14-06-2014, 05:11
Hallo,
wie sieht es denn Eurer Meinung nach in folgendem Fall aus:
Der Vater zahlt zur Zeit Barunterhalt an seinen volljährigen 18 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt. Die Mutter muss ebenfalls Unterhalt bezahlen. Dieses wurde entsprechend berechnet.
Nun sieht es so aus, dass der Sohn sich ein paar Mal um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Es gab zwar entsprechende Einstellungstests, aber er hat bisher nur Absagen erhalten. Es handelt sich auch um einen Ausbildungsberuf, der sehr begehrt ist und wo es nicht so einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen. Nun wird er bald die Schule abgeschlossen haben und sein Fachabitur haben.
Wie verhält sich das mit der Orientierungsphase und dem Zahlen von Unterhalt? Müssen in diesem Fall, wo das Kind sich weigert, sich ernsthaft mit seiner Situation auseinander zu setzen ab Schulabschluss 4 Monate lang weiter Unterhalt an ihn gezahlt werden? Können die Eltern denn eventuell verlangen, dass er etwas dazu verdient? Muss er denn nachweisen, dass er sich in diesen 4 Monaten um eine Ausbildung bemüht?
Es ist natürlich ganz klar, sollte er eine Ausbildung machen, dann ist ggf. je nachdem wieviel er verdient Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn er jetzt auf einmal doch einen Ausbildungsvertrag hätte, der im Oktober beginnen würde, dann müsste wohl für die Übergangszeit Unterhalt geleistet werden.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
wie sieht es denn Eurer Meinung nach in folgendem Fall aus:
Der Vater zahlt zur Zeit Barunterhalt an seinen volljährigen 18 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt. Die Mutter muss ebenfalls Unterhalt bezahlen. Dieses wurde entsprechend berechnet.
Nun sieht es so aus, dass der Sohn sich ein paar Mal um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Es gab zwar entsprechende Einstellungstests, aber er hat bisher nur Absagen erhalten. Es handelt sich auch um einen Ausbildungsberuf, der sehr begehrt ist und wo es nicht so einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen. Nun wird er bald die Schule abgeschlossen haben und sein Fachabitur haben.
Wie verhält sich das mit der Orientierungsphase und dem Zahlen von Unterhalt? Müssen in diesem Fall, wo das Kind sich weigert, sich ernsthaft mit seiner Situation auseinander zu setzen ab Schulabschluss 4 Monate lang weiter Unterhalt an ihn gezahlt werden? Können die Eltern denn eventuell verlangen, dass er etwas dazu verdient? Muss er denn nachweisen, dass er sich in diesen 4 Monaten um eine Ausbildung bemüht?
Es ist natürlich ganz klar, sollte er eine Ausbildung machen, dann ist ggf. je nachdem wieviel er verdient Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn er jetzt auf einmal doch einen Ausbildungsvertrag hätte, der im Oktober beginnen würde, dann müsste wohl für die Übergangszeit Unterhalt geleistet werden.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.