Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Weis nicht wo mein Kind übernachtet
#1
Hallo, folgendes ist diese Woche vorgekommen.
Ich hatte schon 8 Tage bevor ich mein Kind am Mittwoch von der Kita abholen wollte der Mutter bescheid gegeben und sie sagte das ich sie nicht sehen werde und bot mir zugleich an das ich sie am Freitag übernacht nehmen könne weil sie arbeiten müsse. Also hat sie mir den Umgang für den Mittwoch verweigert und für den Freitag hatten wir eine einigung das ich sie übernacht nehme.
Wir haben das gleiche Sorgerecht und haben nur eine verbale Umgangsregelung getroffen, aber ich möchte mein Kind öfters sehen und es wird mir ausserhalb der verbalen Regelung verweigert.
Also bin ich dann Mittwoch zur Kita gefahren und weder Kind noch Mutter waren da und keiner wusste wo sie sind!? Ich hatte die Mutter mehrfahch angerufen oder angeschrieben und bekahm keine Antwort wo mein Kind sei.
Am Donnerstag rief die Mutter mich kurzfristig an und sagte das ich mein Kind morgen nicht sehen kann weil es nicht meine Woche sei und legte wieder auf. Ich hatte keine Chance zu reden oder ähnliches, also bin ich dann Freitag auch wieder zur Kita gefahren um mein Kind zu holen, aber auch da war wieder niemand und es wusste auch niemand was. Ich hatte die Mutter wieder mehrfach angerufen oder angeschrieben aber ich bekahm keine Antwort wo mein Kind ist.
Ich wusste ja das die Mutter abends arbeiten musste und bin mal zu ihrer arbeit gefahren ob sie denn wirklich arbeiten muss weil sie mir den Umgang ja verweigert. Ihr Auto stand da also war sie arbeiten aber im Auto war kein Kindersitz, somit ist die frage wo bitte mein Kind ist??? Die Mutter hatte mich gesehen und natürlich gefragt was ich hir mache und ich fragte nur wo den mein Kind ist weil sie ja arbeiten muss!? Die Mutter hat nicht geantwortet und ist gegangen. Und ich hatte sie nochmal angeschrieben und gefragt, wo denn mein Kind sei übernacht, weil sie es ja nicht bei sich hat und arbeiten muss?? Keine Antwort.

Nun meine Frage:
Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht, die Mutter verbietet mir den Umgang mit meinem Kind (unser Kind ist 17 Monate alt), wenn die Mutter arbeiten muss möchte ich gerne mein Kind übernacht nehem aber sie verweigert den Umgang und sagt mir nicht wo mein Kind ist.
Also was kann ich tun oder welche Rechte oder Pflichten hat die Mutter?

P.s.: einen Umgangsantrag habe ich schon vor Gericht gestellt und warte auf Termin.
Zitieren
#2
Wenn du bereits einen Umgangsantrag gestellt hat und nicht weißt, wo das Kind untergebracht ist, kannst du effektiv nichts weiter tun. Was hast du denn genau beantragt?
Zitieren
#3
meinst du in welcher Art oder Form ich den Umgang beantragt habe?
Zitieren
#4
Erstmal kannst nichts machen. Warte die gerichtliche UV ab. Vergiss nicht Ordnungsmittel aufnehmen zu lassen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#5
hallo,
Hast ja schon alles in die Wege geleitet, du dass du voraussichtlich zeitnah zu mehr und verbindlich geregeltem Umgang kommst.
Mach dich trotzdem davon frei, dass es dich was angeht, wo das Kind ausserhalb deiner UmgangsZeiten übernachtet.

viel Erfolg

mmm
Zitieren
#6
(12-07-2014, 12:58)Kämpfer schrieb: meinst du in welcher Art oder Form ich den Umgang beantragt habe?

Ja, genau das.
Zitieren
#7
Die Antragsgenerin gewährt dem Antragsteller das Umgangsrecht mit seiner Tochter xxxxxxx nach folgenden Zeitplan:

jeweils Mittwoch/Freitag und Sonntag von 15:30 bis 20:00 Uhr, sowie alle 2 Wochen Freitag von 15:30 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr

Zwischen den Parteien kam es duch Vermittlung des LK im April 14 auch zu einer mündlichen Vereinbarung, die der o.a. beantragten in wesentlichen Teilen entsprach.

Die Antragstellerin hat jedoch nunmehr mehrfach dem Antragsteller den Umgang mit dem Kind verweigert.

Die Antragsgegnerin verweigert jeglichen Kontakt mit dem Antragsteller.

Die Beziehung zwischen Vater und Tochter ist einwandfrei, die Tochter hängt an ihrem Vater. Auch die Übernachtung ist völlig problemfrei. Die Gewährung des Umganges entspricht dem Kindeswohl.


so das war der Hauptteil und das wichtigste....
Zitieren
#8
(12-07-2014, 15:59)Kämpfer schrieb: so das war der Hauptteil und das wichtigste....
Mich dünkt, Du hast den Antrag auf einstweiliger Anordnung vergessen.
Getrennt vom Hauptsachenverfahren. ;-)
Zitieren
#9
hmmmm... ich kenn mich da ja nicht so aus und war desshalb beim Anwalt.... kann ich sowas nachträglich beantragen?
Zitieren
#10
(12-07-2014, 16:27)Kämpfer schrieb: hmmmm... ich kenn mich da ja nicht so aus und war desshalb beim Anwalt.... kann ich sowas nachträglich beantragen?
Hat Dir das AnwältIn/Anwalt nicht nahegelegt? Kommt auf RichterIn/Richter an, ob das noch Sinn macht. Versuch macht kluch....
Zitieren
#11
ne hat er nicht... ist das so eine Anordnung um die Sache zu beschleunigen oder um eine Zwischenlösung zu finden? Vielleicht hat er mich nicht informiert weil ich mein Kind ja bisher alle 2Wochen sehen kann wie mal abgemacht!? Weil wenn es um die mündliche Vereinbarung geht die wir mal getroffen hatten... da zickt sie noch nicht rum... ist aber nur ne Frage der Zeit...
Zitieren
#12
(12-07-2014, 19:03)Kämpfer schrieb: ... da zickt sie noch nicht rum... ist aber nur ne Frage der Zeit...
Dann ist es ja anscheinend nicht so wichtig....
Zitieren
#13
Umgang bis 20 Uhr ist eher exotisch, gerade bei einem so kleinen Kind. Du solltest dich darauf vorbereiten, da Abstriche machen zu müssen. Ist aber auch nicht das Schlechteste, weil das Verhandlungsmasse schafft. Dass das Kind von der Mutter auch über Nacht weggegeben wird, während sie arbeitet, ist ein gutes Argument dafür, dass das Kind auch bei dir übernachten kann.

Eine Umgangsreglung im einstweiligen Verfahren erreichen zu wollen, ist eher kontraproduktiv. Abgesehen davon, macht es die Sache auch nicht schneller, da wegen des Beschleunigungsgebots sowieso zügig terminiert wird.
Zitieren
#14
Ja das mit den Abstrichen ist mir bewusst, aus diesem Grund habe ich auch bis 20:00Uhr angegeben damit ich mich dann auch vor Gericht gewählt zeigen kann, das ich zum Wohle des Kindes abstriche mache. ;-) Klar ist 20:00Uhr spät aber 19:00Uhr ist denk ich schon das Maximum für das Kind... es wird ja auch älter.
Ich habe da nochmal eine andere Frage.
Und zwar ist es ja momentan so das ich mehrere Tage im Voraus der Mutte bescheid gebe das ich das Kind dann und dann hole und sehen möchte. Die Mutter verweigert ja den Umgang mir und dem Kind. Wie schon erwähnt ist es nun so schlimm das sie trotz vorankündigung einfach mit dem Kind verschwindet und sich nicht meldet, ich erhalte keine Information wo mein Kind ist, wo sie übernachtet oder wer auf sie aufpasst. Wie gesagt haben wir das gleiche Sorgerecht.

Nun ist die Frage: "Wieviele Stunden muss ich die Mutter vorher Informieren das ich das Kind von der Kita abhole"???
Zitieren
#15
In Stunden kann man das nicht sagen. Ich denke 1 - 2 Tage vorher ist angebracht damit sie sich vorbereiten kann.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#16
ja so habe ich auch gedacht aber leider sagt die Mutter einfach "Nein du siehst sie nicht". Und wenn ich, so wie letzte Woche 8-11 Tage vorher bescheid gebe, dann ist die Mutter einfach mit dem Kind weg und ignoriert alle Anrufe oder schreiben. Ich möchte doch nur mein Kind sehen, mich um sie kümmern und für sie da sein! Macht die Mutter sich nicht strafbar wenn sie den Umgang verweigert?? Es geht hir doch zum Wohle des Kindes und das braucht beide Elternteile!
Wie schon mal gesagt, hatten wir vor Monaten mal eine mündliche Umgangszeit und vor 2 Monaten hatte ich die Mutter informiert das sich meine Arbeitszeiten geändert haben und ich nun mein Kind öfters und regelmäßiger sehen möchte. Die Mutter sagt "Nein". Sie verweigert den Umgang und als Grund gibt sie an das es nicht meine Umgangszeit ist. Ich hatte vor bei der Erziehungsberatungs-Stelle ihr neue Umgangszeiten vorgeschlagen und sie sagt leider nur "Nien" das möchte sie nicht!
Bin echt am Ende und weiß nicht mehr weiter, ich möchte doch nur mein Kind sehen und das Kind möchte bestimmt auch den Vater sehen! Das Jugendamt macht leider auch nichts und hat mir nach mehrmaligen beschwären empfohlen das ich doch die Brisanz aus der Sache nehmen soll und das Kind nicht zu mir nehmen soll. Sorry aber das kann ich nicht. Ich möchte für mein Kind da sein und mich um sie Kümmern.
Zitieren
#17
(13-07-2014, 12:17)Kämpfer schrieb: Ja das mit den Abstrichen ist mir bewusst, aus diesem Grund habe ich auch bis 20:00Uhr angegeben damit ich mich dann auch vor Gericht gewählt zeigen kann, das ich zum Wohle des Kindes abstriche mache. ;-)

Na dann ist es ja gut.

(13-07-2014, 12:17)Kämpfer schrieb: Und zwar ist es ja momentan so das ich mehrere Tage im Voraus der Mutte bescheid gebe das ich das Kind dann und dann hole und sehen möchte. Die Mutter verweigert ja den Umgang mir und dem Kind. Wie schon erwähnt ist es nun so schlimm das sie trotz vorankündigung einfach mit dem Kind verschwindet und sich nicht meldet, ich erhalte keine Information wo mein Kind ist, wo sie übernachtet oder wer auf sie aufpasst. Wie gesagt haben wir das gleiche Sorgerecht.

Nun ist die Frage: "Wieviele Stunden muss ich die Mutter vorher Informieren das ich das Kind von der Kita abhole"???

Wenn die Mutter auf stur schaltet und du weißt, dass du sowieso nicht zu ihr durchdringst, solltest du dir die permanenten Kontaktversuche sparen. Das kann und wird man dir bei der Gerichtsverhandlung ganz anders auslegen.
Auf die Informationen, wo und von wem das Kind in der Obhut der Mutter betreut wird, hast du grundsätzlich keinen Anspruch. Auch da solltest du dich zurückhalten.
Das Kind hat ein Bedürfnis nach Stabilität und Regelmäßigkeit. Nach Gutdünken das Kind abholen zu wollen, ist auch aus Sicht des Kindes keine gute Idee.

Dir bleibt nichts anderes übrig als bis zur Verhandlung auf die Zähne zu beißen und wegzustecken, dass du dein Kind bis dahin nicht oder nur eingeschränkt sehen wirst. Je mehr du hier herauslässt, desto mehr habe ich den Eindruck, dass du grundsätzlich auf einem gefährlichen Weg bist und die Mechanismen nicht wirklich verstanden hast. Nach deiner Beschreibung versuchst du die Umgangszeiten einseitig zu diktieren und mit deinen "Stalkingversuchen" durchzusetzen. Ich hoffe, dass ich das falsch verstanden habe, ansonsten wirst du an der Gerichtsverhandlung und dem Ergebnis nicht viel Spaß haben.
Zitieren
#18
Sorry irgendwie ist das alles ein Alptraum und kann nicht war sein. Wo zu habe ich das Sorgerecht oder warum hat das Kind ein Recht wenn es einfach genommen wird????
Und wenn die Mutter übernacht arbeiten muss und ich sage und es auch 11Tage vorher abgemacht war das ich mein Kind übernacht zu mir nehme und sie nichtmal 24 Stunden vorher kurz anruft und sagt "Du siehst dein Kind morgen nicht weil nicht deine Woche ist" und legt wieder auf. Ich fragte sie natürlich mehrfach wo mein Kind sei und bekomme keine Antwort und weiß nicht wo mein Kind ist oder wer auf das Kind aufpasst!?
Das kann doch nicht Richtig sein!? Sorry geht nicht in mein Kopf.
Da will ich mich um mein Kind kümmern und es wird mir untersagt? Wenn ich frage wo mein Kind ist oder warum ich es nicht sehen kann? Das soll verkehrt sein?

Wenn das verkehrt sein soll, dann habe ich die Mechanismen wohl wirklich nicht verstanden!? Und mir geht es nicht um die Mutter sondern um das Wohl des Kindes und es braucht den regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern! Nur mir oder dem Kind wird der Umgang verweigert.
Zitieren
#19
(13-07-2014, 13:29)Kämpfer schrieb: Sorry geht nicht in mein Kopf.

Dann solltest du das ziemlich schnell in deinen Kopf bekommen, sonst wird man dich schlachten.
Ich mach jetzt einmal den gegnerischen Anwalt:

Du bist ein verletzter Macho und Kontrollfreak, der mit dem Kind als Vorwand das Leben der Mutter beherrschen will. Eigentlich geht es dir nicht um das Kind, sondern darum der Mutter mit deinen Stalkingatacken, das Leben zur Hölle zu machen.

Wenn du auch bei der Gerichtsverhandlung dann diesbezüglich keine Einsicht zeigst, sondern so wie hier auch noch versuchst, das zu verteidigen, wird man dich einmachen und auf Minimalumgang "zurechtstutzen", damit du deine Lektion lernst.
Das ist natürlich eine negative aber durchaus realistische Prognose.
Zitieren
#20
Dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden, dafür wird die feste gerichtliche Umgangsregelung sorgen. Auf den darin fixierten Umgang hast Du Anspruch.

Wie hier aber schon mehrmals betont wurde, hast Du darüber hinaus keinen Anspruch zu kontrollieren, wo die Mutter in "ihrer" Zeit Euer Kind betreuen lä
sst. Du bist nicht der Aufpasser der Kindesmutter. Versuch, Dich aus ihrem Leben heraus zu halten.
Zitieren
#21
Und das soll man alles davon ableiten, das ich nur mein Kind sehen möchte alles dafür tue um mein Kind sehen zu können aber es mir oder dem Kind von der Mutter veweigert wird??
Welche Lektion soll ich daraus lernen? Ich möchte informationen wo mein Kind ist oder warum ich es nicht sehen kann und frage nach und das soll mir als Kontrolle ausgelegt werden?? Mir wird der Kontakt doch verweigert. Ich will niemanden beherrschen ich möchte nur für mein Kind regelmäßig da sein! Soll die Mutter doch machen was sie will, es geht mir doch um den Umgang mit meinem Kind.
Klar habe ich da keine Erfahrungen aber damit werden doch dich Tatschen völlig verdreht!?

Klingt das alles so uneinsichtig oder verkehrt von mir???
Mich würde dann mal interessieren was ich falsch mache?
Soll ich einfach drauf verzichten mein Kind zu sehen und mich um sie zu kümmern weil ich für sie da sein will aber die Mutter es verweigert?

Was wäre denn bitte wenn das Kind bei mir leben würde und ich der Mutter den Umgang verweigere? Wären hir oder ausserhalb riesige Aufstände mit dem Titel: "Du kannst der Mutter oder dem Kind doch nicht verweigern dem Umgang zu haben"!!!! "Das Kind braucht seine Mutter" aber wenn ich als Vater dies möchte dann wird mir empfohlen doch auf dem Teppich zu bleiben!?
Will niemanden angreifen aber manchmal macht es mir so den Eindruck in dem Forum oder den Ämtern... also ich fühle mich jedenfalls so behandelt...
Zitieren
#22
(13-07-2014, 13:48)Kämpfer schrieb: damit werden doch dich Tatschen völlig verdreht!?

Willkommen im Familienrecht. Du hast jetzt einige Hinweise bekommen, die für dich in deiner Situation wichtig und zielführend sind. Nimm sie an oder renn mit Anlauf ins Messer.

Die Realität der familienrechtlichen Praxis ist nicht von deinem Verständnis abhängig noch nimmt sie Rücksicht auf deine väterlichen Gefühle und Befindlichkeiten.
Zitieren
#23
(13-07-2014, 13:48)Kämpfer schrieb: ...aber damit werden doch dich Tatschen völlig verdreht!?
Ja klar, werden die Tatsachen verdreht. Da hast du bisher nur einen kleinen Vorgeschmack davon. Und genaus das ist der Punkt, an dem sie dich kriegen.

Du musst halt begreifen, dass gleiches Sorgerecht nicht das gleiche für Vater und Mutter bedeutet. Die Mutter kann im Prinzip machen was sie will, dem Vater wird alles negativ ausgelegt. Gegen diese Realität nützt "verzweifelte Uneinsichtigkeit" und ständiges rumgejammere nichts.

Du musst nicht unbedingt wissen, wo dein Kind wann ist - wichtiger ist, dass du weißt, wann es bei dir ist und dass das funktioniert. Das kann eine gerichtliche Umgangsregelung bringen.

"Dauernd-wissen-wo-Kind-ist" wird sie niemals erbringen (können).

Richte deine Handlungen und Erwartungen danach aus. @theo und @iglu versuchen dir das klar zu machen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#24
Aber es geht es ist doch zum Wohl des Kindes Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Wir Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Zitieren
#25
(13-07-2014, 14:00)Kämpfer schrieb: Aber es geht es ist doch zum Wohl des Kindes Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Wir Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Ja, dafür ist die gerichtliche Umgangsregelung ja da, damit der Kontakt aufrecht erhalten wird.

Bislang hattet Ihr nur mündliche Vereinbarungen, die so nicht rechtsverbindlich sind. Die gerichtliche Umgangsvereinbarung wird es aber sein.

Allerdings hast Du über Deine Umgangstage hinaus eben kein Recht zu erfahren, wo sich Euer Kind jeweils aufhält. Ebenso wenig wie Du der Mutter Rechenschaft darüber ablegen musst, wo Du die Zeit mit Eurem Kind verbringst, wenn es bei Dir ist. (Und denk daran, es wird die Zeit kommen, da Du froh bist, dass dem so ist).
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll JohnDoe2000 19 1.288 26-01-2024, 12:52
Letzter Beitrag: ArJa
  Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? NeverTrustAHoe 9 5.502 04-12-2019, 17:18
Letzter Beitrag: Einszweidrei
  Ich darf mein Kind immer weniger sehn JT80 20 10.003 04-11-2019, 19:32
Letzter Beitrag: kay
  KUH - weiß nicht mehr weiter... GeckoMan 15 14.859 15-08-2015, 22:05
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste