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BGH XII ZB 165/13 vom 19.02.2014 Umgangsverweigerung
#1
Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn es nicht alles tut, den Umgang mit den Eltern zu fördern.

Die Aussage alleine: Kind will nicht, genügt nicht.

http://blog.beck.de/2014/07/02/ordnungsg...estsetzbar

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#2
Sehr schön.
Zumindest die grobe Rcihtung.

Die Fälle, in denen man das nutzen kann, sind allerdings wohl immernoch etwas rar, weil es hier um ein Kind bei einer Pflegemutter und das JA als Amtsvormund ging.

Aber immerhin 5.000,- weniger, für die sie Munition gegen uns kaufen können.
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