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Moin,
die Mutterkuh der CDU hats propagiert: Wir brauchen mehr Kinder...
Da die Zeugung unheimlich Spaß macht, hab ich mal überlegt, ein bisschen unsere heilige Schrift (das BGB) geblattert...
Aktuell zahle ich ja für ein Kind und Exilein gräbt ihre Kohle direkt vom Arbeitgeber ab (Lohnpfändung).
Natürlich, weil Gerichtsprozesse so elendig langweilig sind, hat sie die Scheidung erstmal mit Antrag auf nachehelichen Unterhalt ordentlich aufgelockert. Jubel, Trubel, Heiterkeit.
Das zur Vorgeschichte.
Meine jetzige Freundin möchte natürlich auch irgendwann mal Kinder. Sie weiß natürlich auch, wie es läuft, sieht es ja bei mir. Mit Hundewelpen kann ich sie nicht dauerhaft hinhalten Nein, will natürlich auch nochmal ein Kind selber aufwachsen sehen, bla bla...
Wenn ich jetzt mit ihr ein Kind zeuge, kann sie, wenn ich nicht irre, doch gleich mal Kindesunterhalt von mir verlangen. So wie ich das sehe, müssen wir dafür nicht getrennt leben oder son Scheiß sondern sie muss ja nur die Betreuung übernehmen.
Mit den üblichen Mütter-Tricks und meiner Machtlosigkeit (buuhuu) könnte man ja das so arrangieren, das Sie auch ein bisschen mehr bekommt.
Ziel: Ich zahle KU für mein dann 2. Kind, was ja in intakter Beziehung lebt. Das Geld bleibt also quasi in meinem Haushalt, bei uns, aber meine Leistungsfähigkeit für Exen-Unterhalt würde drastisch abnehmen. Auch wenn dann mein 1. Kind teurer wird, würde sich meine Leistungsfähigkeit gleichmäßig verteilen.
Steht Betreuungsunterhalt eigentlich über nachehelichen Unterhalt? Weil dann bräuchte meine jetzige Freundin natürlich noch finanzielle Hilfe in den Betreuungszeiten!
So wie ich das Unterhaltsrecht lese, steht nirgends, das man getrennt sein muss oder gar getrennt leben muss...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Wenn Deine Partnerin wg. eines gemeinsamen Kindes nicht erwerbstätig sein kann, hat sie einen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Da Betreuungsunterhalt im Grunde Geschiedenenunterhalt ist, ist er mMn gleichrangig zum Unterhalt Deiner Exfrau.
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Jedes neue Kind verringert auf dem Papier seinen Anteil an der Verteilmasse. In der Praxis werfen Jugendamt und Richter ihren magischen Taschenrechner an, plötzlich hast du mehr Einkommen oder weniger Selbstbehalt oder irgendwelche Quatschobliegenheiten, so dass wieder voller Unterhalt für das erste Kind herauskommt.
Es ist immer dasselbe: Versucht nicht, auf dem Feld der Gegenseite mit Mitteln der Gegenseite etwas zu erreichen. Nicht mit dem Unterhaltsrecht das Unterhaltsrecht schlagen wollen. Schon verloren. Feld und Strategie müssen gewechselt werden, die Aufstockermethode ist ein Beispiel dafür oder die Subsistenzstrategie wie von Sorglos oder mir oft beschrieben.
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Es ging mir nicht primär den KU fürs 1. Kind zu senken sondern den TU/EU der Exe zu reduzieren
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Ja, der könnte für Monate oder wenige Jahre sinken. Im Tausch gegen zwei oder drei Jahrzenhte mehr Kindesunterhalt :-)
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Joa klar... das is natürlich das Risiko. Aber bin gerade in Dresden und hier sagen se alle "Krachen lassen" so wie der Dino
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Ja, krachen lassen. Ist interessant und macht Spass, den Stift an der Granate abzuziehen und dann zuzusehen, wie sie explodiert. Wumms. Danach ist es auch schön ruhig, so mit zerfetztem Körper.
besonders lustig wird dann, wenn dir dein aktuelles, grad geschwängertes Frauchen mitteilt, dass sie dich doch nicht soooooo pralle findet und deine Dresdner Granate so heiss nicht war....
Dann haben wir 2x BU und 2x KU....
Und dann? Das 3te Kind ansetzen?
Viel Spass
mmm
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15-06-2014, 12:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2014, 12:17 von Das Nerdliche Orakel.)
(15-06-2014, 11:09)raid schrieb: Viele von uns haben den Fehler einer Frau zu glauben ein zweites Mal begangen und dafür teuer bezahlt. Die haben sich aber auch ein weiteres mal fortgepflanzt. Das ist den meisten Menschen sehr wichtig.
Ich habe vor vielen Jahren mal meinen Vater gefragt, warum er mit meiner Mutter vier Kinder gemacht habe. Er antwortete mir "Die Biologie hat ihren Tribut gefordert."
(15-06-2014, 11:09)raid schrieb: Viele wissen nicht, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es beim zweiten Mal schief geht, noch größer ist als beim ersten Mal. Das stimmt. Und dafür gibt es zwei Gründe.
1) Dass es beim ersten mal schief gegangen ist, zeigt dir, dass du dir die falschen Frauen aussuchsuchst oder dass du dich falsch verhältst.
2) Mit der Belastung durch die erste Beziehung bist du als Versorger in der zweiten Beziehung eingeschränkt.
(15-06-2014, 11:09)raid schrieb: Was willst Du tun, wenn deine aktuelle Flamme unkontrollierbar wird - dich dann vollumfänglich von ihr versklaven lassen, zum Duckmäuser werden? Arbeitsunfähig werden und alle Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen.
(15-06-2014, 10:36)mimamause schrieb: Und dann? Das 3te Kind ansetzen? Wenn er dann noch die Möglichkeit dazu hat, klar. Ob er zwei oder zehn Kinder hat, ist für einen Habenichts egal.
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(15-06-2014, 12:07)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn er dann noch die Möglichkeit dazu hat, klar. Ob er zwei oder zehn Kinder hat, ist für einen Habenichts egal.
So ungefähr meinte ich das auch.
Noch laufen bei mir ja dutzend Verfahren wegen Unterhalt für die Exe. Ich mache gerade einen höheren Abschluss mit dem Ziel mehr zu verdienen und, wenn ich Exen-Unterhalt bekämpft habe, mir trotzdem nochmal ein Leben mit eigener Familie aufzubauen.
Klar kann es beim 2.Mal genau so schief gehen. Aus meiner ersten Ehe konnte ich aber viel Erfahrungen sammeln und habe es auch echt scheiße getroffen. Meine jetzige Beziehung ist da, auch nüchtern betrachtet, schon anders. Bei meiner jetzigen Freudin musste und muss ich zu keinem Zeitpunkt den "Duckmäuser" spielen...
Es ging ja jetz nur rechtlich darum, ob mich meine Freundin rechtlich "ausnehmen kann", damit meine Exe weniger bekommt.
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(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Noch laufen bei mir ja dutzend Verfahren wegen Unterhalt für die Exe.
(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Aus meiner ersten Ehe konnte ich aber viel Erfahrungen sammeln und habe es auch echt scheiße getroffen.
Zitat:Meine jetzige Beziehung ist da, auch nüchtern betrachtet, schon anders.
Zitat:Es ging ja jetz nur rechtlich darum, ob mich meine Freundin rechtlich "ausnehmen kann", damit meine Exe weniger bekommt.
Bei welcher (rechtlichen) Frau sollte das dann mal ein Ende haben?
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Ein Ende ist nie in Sicht...
Ich weiß, dass das hier in dem Forum vllt. die falsche Frage ist und auch abwägig. Aber es gibt doch bestimmt auch hier Männer, die trotzdem nochmal richtig Papa sein wollen und nicht durch die 1. Frau gleich ihr ganzes Leben abhaken, oder? (zumindest gibs ja welche, die es auch ein 2. Mal probiert haben... Warum?)
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(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Ich mache gerade einen höheren Abschluss mit dem Ziel mehr zu verdienen und, wenn ich Exen-Unterhalt bekämpft habe, mir trotzdem nochmal ein Leben mit eigener Familie aufzubauen. Herrlich!
(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Es ging ja jetz nur rechtlich darum, ob mich meine Freundin rechtlich "ausnehmen kann", damit meine Exe weniger bekommt.
So lange du mit ihr zusammen bist und zusammenwohnst kann sie keine "Unterhaltsansprüche" geltend machen. Die Verteilungsmasse ändert sich lediglich, wie p sagt, theoretisch.
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Zitat:ber es gibt doch bestimmt auch hier Männer, die trotzdem nochmal richtig Papa sein wollen und nicht durch die 1. Frau gleich ihr ganzes Leben abhaken, oder?
Ja, ich bin so einer. Aber eben begleitet von einer grundlegenden Umstellung des gesamten Lebens.
Einfach nur weitermachen und denken, bei der nächsten Frau sei alles anders, oder nur die Letzte wäre ein einmaliger Fehler gewesen wird nicht klappen. Bei dir muss sich etwas ändern. Viel.
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(15-06-2014, 19:48)the notorious iglu schrieb: So lange du mit ihr zusammen bist und zusammenwohnst kann sie keine "Unterhaltsansprüche" geltend machen.
Das kann sie sehr wohl. Und ihr Anspruch und der des gemeinsamen Kindes führen zu einer Neuberechnung des Unterhalts der Exfrau und des bisherigen Kindes.
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the notorious iglu
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Na dann lass mal krachen, ich meine hören!
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(15-06-2014, 19:58)wackelpudding schrieb: Und ihr Anspruch und der des gemeinsamen Kindes führen zu einer Neuberechnung des Unterhalts der Exfrau und des bisherigen Kindes.
Und anderen netten Nebenffekten, auch Unterhaltserhöhende. Zum Beispiel ein um 25% zusammengestrichener Selbstbehalt für Kindesunterhalt. Haushaltsersparnis...
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(15-06-2014, 19:44)Antragsgegner schrieb: Ich weiß, dass das hier in dem Forum vllt. die falsche Frage ist und auch abwägig. Aber es gibt doch bestimmt auch hier Männer, die trotzdem nochmal richtig Papa sein wollen und nicht durch die 1. Frau gleich ihr ganzes Leben abhaken, oder?
Du bist 25 und zu diesem Zeitpunkt kein Kind zu bekommen bedeutet nicht, dass Du niemals mehr Vater werden sollst.
Den Exenunterhalt dadurch zu umgehen versuchen, dass man flugs das nächste Kind zeugt, ist so, als schmiertest Du Dir Blausäure ins Gesicht, damit Du Deine Pickel endlich los wirst.
Bring doch erst einmal Deine Finanzen in Ordnung. Nein, die hattest Du auch vor der Trennung nicht im Griff. Wer sich verschuldet, um eine Waschmaschine zu finanzieren, hat von Geldangelegenheiten nicht die geringste Ahnung.
Erst wenn Du ein gewisses finanzielles Polster hast, bist Du wirklich frei zu entscheiden, was Du mit Deinem Leben weiter anfangen willst. So lässt Du Dich immer nur von den Umständen treiben.
Auch wenn Deine jetzige Partnerin anders ist als Deine Ex und nicht vorhat, Dich auszunehmen, ist der momentane Zeitpunkt für das nächste Kind einfach nicht richtig. Bring erst einmal die Scheidung hinter Dich und warte ab, ob tatsächlich nachehelicher Unterhalt fällig wird. In Deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass Du länger als bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes zahlen musst (sehr kurze Ehe). Und das ist ein absehbarer Zeitraum.
Innerhalb von drei Jahren ein Kind zeugen, Scheidung, gepfändet werden, das nächste Kind zeugen und dabei noch eine Weiterbildung machen, das ist purer Wahnsinn.
Gib Dir Zeit und lass Dich nicht von Umständen oder Personen von einem Zwang in den nächsten treiben.
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Der Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter wird analog zum Geschiedenenunterhalt behandelt.
Die Kinderunterhalte sind gleichrangig, es ist 1 Kind mehr da.
Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten erhöht sich um 2.
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(15-06-2014, 20:05)wackelpudding schrieb: Der Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter wird analog zum Geschiedenenunterhalt behandelt. Wenn wir Dich nicht hätten!
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Er ist dem Kind aus einer intakten Beziehung trotzdem nicht zu "Unterhalt" im Sinne einer Geldrente verpflichtet.
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Nur habe ich ihn dummerweise rückwirkend zahlen müssen...
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(15-06-2014, 20:05)Theo schrieb: Den Exenunterhalt dadurch zu umgehen versuchen, dass man flugs das nächste Kind zeugt, ist so, als schmiertest Du Dir Blausäure ins Gesicht, damit Du Deine Pickel endlich los wirst.
Der Vergleich, der mir sofort eingefallen ist, war ein Flammenwerfer, mit dem man einen Brand bekämpfen will.
Und das funktioniert sogar. Man brennt damit einfach selber alles flugs nieder, dann finden die Flammen des anderen Brandes keine Nahrung mehr. Man hat in der Sache das Ziel erreicht, stellt aber fest dass die eingesetzte Methode dasselbe Ergebnis erbrachte....
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Das Konzept des Gegenfeuers ist aber auch ein wirksames Mittel der (Wald)brandbekämpfung.
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