08-07-2014, 17:25
Ja, auch wenn dein Kind dann noch nicht volljährig ist, unterliegt es trotzdem der allgemeinen Schulpflicht, nech?
Insofern kommt es aufs selbe hinaus oder deine Frage ist per se schon völlig unsinnig. Such es dir aus! Wobei die Schulpflicht nach Bundesländern durchaus variiert. Da sollte oder könnte man sich schlau machen. In den meisten Fällen reicht sie ohnehin bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Insofern kommt es aufs selbe hinaus oder deine Frage ist per se schon völlig unsinnig. Such es dir aus! Wobei die Schulpflicht nach Bundesländern durchaus variiert. Da sollte oder könnte man sich schlau machen. In den meisten Fällen reicht sie ohnehin bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.