LNB,
Du erliegst einem Irrtum.
Es geht um Dein und das Umgangsrecht des Kindes, NICHT um eine Abrechnung und ein Showdown mit der Mutter bzw um eine Heilung Deines Gekränktseins. DAS solltest Du mit und bei einem Therapeuten erledigen.
Wenn
- in der Auseinandersetzung mit der Mutter und
- mit Hilfe Dritter
kein zuverlässiger Umgang organisiert werden kann, dann ist im sog. Dreisprung
- Antrag auf Regelung des Umgangs geboten.
Das ist für die Begründung eines gerichtlichen Antrages völlig ausreichend. Mehr bedarf es nicht! Ein 'Einzeiler' reicht!
Vorschlag zur Regelung, für eine Elternvereinbarung in der Anlage.
S.
Du erliegst einem Irrtum.
Es geht um Dein und das Umgangsrecht des Kindes, NICHT um eine Abrechnung und ein Showdown mit der Mutter bzw um eine Heilung Deines Gekränktseins. DAS solltest Du mit und bei einem Therapeuten erledigen.
Wenn
- in der Auseinandersetzung mit der Mutter und
- mit Hilfe Dritter
kein zuverlässiger Umgang organisiert werden kann, dann ist im sog. Dreisprung
- Antrag auf Regelung des Umgangs geboten.
Das ist für die Begründung eines gerichtlichen Antrages völlig ausreichend. Mehr bedarf es nicht! Ein 'Einzeiler' reicht!
Vorschlag zur Regelung, für eine Elternvereinbarung in der Anlage.
S.