14-05-2014, 00:43
Ausgefallene Umgangstermine sind immer sofort also das darauf folgende Wochenende nach zu holen.
Du kannst im Gericht darauf bestehen das sie dich anrufen muss so das Du nicht umsonst vor verschlossener Tür stehst.
Auf die Krankenkassenkarte solltest du auch bestehen während der Umgangszeiten man weiß ja nie.
Ordnungsmittel müssen unbedingt mit rein.
Du kannst im Gericht darauf bestehen das sie dich anrufen muss so das Du nicht umsonst vor verschlossener Tür stehst.
Auf die Krankenkassenkarte solltest du auch bestehen während der Umgangszeiten man weiß ja nie.
Ordnungsmittel müssen unbedingt mit rein.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!