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Ein Richter für alle Familienrechtssachen
#1
Hallo,
ich habe mal gelesen bzw. gehört, es gäbe einen Grundsatz, daß alle Familienrechtssachen wenn möglich vom gleichen Richter behandelt werden. Ich bin jetzt gerade bei einem Amtsgericht in einem Verfahren zu KU und einem zweiten Verfahren zu einer Umgangsregelung. Beim KU eine Richterin und bei der Umgangsregelung ein Richter. Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.

Jetzt zu meiner Frage: lässt es sich einfordern, daß ein Richter beide Angelegenheiten behandelt? Wenn ja, wie geht man da vor?

Gruß
c
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#2
Ist der eine vielleicht Nachfolger des Anderen?
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#3
Es gibt ein verfassungsmäßiges Recht auf einen gesetzlichen Richter. Wer das ist kannst du dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes entnehmen. Wenn der Plan vorsieht, dass Richter X deinen Umgang macht und Richter Y deinen Unterhalt, dann ist das schon ok so. Du kannst im Gegenteil eher froh sein, dass das verschiedene Richter machen.
Wenn dir ein Richter nicht passt, kannst du ihn ablehnen. Ob dem entsprochen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
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#4
Lass das so wie es jetzt ist. Sonst besteht die Gefahr das Dein Richter der sich dann um alles kümmert Väterdiskriminierende Seiten zeigt. Dann ist der Spaß vorbei.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#5
Ja ja, und die entscheiden dann selber ob sie Befangen sind.
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#6
Welcher Richter das entscheidet steht auch im Geschäftsverteilungsplan.Big Grin
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#7
(10-07-2014, 19:09)chuloralf schrieb: Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.
Mit welchen Argumenten?
Wird wahrscheinlich ein rein bürokratischer Akt sein. Untereinander werden die Akten dann schon ausgetauscht. Ich sehe werder Vor- noch Nachteile. Gerade bei einem AG.
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