25-07-2014, 21:57
Hallo zusammen,
zwischenzeitlich hat sich Neues ergeben:
Schreiben vom Amtsgericht:
Anbei wird Ihnen das Gesuch um Verfahrenskostenhilfe zusammen mit der Antragsschrift übersandt. Sie können zu diesem Gesuch um Verfahrenskostenhilfe innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen.
Die Antragsschrift geht Ihnen zur Kenntnisnahme zu. Mit der Zusendeng ist keine förmliche Zustellung und nicht der Eintritt der sich an die Zustellung anschließenden Rechtsfolgen beeabsichtigt.
Für das beabsichtigte Verfahren ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben.
Hintergrund: Das Rathaus lehnt die Erteilung der Persos an die Kinder ( zwei Mädchen im Alter von 12 und 14 Jahren) ab. Es wurden nur vorläufige Ausweispapiere befristet bis zum 4. September 2014 erteilt.
Es hängt ein Sorgerechtsantrag der KM am Schreiben vom Amtsgericht mit an.
Was sollte ich jetzt unternehmen?
Es besteht GsR.
zwischenzeitlich hat sich Neues ergeben:
Schreiben vom Amtsgericht:
Anbei wird Ihnen das Gesuch um Verfahrenskostenhilfe zusammen mit der Antragsschrift übersandt. Sie können zu diesem Gesuch um Verfahrenskostenhilfe innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen.
Die Antragsschrift geht Ihnen zur Kenntnisnahme zu. Mit der Zusendeng ist keine förmliche Zustellung und nicht der Eintritt der sich an die Zustellung anschließenden Rechtsfolgen beeabsichtigt.
Für das beabsichtigte Verfahren ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben.
Hintergrund: Das Rathaus lehnt die Erteilung der Persos an die Kinder ( zwei Mädchen im Alter von 12 und 14 Jahren) ab. Es wurden nur vorläufige Ausweispapiere befristet bis zum 4. September 2014 erteilt.
Es hängt ein Sorgerechtsantrag der KM am Schreiben vom Amtsgericht mit an.
Was sollte ich jetzt unternehmen?
Es besteht GsR.