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Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag
#3
Wenn du nicht nachsweisbar Kindesunterhalt zahlst, kann der Kinderfreibetrag gegen deinen Willen auf die Ex übertragen werden. Statt der 50.- pro Woche in bar ohne Quittung solltest du lieber 225 EUR überweisen, das kommt auf dasselbe raus, aber du hast nachweisbar Unterhalt bezahlt.

Wenn sich der Kinderfreibetrag für deine Ex lohnt, für dich aber nicht, dann ist es durchaus sinnvoll, ihn ganz bei der Ex zu lassen.
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RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von p__ - 30-06-2014, 16:31
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 16:13
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 16:25
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 17:29
RE: Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag - von mimamause - 01-07-2014, 17:48

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