Umfrage: Eure Kosten zur Scheidung
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
0 - 10000
50.00%
6 50.00%
10000 - 20000
8.33%
1 8.33%
20000 - 30000
8.33%
1 8.33%
30000 - 50000
16.67%
2 16.67%
über 50000
16.67%
2 16.67%
Gesamt 12 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kosten Konkret: Was kostet mindestens eine Scheidung?
#1
Bin nun seit 10.05.2014 geschieden.

Ich möchte für alle stillen Mitleser und alle die über eine Scheidung nachdenken, hier nun meine Erfahrungen über die Gesantkosten einer Scheidung berichten.

Mein Fall ist insoweit interessant, weil ich glaube ein Minimum an Kosten zu tragen.

Grund:
1. Kein Trennungsunterhalt
2. Kein Kindesunterhalt
3. Kein Betreuungsunterhalt
4. Kein nachehelicher Unterhalt

Nur die Rente wurde gekürzt, und muss bei Eintritt ins Rentenalter 300 € an die Ex abgeben. (also in 20 Jahren)

Hier die Gesamtkosten:

1150.- Gerichts- und Anwaltskosten (Verhandlung zum ABR)
2400.- Gerichts- und Anwaltskosten (Verhandlung zur Scheidung)
_______
3550.- Gesamtkosten

Ich denke das ist wirklich ein Minimum.

Was habt Ihr für Kosten gehabt? (oder immer noch habt?)

Recht Herzlichen Dank an das Trennungsfaq-Forum, denn die vielen Tipps hier haben mir geholfen, durch richtige Strategien, die Kinder zu behalten und die Kosten gering zu halten.


PS.: Seit kurzem zeigen die Freundinnen meiner Ex Interesse an mir. Die wissen dass ich wieder solo bin, und gut verdiene. Ich denke über eine Vasektomie nach ...
Zitieren
#2
hi,
meine Scheidung hat 2002 lediglich ein paar 100€ gekostet. Wir waren uns einig, nur ein Anwalt, Scheidung online, fertig!

mmm
Zitieren
#3
Keine Unterhaltszahlungen? Auch kein Unterhalt erhalten?

Mit Gesamtkosten meine ich inklusive Unterhalt.
Zitieren
#4
hi,
das gemeinsame Kind war zu dieser Zeit 2,5 Jahre alt. Für dieses gab es selbstverständlich Kindesunterhalt, über dessen Höhe wir uns privat geeinigt haben, also nicht verhandet werden musste.
Ansonsten bin ich schon groß und kann meinen Lebensunterhalt selber verdienen, d.h. kein TU Smile

mmm
Zitieren
#5
Also hat dein Ex Mann durch Unterhaltszahlungen die höheren Kosten.
Zitieren
#6
da es sich bei dem vereinbarten Kindesunterhalt um den Mindestunterhaltsbetrag gehandelt hat: nein, er hat sicher nicht die höheren Kosten.
Den Betrag, den er zahlt zahle ich wegen Klamotten, Handy, Klassenfahrt, Essen, Heizung etcpp mindestens auch.
Zitieren
#7
(03-06-2014, 14:09)tumi schrieb: Also hat dein Ex Mann durch Unterhaltszahlungen die höheren Kosten.

Also den Kindesunterhalt kann man nicht in die Scheidungskosten einrechnen. Kindesunterhalt entsteht nicht durch Scheidung, sondern durch Zeugung bzw. Geburt.

Mich kommen die Kinder (die bei meiner Ex leben) nach der Scheidung nicht teurer als zuvor.
Zitieren
#8
(03-06-2014, 13:43)tumi schrieb: Keine Unterhaltszahlungen? Auch kein Unterhalt erhalten?

Mit Gesamtkosten meine ich inklusive Unterhalt.

Dann muss ich noch mal abstimmen. Habe mich nur auf Anwalts- und Gerichtskosten beschränkt.

Trennungsjahr 2010. Im Trennungsjahr Unterhalts- und Gerichtskosten ca. 2.500.- €
In 2011 ca. 3.000.- € Anwalts- und Gerichtskosten sowie 7.500.- € Unetrhaltsleistungen
In 2012 ca. 3.000.- € Anwalts- und Gerichtskosten sowie 8.500.- € Unterhaltsleistungen
In 2013 ca. 6.000.- € Anwalts- und Gerichtskosten sowie 18.000.- € Unterhaltsleistungen
In 2014 bisher 4.500.- € Unterhaltsleistungen, Scheidung soll angeblich in Kürze erfolgen. Dann Schlußabrechung der Anwaltskosten, erwarte ca. 3.000.- €. Ab Scheidungsdatum lebenslänglich nachehelicher Unterhalt mind. 1.450.- € monatlich, ab Wegfall des Wohnvorteils ca. 800.- € mehr.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
dann hab ich ja den vogel mit NULL euro abgeschossen...

a) ex reicht scheidung ein,
b) termin: wer kriegt was - nix kriegen beide
c) urteilsverkündung: die ehe ist geschieden
d) kosten werden gg aufgerechnet
e) exe hatte anwalt ich keinen

fertig...

bb
netlover
Zitieren
#10
Ich habe bei der Scheidung meiner Ex gemäß Ehevertrag jedes Jahr, in dem sie ihre Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbrochen hat, mit 10.000€ und jedes Jahr, in dem sie aus Gründen der Kindererziehung nur teilzeit gearbeitet hat, mit 5.000€ ausgeglichen. Insgesamt waren es also 35.000€ für den Ausgleich des beruflichen Nachteils.

Dagegen waren die Gerichtskosten peanuts, soweit ich mich erinnere. Vermögensausgleich haben wir unter uns geregelt, zukünftige Kinderbetreuung auch.

Also alles in Allem so um die 40.000€, allerdings ohne KU, der aber, wie schon erwähnt, meiner Meinung nach nicht in diese Rechnung gehört.
Zitieren
#11
Hallo Theo,
ob KU mit in die Rechnung kommt, bin ich mir nicht sicher.

Natürlich zahle ich KU, aber in Form von Naturalunterhalt (Essen, Kleidung, ...)

Ich meine den KU den die meisten Väter GEZWUNGEN sind zu zahlen, und nicht sicher ist, ob es tatsächlich den Kindern zugute kommt.

Ich weiß nicht ob ich alleine so empfinde, aber mir ist es lieber mit meinem Sohn zusammen z.B. ein paar Schuhe zu kaufen die ihm gefallen und 100 € hinzublättern, als der Ex die 100 € zu geben und nicht zu wissen ob sie ihm tatsächlich Schuhe kauft oder versäuft.

Verstehst du was ich meine?
Zitieren
#12
(03-06-2014, 13:24)tumi schrieb: Was habt Ihr für Kosten gehabt? (oder immer noch habt?)

Mein erste Scheidung war teuer: 5.000 DM für Anwalt und ich habe ca. 35.000,- € an die Ex gezahlt.

Die zweite Scheidung war günstig. Ich habe mich selbst vertreten, weil ich der Beklagte war. Ich habe die hälftigen Gerichtskosten tragen müssen. Waren so um die 300,- €.

Meine dritte Scheidung läuft noch, aber da werde ich nichts zahlen. Wird also bei 0,00 € liegen. Mein absoluter Rekord.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#13
Also ich habe seit meiner Trennung im Februar 2011 insgesamt 40.000 EUR Exenunterhalt bezahlt. Nicht bezahlt habe ich weitere 50.000EUR Unterhalt an Exe. Anwaltskosten ca. 20.000 EUR sowie derzeit in Erwartung der Abfindung an Exe von. mind. 100.000 EUR. Selbstverständlich werde ich weder den aufgelaufenen Unterhalt noch eine Abfindung bezahlen. Soll Madame doch von Hartz IV in Saus und Braus leben.
Zitieren
#14
Ich bin (ohne KU) bei Exen-Unterhalt und Anwaltskosten im sechsstelligen Bereich - die Kosten sind erst gesunken, nachdem die Gegenseite nachhaltig verstanden hat, dass es nichts mehr zu holen gibt. Insofern kann ich das Unterhaltsmaximierungsprinzip zu 100% aus eigener Erfahrung bestaetigen. Bestimmte Einkommensklassen muessen alles fruehzeitig an die Wand fahren, sonst bedeutet das einen sicheren, finanziellen Kollaps.

Ob es sich finanziell gelohnt hat, mein Leben total umzustellen, damit ich nicht mehr 75% meines Bruttoeinkommens fuer Staat, Anwaelte und Exe ausgeben musste, kann ich Euch in 10 Jahren sagen. Ob ich heute meinen damals finanziell sehr attraktiven Job noch haette, wuerde ich jedenfalls eher bezweifeln..

Persoenlich hat es sich auf jeden Fall gelohnt - nie war mein Leben bunter und interessanter als die letzten Jahre nach der Trennung! Diese Ehe waere mein (fruehes) Grab geworden.. Ich sage Leuten immer "meine Scheidung war teuer, aber letztlich war sie jeden Cent wert" Big Grin

Zum Thema KU: ich denke, dass der Betrag fair ist - zahle den Hoechstsatz der Duesseldorfer Tabelle, obwohl ich mir das derzeit eigentlich nicht leisten kann. Auf der anderen Seite sehe ich, dass meine Exe auch wirklich Geld in den Kleinen investiert und auch dass Wohnraum in Ballungszentren einfach teuer ist.
Zitieren
#15
Da meine Ex zwar auf Heirat baute wie im Nachhinein zu erfahren war, ich das aber beharrlich ignorierte, kann ich bei eigenen Scheidungskosten nicht mitreden :-)

Wenn wir aber Kosten auflisten, dann alle. Dazu gehört auch der Zeitaufwand, den ganze Mist durchzuziehen und auch Kühlschrank und Auto, das wegen des neu entstandenen Haushalts eventuell angeschafft werden musste.
Zitieren
#16
Die billigste Scheidung, von der ich weiß, hat 200 Deutsche Mark gekostet. Das hat ein Bekannter von mir für einen Anwalt und Gerichtskosten ausgegeben, um seine fremdgehende Ehefrau loszuwerden.

Für meine eigene Scheidung habe ich das noch nicht nachgerechnet.
Für nicht ganz 10 Jahre Ehe muß ich 60 Euro von meiner Rente an die EX abgeben. Das finde ich ja noch moderat.

Gerichts- und Anwaltskosten hat die Staatskasse vorgestreckt.
Der "Streitwert" war allerdings nicht so hoch angesetzt, so das da
wohl nur ein paar Hunderter zusammen kommen würden.

Für die Kinder habe ich seit Sommer 2010 in der Summe
57.909 Euro Unterhalt gezahlt.

Nachgerechnet, wie hoch die Trennungsfolgekosten waren und noch sind, habe ich jetzt noch nicht. Das fängt ja schon mit der Begründung eines neuen Haushalts und dessen Ausstattung an. Außer ein paar Textilien und reichlich Sperrmüll hatte ich nichts für einen Neubeginn. Staatliche Transferleistungen, die zur Erfüllung meiner Unterhalts- und Umgangspflicht notwendig waren und immer noch sind, dürften sich in 30 Monaten auf einen fünfstelligen Betrag kumuliert haben.
Man könnte aber für meinen Fall in etwa die Behauptung aufstellen, das der reine Finanztransfer von Unterhaltsleistungen durch staatliche Subvention um etwa 1/3 im Mittel, ohne Berücksichtigung von Bedarfsspitzen und dessen Bedarfsdeckung, gesenkt wird.
Das darf man aber natürlich nicht in diesem Kontext sehen. Das ist selbstverständlich ein Ausgleich und Anreiz für die Aufnahme und Erhaltung einer
Erwerbstätigkeit und das gibt es auch für Nichtunterhaltzahler.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#17
Off-Topic Diskussion abgetrennt nach hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9075
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Niedrigere Kosten durch eine online Scheidung? Julian_Klante 14 8.347 22-01-2018, 09:35
Letzter Beitrag: fragender
  Ist eine Freundin schädlich bei einer Trennung/Scheidung Bruno 16 18.797 31-03-2015, 22:41
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste