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fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten
#1
hi,

jetzt muss ich auch mal fragen. Mein Großer hat heute das Zeugnis zur mittleren Reife ausgehändigt bekommen. Er ist gerade erst 15 geworden (1 Jahr früher eingeschult), wird also voraussichtlich beim Erwerb des Abis grad 17 geworden sein.

Wie sieht es da aus mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber dem KV (also nach dem Abi)? Richtet der sich nach Abschluss oder nach Volljährigkeit? Und bin ich ab Abi oder Volljährigkeit barunterhaltspflichtig?

Junior überlegte gestern dann (leider ein wenig zu laut Big Grin), nach dem Abi erstmal 1 Jahre "Erholungspause" machen zu wollen (hä??? Wovon????).

Ich hab ihm erstmal vermittelt, dass ich "den-[Unterschreitung des Mindestniveaus]-vorm-Rechner-plattsitzen" nicht finanzieren werde. Nur, um da gleich keine Illusionen aufkommen zu lassen.
Wenn er ne Pause braucht vorm Studium soll er halt ein FsJ machen oder als AuPair in die Welt gehen. Das würde ich auch finanziell unterstützen.

Müßte ich ihn finanzieren, wenn er ein Jahr lang faul auf der Couch liegt?

Ich denke, dass ist noch nicht ganz ernst gemeint von ihm und bis dahin fließt auch noch viel Wasser die Spree runter aber wie wäre das Unterhaltsrechtlich?

Wohnen wollen würde er sicherlich weiterhin hier.
Kann ich ihn wenigstens zu nem Nebenjob nötigen, wenn er nicht mit grad 17 ein Studium beginnen will?

Ich denke zwar, dass die Grundsteine in seinem Kopf richtig gelegt wurde und er das nicht wirklich vorhat aber das mal durchzuspielen in Gedanken kann ja nicht doof sein Big Grin

mmm
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fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von mimamause - 08-07-2014, 16:19
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 16:27
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 17:25
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 17:45
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 18:08
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RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 18:50
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 09-07-2014, 09:03
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 19:50
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 09-07-2014, 14:08
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 09-07-2014, 15:23

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