08-07-2014, 21:10
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: heißt das dann konkret, dass der Vater keinen KU mehr zahlen muss und ich die Betreuung (und die Unterhaltskosten) nicht sicherstellen muss im Falle von Extrem-Couching über 1 Jahr?
Wenn du ihn rauswirfst, kann er bis 18 in einer Wohngruppe des Jugendamts untergebracht werden und die werden dann versuchen (egal wie die Aussichten sind), euch wegen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Dort wird er allerdings kaum mit "ein Jahr Pause" durchkommen.
Wenn er bleibt und rumhängt, muss der Vater auch nichts mehr zahlen.
Die Schulpflichtdiskussion ist witzlos. Das ist eine andere Sache, die nichts mit dem Unterhaltsanspruch zu tun hat. Wer nichts tut, kriegt nichts. Wer in Ausbildung ist, kriegt was. Zudem sind Pauschalaussagen noch witzloser, denn Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, die Bildungshoheit liegt seit Staatsgründung vor ~65 Jahren bei den Ländern. Diskutiert das in einem eigenen Thread.
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: Wie soll man das in der Praxis handhaben?
Einfach die Tatsachen mitteilen, ohne Drohung.
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: ist das nun gut?
Ich habe noch mehr Verwandtschaft in Berufen, die ich kritisch sehe, höflich gesagt. Ich versuche, das nach Kräften auszugleichen :-)