04-06-2014, 18:36
Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind.
Es gab 20 Eurocent je gefahrenem Kilometer mit dem hierfür eingesetzen PKW.
und
Presseinfo:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=0&anz=13
Es gab 20 Eurocent je gefahrenem Kilometer mit dem hierfür eingesetzen PKW.
Zitat:Dass der Kläger, wie alle Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten des Umgangsrechts mit [..] hat, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175) und dem daraufhin vom Gesetzgeber geschaffenen § 21 Abs 6 SGB II.
und
Zitat:In der maßgeblichen Bundestagsdrucksache 17/1465 (Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses) wird auf Seite 9 ausgeführt:
"Anwendungsfälle der Härtefallklausel des § 21 Abs 6 SGB II können dauerhaft benötigte [...] und Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend."
Presseinfo:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=0&anz=13
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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