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Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall
#52
(07-06-2014, 21:08)Junili schrieb: .... Dann habe ich also das Kind zu 100% und muss zusätzlich noch arbeiten.
Das kann dir auch passieren, wenn ihr euch nicht einigt. Egal, ob er 133 oder 200 oder 225 sog. Mindestunterhalt bezahlt. Egal, davon kommt eh nix bei dir an - weil das Jobcenter alles verrechnet und den Überschuß auf deinen Bedarf umlegt. Das Kind hat nicht mehr davon als jetzt. Dein Kind muss also vom niedrigeren Regelsatz leben, solange du selbst nicht arbeitest. Ist dir das klar?
Also ist nur Mitbetreuung vom Vater sinnvolle Entlastung - außer du willst halt einfach einen Grund nicht arbeiten zu müssen (obwohl doch die Politik sagt, dass alle Frauen so schnell wie möglich wieder arbeiten wollen).

(07-06-2014, 21:08)Junili schrieb: .... Und jetzt will ich nochmal erwähnen. Unser Kind ist 2 (!) Jahre alt.
Wann hast du denn an Kindergarten und selber arbeiten gehen gedacht? Maximum ausreizen und auf ALGII leben? Evtl. neues Kind rechtzeitig ansetzen? Auch das Modell ist weit verbreitet.

Es gibt doch Kinderbetreuung, wo der Staat die Kosten des mütterlichen Betreuungsunterhalts weitgehend übernimmt.

Nachtrag:
Seh gerade, dass Junili nun Punkte für ihre Meinung gefunden hat. Wie es weitergeht, würde mich auch interessieren. Wahrscheinlich maximale Schikane für den Vater - ohne konkret mehr Geld und Betreuungszeitentlastung. Verbrannte Erde auf beiden Seiten. Suboptimal.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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