03-06-2014, 15:22
Ich habe bei der Scheidung meiner Ex gemäß Ehevertrag jedes Jahr, in dem sie ihre Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbrochen hat, mit 10.000€ und jedes Jahr, in dem sie aus Gründen der Kindererziehung nur teilzeit gearbeitet hat, mit 5.000€ ausgeglichen. Insgesamt waren es also 35.000€ für den Ausgleich des beruflichen Nachteils.
Dagegen waren die Gerichtskosten peanuts, soweit ich mich erinnere. Vermögensausgleich haben wir unter uns geregelt, zukünftige Kinderbetreuung auch.
Also alles in Allem so um die 40.000€, allerdings ohne KU, der aber, wie schon erwähnt, meiner Meinung nach nicht in diese Rechnung gehört.
Dagegen waren die Gerichtskosten peanuts, soweit ich mich erinnere. Vermögensausgleich haben wir unter uns geregelt, zukünftige Kinderbetreuung auch.
Also alles in Allem so um die 40.000€, allerdings ohne KU, der aber, wie schon erwähnt, meiner Meinung nach nicht in diese Rechnung gehört.