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Unterhalt an 2 volljährige Kinder
#1
Huh[font=Courier]

Hallo Leidensgenossen,

bin zum ersten Mal hier auf Empfehlung von zwei Arbeitskollegen.
Habe große Unsicherheit in Bezug auf Fortführung meiner Unterhaltszahlungen an meine beiden volljährigen Kinder.
Die Fakten:

Bin 51, Vollzeit berufstätig als GuK, geschieden seit 2008, ledig, lebe alleine .
Schwerbehinderung von 60% liegt vor.
Zahle seit 2 Monaten pro Kind 215, €. Einen Betrag, den ich selber in Anlehnung an Düsseldorfer Tabelle und meinem bisherigen Einkommen abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (5%) und Altersvorsorge (4%) bestimmt habe. Zusätzlich habe ich jedem Kind bis vor kurzem Taschengeld gezahlt, so dass jeder 250,- € erhalten hatte zzgl.Kosten für private Zusatzkrankenversicherung (insg. ca.40 €). Diese Zusätze musste ich aber zum 01.06. streichen, da sich meine Lebensumstände durch Trennung/Auszug-Umzug verändert und meine Kosten (Fixkosten) erheblich erhöht haben (ohne Unterhalt auf ca. 1300 €). Mein Netto liegt bei durchschn. zwischen 1500 - 19oo €, i Mittel bei 18oo €. Meine Kinder:

- Tochter M.: geboren 3/1994, also jetzt 20 Jahre alt, bei ihrer Mutter gemeldet, verbringt nach Beendigung ihres Abis seit 8/2013 aus Spaß an der Freud ein Jahr in Australien. Dafür hatte sie vorbereitend gekellnert. Sie finanziert ihre Reise durch ihr Kindergeld, meinen Unterhalt und Jobs vor Ort. Ihren Unterhalt und alles andere zahlte ich freiwillig fortführend nach Erreichen Ihres 18. LJ.. Seit drei Monaten von ihr aus kein Kontakt mehr, alte Trennungswunden. Über ihren Bruder ist mir bekannt, dass sie Ende des Monats zurückkehrt, danach nach etwa 2-3 Monaten erneut aufbricht, um ein halbes Jahr in Neuseeland zu verbringen. Ihre letzte Auskunft an mich war, dass sie im kommenden Jahr Psychologie studieren wolle. Derzeit erhält sie wohl noch das Kindergeld, weil sie dem Amt vorschwindelt, dass sie auf der vergeblichen Suche nach einem Praktikum sei . Zusätzlich hat sie für Medizinstudium beworben, aufgrund des NC`s aber auf Warteliste gesetzt worden. Oma und Opa sind gute Zahlungsgaranten bei Anlässen, aber über Vermögen (Sparbuch) oder Sonstiges weiß ich nichts Konkretes, ebenso nicht über die Höhe ihrer Verdienste. Sie ist ehrgeizig und materialistisch und hat mich nach der Scheidung regelrecht auch in übertragenem Sinne für alles "bezahlen" lassen (Schuld mir zugewiesen, also Kontakt gemindert und nur gemeldet, wenn sie Geld brauchte). habe ihr nach guter väterlicher Manier zu den Geburtstagen/Weihnachten etc. jeweils 100 € geschenkt und ihren Roller mitfinanziert., habe immer mein Möglichstes getan.

Frage: Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe in den Foren gelesen, dass ich offenbar bereits zulange bezahle von wegen Überbrückung für vier Monate und zuviel wegen in Abzug bringen können von berufsbedingten Aufwendungen, Altersvorsorge, Jobeinkommen, Vermögen etc..Allerdings bin ich trotz Dü-Tabelle und Eurer Forenangaben überfordert mit der Errechnung eines Unterhaltes, sofern er ihr überhaupt noch zusteht??!!?
Soll ich einfach die Zahlung einstellen und abwarten?
Muss ich sie informieren?
Info: es besteht bei mir kein Unterhaltstitel und keines der Kinder hat einen Antrag auf Unterhalt ab 18 formuliert. Lief alles so auf freiwillig von mir.

Ihre Mutter arbeitet ebenfalls Vollzeit, geschätztes Einkommen 1200 Netto ( ist evtl. noch in Privatinsolvenz).
Meine eigene Privatinsolvenz ist seit Mitte 2012 gänzlich abgeschlossen. Während dieser zeit habe ich immer gezahlt, auch in Zeiten von berufsbedingten und medizinischen Rehamaßnahmen.

- Sohnemann F.:geboren 5/1996, also gerade 18 geworden, letzte Woche Abi fertig gemacht. Wohnt noch zuhause. Kontakt zu ihm unregelmäßig aber wohlwollender. Will jetzt ab Juli -nach Vorbild seiner Schwester- zu seiner Orientierung für etwa halbes Jahr in die Berge und dort neben klettern auf einer Hütte arbeiten zum jobben, evtl. aber auch nach Neuseeland seiner Schwester folgen. Studium will er nicht, weiß aber auch sonst noch nix! eventuell Ausbildungsstelle als ?? und ab???. Lieber Kerl aber faul, nicht so materialistisch eingestellt. Ich weiß, dass er durch Jobben recht wenig nebenher als Schüler verdient hat. Oma/Opa/Sparbuch wie oben.

Was soll ich tun bei ihm? Vier Monate zahlen und dann kürzen bzw. streichen ohne Ansage?

Kann mir jemand helfen und sagen, was ich tun kann? Ich
[/font]möchte fundiert gewappnet sein,wenns dann Stress gibt, und da bin ich mir sicher: von meiner Tochter wird er kommen!!
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#2
Deine Tochter ist volljährig und nicht in Ausbildung, dadurch hat sie keinen Unterhaltsanspruch. Wenn kein Titel besteht, kannst du die Zahlung einstellen oder nach Gusto verringern. Beim Sohn verhält es sich genauso. Sobald deine Kinder eine Ausbildung beginnen ist auch die Mutter Barunterhaltspflichtig, wenn deren Bedarf nicht durch deren Einkommen gedeckt ist.
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#3
(11-06-2014, 16:14)Aquarius63 schrieb: Vollzeit berufstätig als GuK,

Gießer und Krämer?
Gärtner und Kautschukpflanzer?
Gänse- und Kuhhüter?

Aber egal.

Rechtlich kann ich persönlich keine Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen erkennen (erst wieder, wenn Kinder ein Studium oder eine Lehre (bei der sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften) aufnehmen).

Theoretisch könntest Du nun die Unterhaltszahlungen an beide Kinder einstellen (bin jedoch kein Anwalt). Die Frage ist nun, wie Du es persönlich handhaben willst. Ich würde meinen Kindern ein Sabbatical gönnen und auch (mit-) finanzieren. Allerdings auch nicht mehr als eines. Und gegen Ende dieses Jahres sollte dann auch ein konkreter Plan für die weitere Zukunft vorliegen.

Frage: Weshalb zahlst Du erst seit zwei Monaten? Was war davor? Gab es in der Verganganheit schon einmal eine Aufforderung (durch Mutter oder Tochter), Deinen Verdienst zur Berechnung von Unterhalt vorzulegen?
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#4
Also, Gesundheits- und Krankenpfleger, Du Ei!Big Grin

Ich zahle doch nicht erst seit zwei Monaten!!ich habe doch immer gezahlt!erst seit zwei Monaten den geringeren unterhlatsbetrag von 215 €, nachdem ich die anderen Zusätze gestrichen habe (Taschengled,Versicherungen).es gab nie Aufforderungen von außerhalb, hatte ich aber alles schon erwähnt.
Wieso sollte ich ein sabbatical (was ist das überhaupt) gönnen?
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#5
Hi Aquarius
lies mal meinen Thread "IJFD Bolivien..." - da steht vieles, was auch auf dich zutrifft!

Mein Töchterchen zieht ein ähnliches Spiel ab und ist damit gerade gescheitert - für dieses "Sabbatical"=bezahltes Nichtstu-Jahr" bezahle ich im Moment also nichts!

Ich würde Unterhalt sofort einstellen und warten, was da so kommt.
Wenn ein Titel gefordert wird, beachten, dass du ihn vom Notar ausstellen lässt (statisch und befristet!) und keinesfalls vom Jugendamt!

Auf Schreiben vom Anwalt würde ich auch nicht reagieren, erst wenn eine Post vom Gericht kommt musst du reagieren.

Viel Glück!
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#6
Naja also ganz ohne Vorwarnung würde ich die Zahlung nicht einstellen wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Kindern hast. Sprich es mit ihnen ab damit sie sich darauf vorbereiten können nicht das es deswegen zum Streit kommt.

Ansonsten schließe ich mich den anderen an.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#7
Lieber Theo, Notorious iglu, Suppenkasper und Zala,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Muss gestehen, dass ich etwas nervös bin wegen der ganzen Geschichte, da mich mein Gewissen plagt, denn über all die Jahre habe ich mein Bestes gegeben (aus väterlicher Verantwortung, aber auch aus Schuldgefühlen!), und nun soll ich für m e i n Recht einstehen?! Sehr ungewohnt aber sicherlich absolut notwendig, denn ich komme schon lange finanziell auf keinen grünen Zweig mehr. Aber was mache ich mir vor?: Für meine Tochter bin ich eh unten durch, egal wie sehr ich mich auch bemühe, für meinen Sohn will ich aber nicht den gleichen Fehler machen und mich durch weitere Zahlungen an ihn mit einem falschen Signal und damit ohne eigenes Profil präsentieren. Loslassen ist auch in diesem Bezug angesagt.
Allerdings fehlt mir immer noch eine konkret errechnete Zahl oder Rechnung, die bei evtl. Weiterzahlung reell ist, z.B. für die Überbrückungszeit meines Sohnes. Könnt Ihr mir da nicht helfen? ich habe überlegt, dass ich nun tatsächlich zum 01.07.2014 die Zahlungen an meine Tochter einstelle und an meinen Sohn noch vier Monate zahle, dafür brauche ich aber eine reelle errechnete Zahl, von der ich ausgehen kann und von der ich überlegen kann, ob ich diese noch kürze oder nicht (in Anbetracht meiner finanziellen Situation).
Meinem Sohn könnte ich das in Ruhe beibringen, soweit ich ihn einschätze wird er mich verstehen. Bei meiner Tochter rechne ich so oder so mit Stress, egal ob ich die Einstellung der Zahlungen vorher kundtue oder nicht. Sie interessiert sich nicht mehr für mein Leben, also warum sollte ich mich hier vorher noch erklären? Damit nehme ich ihr doch die Gelegenheit, sich mal selbst zu kümmern statt immer nur unreflektiert und selbstverständlich die Hand aufzuhalten. Auch eine Art von väterlicher Verantwortung, oder was meint Ihr?.
Ich wird nochmal verrückt...Big Grin
Gru0 Aquarius
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#8
Da es in Deinem Ermessen steht, ob Du zahlst, steht es auch in Deinem Ermessen, wieviel Du zahlst: Zahle, was Du für angemessen hälst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Die Zahlung an deine Tochter war schon viel zu lang.
Allerdings denke ich, dass du deinen Sohn nun nicht durch sofortige Einstellung der Zahlung vor den Kopf stoßen solltest.
Das könnte er, zurecht, als ziemlich ungerecht empfinden und dich ihm ebenfalls entfremden.

An deine Tochter würde ich einen sehr sachlichen und freundlichen Brief schicken, in dem du ihr deine Enttäuschung über ihr Verhalten erklärst und die Einstellung der Zahlung ankündigst und begründest.
Vielleicht führt das ja zu einer Annäherung.

Deinem Sohn solltest du vielleicht auch schreiben und ankündigen, dass du ihm einige Monate (4-6?) weiterhin einen freiwilligen Zuschuss bezahlen willst, weitere Zahlungen aber von einer tatsächlichenAusbildung abhängig machst und vorschlagen, dass ihr euch mal zu zweit an einen Tisch setzt, und seine weiteren Pläne besprecht, und wie du ihn dabei unterstützen kannst.
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#10
(12-06-2014, 07:48)beppo schrieb: An deine Tochter .. die Einstellung der Zahlung ..Vielleicht führt das ja zu einer Annäherung.

Annäherung nur gegen Geld?
Das finde ich nicht gut.

Ich würde die Zahlungen sofort einstellen, und einen Nachweis über deren Ausbildung verlangen.
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#11
Häh? Ich habe doch geschrieben Zahlung einstellen.

Der Brief besteht nur aus Tinte und Papier, soll aber der Tochter den Standpunkt des Vaters vermitteln.
Das soll zu Verständnis und Annäherung führen.

Wenn's klappt ist gut, wenn nicht, spart es Geld.
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#12
(12-06-2014, 03:46)Aquarius63 schrieb: Für meine Tochter bin ich eh unten durch, egal wie sehr ich mich auch bemühe, für meinen Sohn will ich aber nicht den gleichen Fehler machen und mich durch weitere Zahlungen an ihn mit einem falschen Signal und damit ohne eigenes Profil präsentieren. Loslassen ist auch in diesem Bezug angesagt.
Deine Kinder sind erwachsen. Es ist nicht mehr sinnvoll, sie beide gleich zu behandeln. Das Verhältnis zu deiner Tochter ist klar. Da würde ich die Zahlung sofort einstellen. Mit deinem Sohn kannst du vermutlich vernünftig reden. Klärt miteinander, wie ihr beide zusammen möglichst viel Geld bekommt, und einigt euch darüber, wie ihr das auf euch beide verteilt.
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#13
Schicke deiner Tochter eine Aufstellung deiner gesamten Zahlungen und Geldgeschenke, biete ihr höflich an bei Aufnahme einer Ausbildung sie wieder im Rahmen deiner Möglichkeit mit Unterhalt zu unterstützen und sage ihr, dass du sie ab (Datum) freiwillig weiter mit Geld unterstützt hast, obwohl sie nicht mehr unterhaltsberechtigt gewesen ist. Dies würdest du jetzt beenden, unter anderem deshalb weil du durch Änderung deiner Lebensumstände nun sehr viel weniger Geld zur Verfügung hast.

Dem Sohn sagst du, dass er sich in Ruhe bis zu vier Monate lang nach einer Ausbildung umsehen kann, danach würde die finanzielle Verantwortung für sein Leben bei ihm liegen.

Das ist die weichste Landung, die du bewirken kannst. Wenn es trotzdem Bruch gibt, kannst du dir jedenfalls nicht vorwerfen, irgendetwas erzwungen oder falsch gemacht zu haben.

Wahrscheinlich kommen sie irgendwann wieder, wenn sie zu studieren beginnen. Aber beim Unterhalt an Volljährige ist alles deutlich entspannter und bei den Elterneinkommen gibts wahrscheinlich Bafög.
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#14
Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Rückmeldung!!

An Wackelpudding: Das mit dem Ermessen (= Zahlung weiterhin kann richtig sein, kann nicht richtig sein, Höhe vollkommen egal oder wie?) ist mir zu schwammig.Hilft mir leider null.

An BeppoBig Grineine Empfehlung finde ich gut, allerdings würde ich in einem Brief an meine Tochter meine persönliche Enttäuschung nicht thematisieren,weil sie meinen Rechtsanspruch nicht als solchen sondern als moralische Keule= Strafe auslegen könnte. Habe leider in der Vergangenheit und zuletzt im März sehr liebevoll um eine Annäherung gebeten und ihr unsere Beziehungsstörung mit Verständnis darin behandelt, ihr zu jeder zeit Rückenstärkung angeboten (nicht ausdrüclklich finanziell!) , sie hat mich aber ziemlich respektlos abgeschmiert und sich seither trotz einer lieb gemeinten WhattsApp-Nachricht von mir nicht mehr daraufhin gemeldet.
Ob ich sie jetzt im Vorhinein sachlich informiere muss ich mir noch überlegen, aber ich denke, dass es korrekt wäre, obwohl ich aus Frust lieber nicht korrekt wäre und ihr damit ihr eigenes inadäquates Verhalten vor Augen führen könnte. So etwa nach Auge für Auge, Zahn für Zahn, aber da bin ich (noch) nicht skrupellos genug. Eine Annäherung generell schließe ich vorerst und vielleicht für immer aus. Konfrontationen mit ihr in Sachen Geld per Telefon habe ich schon oft genug gehabt und keinen Bock mehr drauf.
Der persönliche Brief an meinen Sohn ist auf jeden Fall ein guter Vorschlag!
An Neerdliches OrakelBig Grinanke für den hinweis, dass ich beide getrennt anschauen muss.Dass sie bereits Erwachsenen sind vergesse ich zumeist in meine Gefühl zu ihnen und in meinem Kopf, Elternproblem...

An Betriebsmittel... : Eie Aufstellung geleisteter (freiwilliger und unfreiwilliger) Zahlungen könnte man in einem ersten Brief als Rechtfertigung deuten, die ja gar nicht ansteht und somit ihr voll in die Arme laufen als Aufheiterung,lange schriftliche Diskussionen in Gang zu setzen. Führe ich meine finanziellen Lebensumstände auf könnte ebenfalls eine Maschinerie von Ansagen zur "Beweislieferung" losgetreten werden, oder? Damit wäre auch der eigentliche Grund für die Einstellung relativiert. Mit dem Rest gebe ich Dir recht, bin aber noch unsicher zwischen Deinem Vorschlag und dem von Beppo bzgl.meines Sohnes. Da muss ich nochmal in mich kehren, was ich ihm sage bzw. wie kompromisslos oder konsequent ich mich verhalten kann.

Euch allen aber nochmals danke für eure Stellungnahmen,haben mich zumindest bzgl. der Einstellung der Zahlung an meine Tochter ermutigt, und wisst ihr was?: Ich habe tatsächlich heute den Dauerauftrag an sie gelöscht.! Ihr könnt stolz auf mich sein, aber die Kotztüten könnt ihr mir dennoch gerne vorbeibringen!!

Bezgl. Höhe eventueller Zahlungen an meinen Sohn habe ich leider immer noch keine konkreten Vorschläge erhalten,obwohl ich alle angaben dazu gemacht hatte. Wer kann mir da mal was berechnen? Laut Dü-Tabelle ( 402,- €) und unter Berücksichtigung beider Einkommen (Mutter geschätzte 1000 - 1200 €) und Vater ( mittel ca.1800 € ) und unter Abzug von Kindergeld und Selbstbehalt käme ich auf eine Höhe von 241,- €. Wie ginge es dann weiter? Wie rechne ich weiter runter??? Hilft mir da auch ggfls. meine Schwerbehinderung???
Euer Aquarius
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#15
(12-06-2014, 13:45)Aquarius63 schrieb: Eie Aufstellung geleisteter (freiwilliger und unfreiwilliger) Zahlungen könnte man in einem ersten Brief als Rechtfertigung deuten

Nur als kommentarlose Basis. Irgendwie so:

Liebe Kiara-Kacey,

heute habe ich den Dauerauftrag für meine Geldzuwendung an dich beendet. Bis zum (Datum) haben ich trotz meiner Insolvenz insgesamt (Unterhaltssumme) EUR gezahlt, ab dem (Datum) ware es eine freiwillige Unterstützung von mir an dich, denn eine Unterhaltsverpflichtung besteht nicht mehr. Jetzt kann ich das nicht mehr tragen, da ich durch eine Änderung meiner Lebensumstände sehr viel weniger Geldmittel zur Verfügung habe.

Das Kindergeld wirst du ja sicherlich weiterhin erhalten. Gerne unterstütze ich dich auf andere Weise. Falls du ein Studium anfängst und das Bafög nicht ausreicht, können wir uns ebenfalls zusammensetzen und sehen, was machbar ist.

Herzliche Grüsse

Dein armer, alter, schwerbehinderter, hungernder Vater


Bezüglich deines Sohns muss erst mal die Mutter Nachweise über ihr Einkommen liefern, damit eine Haftungsquote errechnet werden kann. Aber solange er nicht arbeitet oder eine Ausbildung macht, ist das alles müssig, da steht es in deinem Ermessen ob und was du zahlst.
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#16
Das ist ja super! Vielen Dank für diese tolle Vorlage! Werde sie mal auf mich geschnitten umformulieren und anschließend hier vorstellen.
Habe mich eben dazu durchgerungen, meinem Sohn ab 01.07. 100,- € zu überweisen befristet für vier Monate. Darüber werde ich dann auch entweder schriftlich, wahrscheinlich aber eher mit ihm persönlich sprechen. Die Anweisung habe ich nun auf s e in Konto hin geändert!!
Wo bleibt Euer Lob??!ShyShyShyShyShyShy
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#17
@Aquarius63

(12-06-2014, 14:25)p schrieb: da steht es in deinem Ermessen ob und was du zahlst.

Schön, dass du es doch noch verstanden hast.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Danke, aber ich werde wahrscheinlich das mit den geringeren Geldmitteln und dem was für Zwischendurch weglassen.Das erste ist irrelevant, das Zweite will ich nicht. Der Rest ist gut!
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#19
Das war nur eine Ideenvorlage. Du solltest das schon noch an deine eigenen Vorstellungen anpassen. Falls Kiara-Kacey antwortet, solltest du dich nicht auf Diskussionen einlassen und Anschuldigungen ausblenden. Da gibt es nichts zu diskutieren und nichts vorzuwerfen. Schreibe ihr dann, dass dich freust, dass sie deine Nachricht gelesen hat und deine Tür trotz allem offen bleibt. Gehe an keinem Punkt auf irgendwelchen Quatsch von ihr ein. Du hast das nicht nötig.
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#20
(12-06-2014, 15:39)Aquarius63 schrieb: Wo bleibt Euer Lob?
Lob für was? Dass die Kinder lernen müssen, alleine auf die Beine zu kommen?
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#21
(12-06-2014, 13:45)Aquarius63 schrieb: Hilft mir da auch ggfls. meine Schwerbehinderung???
Euer Aquarius

Eine Behinderung ist eine Krankheit die länger als 6 Monate anhält. Wenn Du einen Gutachter findest, der nach Deinen Angaben deine Krankheitskosten aufdröselt, dann schon.

Selbst zu sagen, ich habe diese und diese Krankheitskosten, hilft da relativ wenig. Der Gutachter muss bestätigen,

a) dass diese Kosten vorhanden sind

b) Deiner Behinderung entsprechend auch notwendig.

Also gleich am Anfang ein Gutachten verlangen, sofern Deine Ausführungen von der Gegenseite angezweifelt werden.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#22
Bitte mal gegenlesen, ob das so okay ist!!! Diesen brief würde ich dann an meine Tochter schreiben wollen:

Liebe M.,
ich schreibe Dir, um dir mitzuteilen, dass ich mit Wirkung zum 01.07.2014 die laufenden Unterhaltszahlungen an Dich unwiderruflich eingestellt habe, da Du schon lange nicht mehr unterhaltsberechtigt bist.
Informationen dazu findest Du in der aktuell gültigen Rechtsliteratur mit den entsprechend begründeten Ausführungen.
Ich bin gemäß meinen Unterhaltsverpflichtungen als Vater Dir gegenüber mit den Unterhaltszahlungen regelmäßig und selbstverständlich trotz Insolvenz und gesundheitlicher Einschränkungen nach meinen Möglichkeiten nachgekommen (inklusive aller sonstigen freiwilligen Zahlungen wie Taschengeld, Teilfinanzierungen, Geldgeschenke, Beiträge für die Private Krankenzusatzversicherung etc.) Nach deinem Abitur habe ich Dich zudem ohne jegliche rechtliche Verpflichtung freiwillig für den gesamten Zeitraum Deines Sabbaticals unterstützt und dabei auf die Erfüllung meiner eigenen Bedürfnisse verzichtet.
Nun ist es an Dir, für Deinen Lebensunterhalt eigenverantwortlich aufzukommen, bis Du -wann und wo auch immer- eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen wirst. Sicher werden Dir dabei Dein Kindergeld, Einnahmen aus Deinen Jobs, Barunterhaltszahlungen von Mama, familiäre Zuwendungen aller Art und sonstiges Guthaben ausreichen können. Solltest Du ein Studium aufnehmen wird die Inanspruchnahme von Bafög zur Sicherstellung deines Lebensunterhaltes eine weitere Möglichkeit bieten.
Sofern sich dann dennoch ergibt, dass Du nachweislich Bedarf hast und meine Unterstützung helfen kann bin ich gerne bereit, mich mit Dir an einen Tisch zu setzen und zu sehen, was für beide Seiten möglich ist. Meine Tür bleibt für Dich immer offen!
Viel Glück für Dich!
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#23
Nu der Brief an meinen Sohn:
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#24
Gefällt mir gut.

Er ist weder unsachlich aggressiv noch zu weinerlich.
Er erinnert sie an deine Wohltaten und macht deutlich, dass auch deine Lunte irgendwann abgebrannt ist, ohne ihr Anlass zu geben, sauer auf dich zu sein oder dich zum Sündenbock zu machen.

An deinen Sohn darf es aber etwas herzlicher und positiver intoniert sein.
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#25
Im Grossen und Ganzen okay, aber ein paar Spitzen und Juristisches würde ich rausnehmen. So:

Liebe M.,

ich schreibe Dir, um dir mitzuteilen, dass ich die laufenden Unterhaltszahlungen an Dich eingestellt habe.

Ich bin Dir gegenüber mit den Unterhaltszahlungen regelmäßig und selbstverständlich trotz Insolvenz und gesundheitlicher Einschränkungen nach meinen Möglichkeiten nachgekommen (inklusive aller sonstigen freiwilligen Zahlungen wie Taschengeld, Teilfinanzierungen, Geldgeschenke, Beiträge für die Private Krankenzusatzversicherung etc.). Nach deinem Abitur habe ich Dich zudem ohne jegliche rechtliche Verpflichtung freiwillig für den gesamten Zeitraum Deines Sabbaticals unterstützt und dafür auf die Erfüllung meiner eigenen Bedürfnisse verzichtet.

Das kann leider nicht unbegrenzt weitergehen. Nun ist es an Dir, für Deinen Lebensunterhalt eigenverantwortlich aufzukommen, bis Du -wann und wo auch immer- eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen wirst. Sicher werden Dir dabei Dein Kindergeld, Einnahmen aus Deinen Jobs, Barunterhaltszahlungen deiner Mutter, familiäre Zuwendungen aller Art und sonstiges Guthaben helfen. Solltest Du ein Studium aufnehmen wird die Inanspruchnahme von Bafög zur Sicherstellung deines Lebensunterhaltes eine weitere Möglichkeit bieten.

Sofern sich dann dennoch ergibt, dass Du nachweislich Bedarf hast, bin ich gerne bereit, mich mit Dir an einen Tisch zu setzen und zu sehen, was für beide Seiten möglich ist. Meine Tür bleibt für Dich immer offen!

Viel Glück für Dich!
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