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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#6
Zusätzlich zu dem oben Gesagten, mache ich bewusst Eines deutlich: Wenn Du das nicht umsetzt, läufst Du Gefahr, mächtig eingetütet zu werden.
Dies schreibt Dir jemand, der in Sachen 170er alles falsch gemacht hat. Der eine grottenschlechte Anwaltsvertretung hatte und meinte, es wird ein Kinderspiel Man ist ja sooo schlau und bekommt das schon hin. Hinweise werden negiert oder nur halb wahr genommen. Wird schon gut gehen. Denkste!

Die Voraussetzungen für einen Freispruch und die Voraussetzung, Deiner gierigen Ex ein für allemal klar zu machen, dass 100% durchaus reichen, sind gegeben. Aber nur:

1. Bei guter anwaltlicher Vertreteung, sprich "Väterfreundlichem Fachanwalt für Strafrecht". Hier sind ein paar Kanonen drunter, die so was alleine machen und besser können. Das sind aber auch keine Anfänger mehr im Trennungskrieg!

2. Keine Aussage bei der Polizei. Um das nochmal zu betonen.

3. Das Durchlesen und Verinnerlichen der Grundvoraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170, der in der FAQ (Glossar) aufgezeigten Voraussetzungen. Lies es!

4. Das Amtsgericht grundsätzlich nur ohne Berufung verlassen bei einem glasklaren Freispruch. Keine Einstellung des Verfahrens nach § 153 !

Tipp:

Amtsrichter sind keine Unterhaltsrechtler! Du kannst tausend mal im Recht sein und wirst u.U. doch verurteilt! Achte darauf, wenn der Amtsrichter Dir irgend etwas vorfaselt von Fristen für die Berufung um Dich dann zu fragen: "Nehmen Sie das Urteil an?"
Vielleicht denkst Du jetzt, "Ich gehe sowieso in Berufung" und nickst mit dem Kopf. Schwuppdiwupp bastelt der Amtsrichter daraus einen Rechtsmittelverzicht und der Ofen ist aus.

Wenn Du die FAQ durchgelesen hast und es sollte zu einem Verfahren kommen UND Du bist zwischenzeitlich Experte (!) in Sachen § 170 - und das solltest Du dann Deine Einlassungen VOR dem Verfahren vorbereiten und zu Papier bringen. Dies gibst Du dann im Verfahren schriftlich zur Akte, indem Du es dem Richter überreichst.
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RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Nappo - 01-07-2014, 11:31

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