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OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
#1
Beschluss v. 17.10.2008

Ein Arbeitsloser ist zur Zahlung des Mindestunterhalts an sein minderjähriges Kind auch dann verpflichtet, wenn sein monatliches Einkommen zur Zahlung des Unterhaltes nicht ausreicht.

Für arbeitslose Unterhaltspflichtige würden strenge Grundsätze gelten:

- die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ist eine existentielle Verpflichtung des Unterhaltsschuldners
- der Verpflichtete hat deshalb alles zu tun, was in seiner Macht steht, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen
- Hierzu hat er auch Tätigkeiten anzunehmen, die deutlich unter seinem Ausbildungsniveau stehen und jede Art von Tätigkeit, die geeignet ist, ihm die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zu ermöglichen, aufzunehmen.
- Um an eine solche Tätigkeit zu gelangen, muss der Unterhaltsverpflichtete jede ihm mögliche Anstrengung unternehmen.
- Er muss notfalls den Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen aufbringen, um eine solche, ihm zumutbare Tätigkeit zu suchen.

Nur wenn er beweisen kann, dass er diese Verpflichtungen sämtlich erfüllt hat, kann ausnahmsweise eine Unterhaltsreduzierung vorgenommen werden.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...79&Blank=1

Das ist so absurd. Als Betroffener würde ich wohl Amok laufen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Das ist gängige Rechtssprechung seit Jahren, das OLG weicht nicht ein Wort davon ab. Der Urteilstext ist aus Rechtsliteratur herauskopiert. Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Praxis nicht entsprechen, auch das ist eine alte Erkenntnis.
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#3
Das wird noch lustiger, wenn die Arbeitslosenquote in Deutschland dieses Jahr noch weiter steigt (was wohl der der Fall sein wird). Auch Kurzarbeit wird immer mehr und dadurch auch haben viele Unterhaltsschuldner weniger in der Tasche, muessen aber weiter den vollen Unterhalt zahlen.

Hier auf den Kanaren ist die Arbeitslosenquote mittlerweile auf fast 25% Prozent gestiegen. Hier stellt man den Unterhalt einfach ein, weil wo nichtys ist, gibts auch nichts!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
das urteil ist deshalb so klasse, weil es zeigt, dass eine abänderungsklage völlig sinnlos ist. ein unterhaltspflichtiger muss seine arbeit immer behalten und sein gehalt muss stetig steigen - auch nach meinung des gerichtes. alles andere wird mit faulheit abgebügelt. leider gelten solche urteil nur für männer.

wenn ich sowas lese, dann freue ich mich, dass ich in thailand sitze und ich sowas nicht live erleben muss. die folgen solcher urteile können die richter auch nicht abschätzen, geschweige denn erahnen. der unterhaltspflichtige wird dadurch und deshalb nach anderen wegen und lösungen suchen. die einen hauen ab, die anderen tauchen unter, ein weiterer teil lebt von stütze und/oder gehen schwarz arbeiten. völlig sinnlos den legalen weg zu gehen, warum auch? es ist nicht akzeptabel den unterhalt nach unten zu korrigieren - damit entstehen unterhaltsschulden, die dann nicht mehr abzubezahlen sind. dann gehts nur noch illegal.

die beamteten richter haben gut lachen. kein leistungsdruck und stetig stabile gehälter. solche urteile auch noch im NAMEN DES VOLKES zu nennen ist auch eine frechheit. das hat mit volk nichts zu tun.
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#5
Der beste Satz aus diesem Urteil:

Zitat:Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht.

Soll heissen, wird auch nie exsistent werden, weil sonst muesste man den Unterhalt irgendwann mal doch runtersetzen. Das wird nie passieren denn selbst ein Krueppel muss im Regimestaat Deutschland arbeiten wenn er Kinder hat und auch der wird zum Mindestunterhalt verdonnert werden!

Was fuer ein krankes Land mit den Huren des Staates, den Richtern, die nie entazifiziert wurden.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#6
so unerbittlich wird nur bei männern geurteilt. bei frauen wird natürlich anders und liebevoller geurteilt - da wirst du solche urteile niemals lesen. GLEICHES RECHT FÜR ALLE, aber nicht in deutschland.
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#7
Es fällt sogar einem OLG-Richter selbst auf:

"Die Rechtsprechung argumentiert widersprüchlich, wenn sie einerseits die Annahme jeder Arbeit erwartet (bei Erwerbslosigkeit ergibt sich diese Pflicht auch aus dem Sozialrecht, § 10 Abs. 1 SGB II), bei schlecht bezahlten Tätigkeiten aber eine Verletzung von Erwerbspflichten annimmt."
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1pa...s.Maximize (Der Link wird in 4 Wochen nicht mehr verfügbar sein!)

Jetzt müssten die Richter nur auch noch die Konsequenzen daraus ziehen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#8
Diese triviale Sätze äussert aber nicht ein OLG-Richter, sondern ein vor über drei Jahren pensionierter OLG-Richter. Der lange Jahre selbst Täter war, er hat Familienrichter ausgebildet, Kommentare geschrieben, darunter einen fürs BGB. Zuletzt war er Vorsitzender des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg, was in diesem Hause für ein Geist herrscht, dürften die meisten hier wissen, die damit verbundenen Stichworte "Rechtsbeugung" und "Görgülü" sind sicher bekannt.

Wie er ganz richtig schreibt, ist es nicht der BGH, der hier Grenzen gesetzt hat, sondern das BVerfG hat in mehren Entscheidungen ein paar Sachen klargestellt. Das "klargestellt" bedeutet aber auch nur, dass Dinge, die längst in den Leitlinien einiger OLGs festgelegt waren, nun grundsätzlich anzuwenden sind. Zumindest, bis der nächste Richter auf eine neue unterhaltsmaximierende Schliche verfallen ist. Inhaltlich ist also auch keine Leistung oder Rechtsentwicklung des BVerfG oder gar BGH, sondern die Korrektur des Versagens des gesamten Systems, das es nicht mehr auf die Reihe kriegt, wenigstens den Anschein einer einheitlichen Rechtssprechung im Land aufrechtzuerhalten.

Am eigentlichen Irrwitz, nämlich dem gesprochenen Recht überhaupt Fiktionen statt Tatsachen zugrundezulegen, übt niemand von den Beamten-Robenständern Kritik.
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#9
Selbst Oberlandesgerichte verurteilen immer unverblümter Leute, die überhaupt kein Einkommen haben zu vollem Unterhalt. Die Grenzen, die das BVerfG schon vor mehreren Jahren gesetzt hat verwischen und verblassen immer mehr. Urteile wie 1 BvR 125/06 oder 1 BvR 2076/03 werden einfach ignoriert oder mit Verweis auf die BGH-Katastrophenurteile umgangen.

Kürzlich das OLG Köln, Urteil vom 24.03.2009, Az 4 UF 165/08, Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...90324.html

Ein irrer Fall. Der Vater sitzt mehrere Jahre lang im Knast. Danach ist er arbeitslos, Null Berufserfahrung, kommt nur bei seinen Eltern unter und bezieht mittlerweile ALG 2. Er legt dem Gericht 36 Bewerbungen samt Absagen der Firmen vor, danach noch einmal 75 Bewerbungen auf Arbeitsplätze von Hilfsarbeiter bis Elektroniker.

Die OLG-Richter wischen alles vom Tisch. Er hätte sich auch bei Organsiationen melden sollen, die bei der Wiedereingliederung von Straftätern helfen. Das würde beweisen, dass er gar nicht an einer Wiedereingliederung interessiert sei. Er habe sich zu wenig als Hilfsarbeiter beworben, wo er locker 8 EUR verdienen hätte können. Damit hätte er 1015 EUR verdienen können. Den Rest hätte er als Reinigungskraft für Büroräume am Samstag verdienen können, damit wäre er bloss 45 Stunden pro Woche beschäftigt gewesen, das würde ja sogar noch unter den 48 Stunden liegen. Klasse! Umziehen hätte er natürlich auch können, dann würden auch gar keine Fahrtkosten anfallen. Zwischen Haupt- und Nebenjob muss er sich dann wohl mit Gedankenkraft fortbewegen, wenn es nach den hohen Richterinnen und Richtern der OLG Köln geht. Er hat zwar noch ein anderes Kind, aber der Senat verzichtet einfach mal auf eine Mangelfallberechnung, er könne ja nochmal zwei Stunden mehr arbeiten. Der Senat verzichtet auch auf die korrekte Berechnung bereinigten Einkommens (z.B. 4% vom Brutto sind abziehbar!), er verzichtet überhaupt auf alles, sondern spricht Mufti-Recht.

Urteil: Voller Unterhalt, 100%, rückwirkend ab 1.10.2006 und in die Zukunft ohne Begrenzung. Die Kosten für das Verfahren trägt der Beklagte.

Das OLG Köln fällt am laufenden Band mit solchen Urteilen auf:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=266
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=267
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=16

Und so urteilt das OLG FFM über Einkommensmöglichkeiten:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=588

Die meisten dieser Wahnentscheidungen des OLG Köln gegen auf den vierten Senat zurück. Der ist momentan so besetzt: Dr. Michael Schrübbers, Klaus-Peter Blank, Angelika Bourmer-Schwellenbach, Dr. Andrea Dinkelbach.
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#10
Sehr gut auf den Punkt gebracht, p. Möchte ich noch anfügen, dass aus der Praxis heraus beim OLG Schicht im Schacht ist, weil sich anschließend nur die wenigsten einen beim BGH zugelassenen Anwalt leisten können.

Und das OLG Köln ist berühmt berüchtig für seine Mißentscheidungen.
Da kann es schon einmal passieren, dass drei RichterInnen eine Beschwerde eines Vaters kassieren.

Das erinnert mich dann weiterhin an die kürzlich dorthin berufene Richterin Frau B.-B. Von der habe ich so einige "tolle" Beschlüsse, als sie noch am AG-Jülich tätig war. Wink

Ob die im djb ist, habe ich bisher noch nicht herausgefunden. Sad
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#11
Wahnsinn was da in Köln abläuft. Nicht einmal an die Vorgabe die real existierenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen hat sich das OLG gehalten. Die "Rechtsprechung" erinnert doch stark an "Mit einem Ex-Knacki kann man es ja machen."
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#12
Hallo

Da kommt mir eher ein Spruch aus einer unrühmlichen Epoche des Deutschen Imperiums in den Sinn:

"Arbeit macht......."
  • Frei von jeglichen bürgerlichen Rechten eines in diesem Land lebenden Bürgers.
  • Frei von jeglicher Logik und normalen Denkens.
  • Frei nach dem Motto, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
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#13
Vielleicht sollte man dem OLG Koeln mal per Fax das Urteil aus Frankfurt schicken mit dem Vermerk, ob sie ihren Kaffeebecher mal zuseite stellen moegen und es sich ALLE dort durchlesen moegen, denn die Urteile im OLG Koeln kommen einem so vor, das sie sich dort gar keine Arbeit machen und nach Einzelfall entscheiden, sondern einfach verdonnern ohne ueberhaupt mal aus dem Fenster zu schauen und die wirkliche reale Welt zu beobachten und zu analysieren.

In Koeln als Unterhaltspflichtiger zu leben ist kein Zuckerschlecken, gewiss nicht.

Vaeter koennen einem dort echt leid tun.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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