann geregelt.

Alles in allem hatte ich einen recht positiven Eindruck. Alle haben sich mehr oder weniger so verhalten, wie es eigentlich sein sollte. Natürlich bis auf ein gewisses Potential an Väterdiskriminierung im Subtext und einigen, wenn auch wenigen, albernen Argumentationssträngen, was den Leuten wohl nicht auszutreiben ist.

Als nächstes steht dann die Frage an, wie die Distanz verkürzt wird. Da hatte ich ja schon in einem anderen Thread ein paar Gedanken entwickelt.Big Grin
Aber jetzt steht erst einmal ein andere großes Projekt an, das realisierungsreif ist.
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#2
(29-04-2014, 18:07)Timo Sassi schrieb: Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.

Wie sieht die Umgangsregelung denn jetzt aus?
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#3
Standardumgang zzgl. aller Feiertage (außer Ostern und Weihnachten, das wird geteilt) inklusive Brückentage und vorausgehender bzw. angeschlossener Wochenenden und Übergewicht bei den Ferien. Bislang war es im Volumen der Tage dem Standardumgang gleich aber in einem anderen Modus mit einer höheren Frequenz. Mein Sohn war an drei Wochenenden im Monat bei mir, an zwei von den drei Wochenenden aber nur für eine Übernachtung. Dinge wie Feiertage oder Ferien waren einem gewissen Hauen und Stechen unterworfen.
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#4
Das liegt innerhalb der ganz normalen Durchschnittsvarianz. Da ist es auch klar, dass die Gegenseite nicht allzu sehr zicken konnte, weil ja nichts gefordert wurde, was aus diesem Durchschnitt hinausging. Nicht klar ist mir aber, wieso sie es dann überhaupt vor Gericht gehen liess. Wäre billiger gewesen, einfach zuzustimmen statt wieder mit Anwälten zu hantieren.
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#5
Ich habe sie anlässlich der Weihnachtsferien des vergangenen Jahres vor Gericht gezerrt. Und da das Verfahren eh schon lief und sie eh bezahlen musste, hat sie dann diesen Gegenantrag gestellt. Sie hat VKH mit Ratenzahlung bekommen. Ich weiß nicht wie hoch die Rate ist, aber sie wird den Spaß wohl voll bezahlen müssen, wenn die Rate bei min. 20 oder 25EUR liegt.
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#6
Jetzt zahlt sie für etwas, das sie kostenlos haben hätte können. Vielleicht lernt sie daraus. Geldverlust ist wohl das Einzige, das einen Lernprozess bei einer Ex bewirken kann. Nach der kürzlichen vkh-Reform wird sie es erst recht in kleinen Raten abstottern müssen.
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#7
VKH wurde ihr 2013 bewilligt. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie nach altem Recht die Raten ausgekungelt werden. Nach neuem Recht wären die Raten sicherlich höher. Ich muss sie da jetzt tatsächlich einmal in Schutz nehmen. Ich habe die Dinge so gesteuert, wie ich sie haben wollte und sie hat nachvollziehbar darauf reagiert. Da ist jetzt keine große Dummheit auf ihrer Seite.
Die Dummheit besteht auf ihrer Seite darin, dass sie aus Trotz wegen der Weihnachtsferien nicht ansprechbar war. Sie hätte wissen müssen, dass ich ihr das nicht durchgehen lasse. Aber die Ferien waren für mich eben nur Mittel zum Zweck und sie ist in die Falle gelatscht.
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#8
In dem Fall, wo jemand ratenfreie VKH bekommt, ist das für die Gegenseite unerfreulich, wenn ein Gerichtsverfahren nicht abzuwenden ist. Da hast Du ´nen ziemlich wirksamen "psychologischen" Hebel. Ich war dem etliche Jahre ausgesetzt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Joa, da ist jetzt ein Tausender weg.Big Grin

Aber mit meiner VKH war es auch nicht so einfach. Die Richterin hat das ein halbes Jahr liegen lassen und ich musste sie heute noch eindringlich daran erinnern, dass da noch etwas war.
Wäre die Verhandlung anders gelaufen, wäre das eine Stütze für meinen Befangenheitsantrag gewesen.

Aber du hast schon Recht. Ich habe das in den letzten Monaten zwei oder drei Mal genutzt, indem ich ihr sagte:"Ja, dann gehen Sie doch vor Gericht."...und schon war das Thema erledigt.Wink
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#10
Ich hatte zunächst vorgeschlagen, dass mein Sohn an drei von fünf Wochenenden bei mir ist. Die Gegenseite war aber so auf die Standardreglung fixiert, dass sie mir im Gegenzug vier bis fünf Dinge ganz billig verkauft hat. Im Endeffekt kommt es durch die Feiertage mit den zusätzlichen Wochenenden und dem größeren Anteil an den Ferien in der Summe auf das gleiche heraus oder ist sogar noch ein bisschen mehr.Wink

Auch die Fahrten, an denen sich die Mutter nach wie vor hälftig beteiligen muss, sind kein Pappenstil. Eine Fahrt hin und zurück schlägt mit ca. 22 EUR zu Buche und knapp vier Stunden(!) Fahrzeit. Auch einige andere Dinge, die mir lästig waren, werden jetzt aufhören. Letztlich ist es nur eine Zwischenstation, die wohl kaum ein Jahr halten wird.
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#11
Nein, die Anbindung ist miserabel. Keine direkte Zug oder Autobahnverbindung. Luftlinie sind es 60 km oder so. Es ist auch nicht die Nettofahrzeit, die beträgt ca. 2,5 Stunden. Mit Wartezeiten landet man dann so bei 3,5 Stunden hin und zurück.
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#12
Mit dem Rennrad könntest Du es in unter 3 Std. schaffen. Big Grin

Herzlichen Glückwunsch zum gefestigten/erweiterten Umgang!
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#13
Alles zu seiner Zeit.
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#14
Wie sagte der Dealer in der Sesamstraße immer:"Genau!"Wink
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