24-05-2014, 01:33
Das JC der Stadt, die es nicht gibt meint, das die Fahrtkosten des
Klägers zur Umgangswahrnehmung mit seinem Kind nicht erstattungsfähig wären, da der Betrag von 27.20 Euro monatlich unter Anwendung der Mehrbedarfsregelung die Bagatellgrenze von 10 Prozent des Regelsatzes
nicht überschreite.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts wird am 04. Juni 2014 in mündlicher Verhandlung darüber entscheiden.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...4&nr=13411
Klägers zur Umgangswahrnehmung mit seinem Kind nicht erstattungsfähig wären, da der Betrag von 27.20 Euro monatlich unter Anwendung der Mehrbedarfsregelung die Bagatellgrenze von 10 Prozent des Regelsatzes
nicht überschreite.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts wird am 04. Juni 2014 in mündlicher Verhandlung darüber entscheiden.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...4&nr=13411
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater