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Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
#1
Hallo!

Ich suche noch nach Lösungen, u.a. ist darunter eine Auslandsflucht, weil mir hier wahrscheinlich bis ans Lebensende nichts mehr (ausser Schulden und Perspektivlosigkeit) bleibt.
Zudem trotz Dipl.-Ing. persönlich total schwindende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Für fürsorgende Väter eine Erklärung:
Von dem KInd habe ich ausser stetigen Druck und Ärger und stetig wachsendem Schuldenberg nichts gehabt. Es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Und die KM, die mir mit definitiv gesteiertem Eifer mit etlich verschwiegenden Schwangerschaftstests, Frauenarztbesuchen (der hinterher sogar sein Schweigegelübte brach, und mich fragte, ob ich denn so jung und in Ausbildung schon eine Familie gründen wolle? Antwort natürlich NEIN, selbstredend!), und sogar letztendes des angeblichen Vorhandenseins einer Latexallergie deswegen ein Kind machte (trotz Pille und anderen Schutzes), weil sie einfach ihre Lehre nicht beenden wollte (!), wo ich allerdings selbst ungelernt ganz am Anfang meiner langen Ausbildung stand, außer (betrügendem) JA, druckmachenden und fantasievollen Anwälten und unfairen Gerichten, und auch damit mir völlig vermasseltem Lebenslauf...
Übrigens kannte sich die KM dank ihrer Mutter bestens über samtliche Erstattungen beim Sozialgeld aus und ließ kleine (Geld-) Quelle aus, die ich jetzt sogar unterhalb(!) des Sozialsatzes zurück bezahlen darf. Das Kindermachen machte sie im Rhythmus von zwei Jahren noch bei anderen Vätern... Ja sowas gibts, was ich zuvor noch nicht kannte, naiv, ich weiss!

Der nach Gusto der KM gestattete Umgang glich direkt dem einer am Faden befestigten Wurst (KInd), nach dem ein Hund (Vater) schnappt, und bei Interesse dem sofortigen Wegzug derselben, Fachleute nennen das emotionale Erpressung, daran erkrankte ich schließlich...
Was folgte war neben alleinigem Sorgerecht, druckmachender Beistandsschaft, letztendlich totaler Identitätswegnahme Namensadoption...kurzerhand der "Besitz" der Mutter am Kind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das als kurze Erklärung.
Unnötig zu erzählen, das KM Hausfrau war und ist, und das KInd bei der Mutter lebt, versorgt ist es auch zusätzlich vom Adoptivvater.


Wenn Flucht dann ganz und auf Nimmerwidersehen,
(ich weiss Dino, der 48 seitige Reisepass hält nur zehn Jahre!)
sprachlich gehts in deutsch, englisch, französisch, ein bisschen spanisch

1. Wo ist es unwahrscheinlich, wegen der Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen
Kind verfolgt zu werden?
2. Bestehende Unterhaltsschulden sind massig aufgelaufen, Wo werden sie wahrscheinlich eher nicht auf absehbare Zeit eingetrieben?



zu 1. p schrieb dazu schon im wirklich absolut lesenswerten faq:[/quote] Es sei ein sehr deutsches Phänomen. In Skandinavien und in vielen anderen Ländern ist das überhaupt nicht bekannt. [/quote]

Vielleicht wäre mal dazu das Anlegen einer Art Ländertabelle in der Form einer White und Blacklist sinnvoll.



an p*
Vielleicht habe ich als Neuling noch nicht sauber genug im Forum recherchiert, ob die Frage schon existiert, dann bitte um Nachsicht, p*
(ausserdem kannst du auch die Eingangserklärung auch unter "meine Geschichte" umsetzen, falls schon zu lang. Ich weiss, unsortiert, aber irgendwie muss ich jetzt doch mal anfangen.
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#2
Unsortiert allerdings. Was für ein Blitz ist in Dich gefahren, dass Du nach 20 Jahren noch die typisch konfusen Formulierungen frisch getrennter, und sich auf schmalem Grad bewegender Väter, anbringst?

Das Thema Unterhalt für volljährige Kinder ist hier leicht zu finden und sogar ich bin da mittlerweile im Thema. Und wieso redest Du von einer Adoption? Dann ist das doch alles sowieso seit Jahren erledigt?

Also besser mal das Ganze in einer ruhigen Minute etwas deutlicher erklären. So brint das nichts.

Also: Gabs jetzt eine Adoption. Ja oder Nein?
Wenn nein:
Unterhaltstitel noch vorhanden?
Was macht der Lümmel beruflich? Schule, Nix oder Arbeit oder gar Nix?
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#3
Unterhaltsschulden werden nicht 20 Jahre zurück erhoben. Insofern gebe ich Nappo recht.
Wenn du bisher nicht getürmt bist, gibt es dafür jetzt erst recht keinen Grund mehr.
Schon gar nicht, wenn du selbst keine Vorstellung davon hast, wo du hin willst, wie es da läuft und was du da machst.
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#4
Schulden, die in Deutschland entstehen werden überall dort eingezogen, wo das eben möglich ist. Oder noch einfacher mit einem Beispiel: Wenn du nach Australien auswanderst, aber vorher beispielsweise zu Betreuungsunterhalt verurteilt worden bist, dann wirst du dort finanziell genauso gepackt, weil Australien im Auslandsunterhaltsgesetz verbunden ist. Ob in Australien so etwas wie Betreuungsunterhalt überhaupt existiert, spielt keine Rolle.

Schildere die Geschichte in ein paar Absätzen, schreibe die Geschehnisse chronologisch, beginnend mit deiner Beziehung zur Mutter. Trenne Fakten von Emotionen und Beurteilungen: Erst die Fakten allesamt auflisten, erst anschliessend dann bewerten. Beim Thema Unterhalt beachte die Liste hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719
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#5
Danke(!) Nappo,

extrem schnelle Antwort. Hier die Fakten:

Das sich das Thema mit der Adoption erledigt hatte, nein denkste, es war eine reine Namensadoption, d.h. (finanzielle) Verpflichtungen bleiben bestehen.

Ich wurde vom JA zur Unterschrift des Titels unter Androhung von Gericht und sofortigem Gefängnis gezwungen. Ob der Titel befristet ist, weiss ich gar nicht mal, und wo er ist, auch nicht. (Ich suche!) Unbefristetheit Titel ist aber eher anzunehmen.
WIe wichtig das Schriftstück Titel ist, hatte und habe ich total unterschätzt.
Wenn ich ihn nicht finde, werde ich wohl das JA bitten, mir eine Kopie auszuhändigen.

das Kind geht lt. Anwalt zur (allg.) Schule, ist also priviligiert


Doch wenn derzeit mal wieder ein Anwaltsschreiben mit einer Forderung von mehreren 1000 Euro ins Haus steht, wo man selbst unterm Sozialsatz lebt...(und da ist leider nichts armgerechnet)
Das Familiengericht im schriftlichen Vorverfahren darauf die eigene Stellungnahme verwirft, weil sie nicht von einem Anwalt kommt, den ich mir nicht leisten kann. Beläge vom JC und Finanzamt nicht akzeptiert, Frage von mir nach VKH und Beratungskostenhilfe einfach unbeachtet lässt ...
Tja, und wie soll man das nicht Vorhandensein eines Gewerbes beweisen, was seitens des geg. Anwalts unterstellt wird, aber definitv nicht(!) existent ist? Anwälte dürfen halt Lügen, um ein Verfahren mit hoher Kostensetzung durchzuseitzen.
Ich habe jetzt vor, die Nichtexistenz eines Gewerbes an Eidesstatt zu bezeugen. Obs hilft?

ergänzend noch, die anderen Kinder von ihr sind mittlerweile in Pflegefamilien untergebracht, und vom Amt wurde mehrfach aufgefordert, sich sterilisieren zu lassen, was sie dann auch tat.

@ Nappo, von dir hatte ich bereits einige kompetente Beiträge gelesen.
Ja, 20 Jahre..., unsortiert, in der Rubrik "meine Geschichte" werde ich das bald etwas mehr sortierter(!) und verständlicher erklären, doch ich muss ja irgendwo anfangen....
Danke für dein ehrliches Statement!
Das Lesen hier traumatisiert mich erneut, weil es endlich mal ein Forum ist, was das Ganze aus der SIcht von (Zahl-)vätern doch mal realistisch betrachtet. Übrigens auch das erste überhaupt, in das ich reinschreibe.
Und es hat keinen Sinn, ich muss was tun, sonst ist das bisschen Zukunft auch noch verschlissen.
Schade, meine übersozialisierte und brave Erziehung hat mir in mehrfacher Hinsicht sowas von geschadet. Naiv halt, im Guten Glauben. Das perfekte Opfer für solche Frauen und so ein Familienrecht und dessen Durchsetzung. Nur ich möchte mich mehr als Macher und nicht als Opfer sehen, also was tun!!!

Kritik immer gerne! Kann nur von lernen.
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#6
Also wenn du sowieso nur wenig verdienst, kann dir eigentlich viel passieren.

Aber erstmal solltest du deinen Sohn zur Herausgabe des alten Titels auffordern.
Notfalls gerichtlich.
Seit er volljährig ist, gelten andere Bedingungen.
Wessen RA hat dir geschrieben? Ist der selbe, wie von der Mutter?
Dann solltest du den sofort bei Anwaltskammer anschwärzen und damit abschießen. Das darf er nämlich nicht.
Außerdem muss Sohni dir den Schulbesuch und seine Bedürftigkeit NACHWEISEN und nicht nur behaupten.
Und, am wichtigste: Er hat dir Auskunft über das Einkommen seiner Mutter zu geben.
Und zwar genauso detailliert wie du es musst.

Wobei ich zunächst mal die Gelegenheit nutzen, neuen Kontakt zu ihm aufzubauen.
Jetzt mit über 18 ist das ein neues Spiel.

Und zu Guter letzt, solltest du aufstockendes Hartz4 beantragen, wenn du durch den Unterhalt selbst bedürftig wirst.
Das ist noch viel besser, als im Ausland am Straßenrand zu verschmachten.
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#7
@alle Erst einmal vielen Dank für die prompten Antworten und für mich absolut wertvollen Informationen!
Ich bleibe trotz aller Not und des Drucks gelassen.
Ich werde den Hergang erst noch einmal sortieren und dann einen neuen Threat starten, sowie *p das auch zulässt, danke.
Ich werde mich sachlicher und chronologisch äußern.


@ beppo
Die Unterhaltsschulden, bestehend aus 12 Jahren (0-6, 13-18) und beantragten und gewährten UVG 6 Jahre (Kind war 6-12Jahre) seien definitiv aufgelaufen, das sagt hier die faq und die hiesige Schuldnerberatung.
UVG stottere ich bereits in kleinen Raten ab, sonst hätte ich EV leisten müssen.

Nein, ist ein anderer RA.
RA behauptet nur, Kind ginge zur Schule, glaube ich allerdings auch.
Ebenfalls RA behauptet nur, Mutter sei Hausfrau.

beppo schrieb:" Also, wenn du sowieso nur wenig verdienst, kann dir
eigentlich nicht(?) viel passieren."
Gar nichts haben, jein,
Das ganze ist wg. hochverschuldetem, selbstbewohntem Eigentum noch
eine ganze Ecke komplizierter.

Ja, ich habe einige Beiträge gerade auch von raid über aufstockendes
H4 gelesen, habe ich vorerst vor, danke.


@ p
Danke für den Hinweis auf Sachlichkeit. Hilfen zur Art der Schilderung stets erwünscht.
(Der Nick ist nicht zufällig gewählt, obwohl ich ihn lt. deiner faq gerade so nicht hätte wählen sollen.)
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#8
Danke *p Schritt für Schritt, mir bekannte Fakten:

Es geht um KU.
Es geht um ein jetzt volljähriges Kind (19), was bei Mutter lebte/lebt, die verheiratet ist.
Angeblich ist es priviligiert und geht zur Schule.
Alter Unterhaltstitel ist bei der Mutter und wurde früher beim JA erstellt.
Was ist bereinigtes Nettoeinkommmen im meinem Fall?
Ich bekomme momentan reines H4. Habe einen Untermieter im alten
Haus für 100 Euro. Diese Miete teilt sich allerdings unter mir und meinen zwei Schwestern auf.
(Für mich ist das steuerbefreit, deshalb keine Steuerangaben laut Finanzamt nötig. Diese Bestätigung seitens Finanzamt über letzten Jahre liegt vor.)
Mutter ist angeblich Kinds-RA Hausfrau.
Ich zahle seit Jahren 50 Euro vom H4 laufend auf das Konto der Mutter, allerdings ist auch der Name der Mutter und des Kindes auf dem Kontoauszug vermerkt mit dem Zusatz:"Rückstand auf Kindesunterhalt."
Das unterhaltsberechtigte Kind verlangt jetzt im Vorverfahren ca 5000 Euro, weil ich angeblich über ein Gewerbe verfüge. Was def. nicht vorliegt. (Einnahmen s.o.)
Es existieren wohl Rückstände, die wurden allerdings vor ca. 7 Jahren von Anwälten vereinbart, Schriftstücke dazu habe ich nicht.
Beistandschaftschaft des JA bestand/besteht.
Jobcenter hat UVG Zahlungen direkt übernommen, wird mir direkt abgezogen.
Ich habe bisher noch keinen Anwalt eingeschaltet, im schriftlichen Vor-Verfahren beim Familiengericht wird meine eigene Mitteilung, d.h. der Einspruch verworfen, mit dem Hinweis, es ginge nur über einen Anwalt.
Zum Umgang: Kind forderte nur sofort über Anwalt. Kontakt seit Jahrzehnten zu mir abgebrochen, besteht allerdings dürftig zu meiner sehr weit entfernt lebenden Schwester, zu der ich kaum Kontakt habe.
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#9
Du lebst seit Jahren vom Staat und willst auswandern? Ja wovon gedenkst Du denn zu leben, wenn Du Dich nicht alleine unterhalten kannst?
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#10
(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Was ist bereinigtes Nettoeinkommmen im meinem Fall?
Das könnte in der Situation nur auf fiktiver Basis das sein, was du mit deiner vorhandenen (?) Ausbildung und Erfahrung verdienen könntest, abzüglich ebenso fiktiver Aufwendungen.

(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Ich bekomme momentan reines H4. Habe einen Untermieter im alten
Haus für 100 Euro. Diese Miete teilt sich allerdings unter mir und meinen zwei Schwestern auf.
(Für mich ist das steuerbefreit, deshalb keine Steuerangaben laut Finanzamt nötig. Diese Bestätigung seitens Finanzamt über letzten Jahre liegt vor.)
Das mag steuerfrei sein. Aber ist bei H4 anzugeben. Keine Freibeträge, da keine "Erwerbs"-Arbeit im Schweiße des Angesichts.

(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Ich zahle seit Jahren 50 Euro vom H4 laufend auf das Konto der Mutter, allerdings ist auch der Name der Mutter und des Kindes auf dem Kontoauszug vermerkt mit dem Zusatz:"Rückstand auf Kindesunterhalt."
Das ist so oder so dämlich. Ändere auf jeden Fall den Betreff in "Kindesunterhalt laufender Monat". In der Situation auf Rückstände zu bezahlen ist dumm.

(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Jobcenter hat UVG Zahlungen direkt übernommen, wird mir direkt abgezogen.
Hää? Wie das? Wie steht das im Bescheid?
Da zieht man dich wohl übern Tisch.

Das wichtigste:
1. Mach eine "Änderungsmitteilung" und hänge alle Schriftstücke vom RA und vom Gericht dran und ab ans JC. Setze sie in Kenntnis. Mit Eingangsstempel.
2. Besorge dir eine Abschrift des Titels (beim JA, wenn dort erstellt oder beim Gericht, müsste eigentlich als Kopie im Antrag bei gewesen sein) .
Eine Kopie davon auch dem JC zur Kenntis. Ebenfalls mit Eingangsstempel.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
Danke!

@Theo
Das ist eine sehr berechtigte Frage. Durch Arbeit natürlich, so wie ich auch früher gerne gearbeitet habe, um mir mein Studium zu finanzieren. Da gab es auch Arbeiten darunter, die heute hier eher nur von Ausländern gemacht werden...
Wenn ich auch einiges ungeschickt angegangen bin in meinem Leben, so habe ich allerdings auch auch die pers. Konsequenzen auf mich genommen, um meine schwerkranke und zurückgebliebene jüngere Schwester nach dem Tod meiner Mutter (Vater war vorher schon verstorben) zu pflegen und zu betreuen, die sonst jung ins Altenheim gemusst hätte. Gut, dass vergaß ich hier bisher zu erwähnen. Es geschah auch in Absprache mit dem JC und wurde geduldet.
Ich war und bin bereit, jede Arbeit zu verrichten, und klar mache ich fachbezogene natürlich am liebsten, auch weil ich bescheinigt dort drin sehr gut war.


@sorglos
Das Wichtigste wird gleich nächste Woche erledigt!
Beim JC reiche ich immer zweifach ein, und ich lasse mir immer eine Kopie mit Stempel und Unterschrift aushändigen, dann habe ich was in der Hand.

Das könnte gut sein, dass die Berechnung fiktiv läuft, und deshalb ist ja vermutlich auch soviel angelaufen. Sonst würde ich auch
keine Flucht letztendlich noch in Erwägung ziehen, und *p hat da schon entsprechendes zu geschrieben.

Ja sicher war die Mieteinkunft immer beim JC angeben und wurde/ wird auch abgezogen.

Danke, dann werde ich für nächsten Monat den Wortlaut ändern, nur
kann mit so einer Änderung wieder gepfändet werden, Stichwort Taschenpfändung? Wurde ja schon öfter angedroht, aber nicht durchgeführt.

(unsachlich)
Meine Handlungen waren in der Vergangenheit eher suboptimal und leider bin ich auch noch nie auf ein so kompetentes Forum gestoßen, in dem man solch wertvolle Dinge lesen kann, vor allem für und aus der Sicht des Vaters/Mannes.
(/unsachlich)

Im Bescheid des JC steht gar nichts von UVG, es wird halt nur weniger ausgezahlt als das Existenzminimum, und die Stadtkasse sagt, die UVG-Zahlungen laufen, bedient vom JC.
Übrigens bedienten wir auch die Zinsen vom Haus aus dem Grundbedarf, also das JC war da mit mietähnlichen Zahlungen außen vor.
(Ich weiss, dass das eigentlich nicht richtig ist, aber bei dem Rumgestreite mit dem JC (Sozialgericht, Landessozialgericht) war letztendlich am wichtigsten die Energie und der Frieden für meine Schwester als sie lebte (s.u.))


(jetzt unsachlich und emotional)
@alle
Auch wenn es nicht sachlich ist, ich fühle mich ziemlich am Ende, wenn man nämlich jeden Cent zehnfach verbiegen musste/muss, und dann noch für familäre Verantwortung eintritt, wo jemand am seidenen Faden jung und schwer(st)krank (über-)lebt, dann ist das kein Spaß mehr.
Das einzige was zählte, meine Schwester lebte!
Diese familäre Verantwortung ist jetzt allerdings entfallen, deshalb auch meine aktuelle Unsortiertheit aber auch meine Neuorientierung.
(/jetzt unsachlich und emotional)
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#12
(13-07-2014, 17:44)naivundunwissend schrieb: ...ergänzend noch, die anderen Kinder von ihr sind mittlerweile in Pflegefamilien untergebracht, und vom Amt wurde mehrfach aufgefordert, sich sterilisieren zu lassen, was sie dann auch tat.

Aufforderung zur Sterilisation vom Amt an die KM? Sowas gibt´s??
Das wirft mein Weltbild durcheinander..
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#13
(14-07-2014, 08:59)L3NNOX schrieb: Aufforderung zur Sterilisation vom Amt an die KM? Sowas gibt´s??
Das wirft mein Weltbild durcheinander..

Ich dachte, seit 1945 geht das nicht mehr?

Oder hat sie noch was anderes als normale Blödheit, irgendeine genetisch bedingte, vererbbare Krankheit?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Zitat:Aufforderung zur Sterilisation vom Amt an die KM? Sowas gibt´s??

Das hätte der SB sicher zum letzten mal gemacht.
Das glaub ich solange nicht, wie ich es schwarz auf weiss sehe.

mmm
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#15
(14-07-2014, 11:18)Austriake schrieb: Oder hat sie noch was anderes als normale Blödheit, irgendeine genetisch bedingte, vererbbare Krankheit?

Auch dann ginge es nicht.

Hier wird uns definitiv ein Bär aufgebunden (ebenso wie mit der jüngeren Schwester des TO, die ins Altersheim hätte gehen müssen). In der Geschichte stimmt so einiges nicht.
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#16
Hallo an alle und danke für eure Beiträge, die mich schon weitergebracht haben.

Um die Diskussion zu sänftigen, und wieder auf einen sachlichen Diskurs, also in erster Linie betroffenen Vätern dienenen Beiträgen zu kommen, möchte ich kurz (korrigierend) zu dieser Sterilisierung Stellung nehmen:

1. KM wurde "nahegelegt" seitens des Amtes, sich sterilisieren zu lassen. So weiss ich es. So ist es passiert. Unterlagen oder Beweise dafür habe ich dagegen keine, es besteht kein Kontakt.
Seit einigen Jahren ist sie neu verh. und hat auch m. W. kein neues Kind mehr.

2. Das mit der Pflege mit meiner Schwester hat so stattgefunden, und ist ein eigenes Thema für sich.
Das sich die Pflege naturgegebenermaßen jetzt erledigt hat, und das aktuelle Anwaltsschreiben der RA des Kindes ist der Grund für mich, die ganzen Dinge jetzt mal zu sortieren und anzugehen.


Ich bitte weiterhin um sachdienliche Informationen, wie ich nun weiter vorgehen kann, um mal eine Perspektive/Grundlage für das restliche Leben für mich schaffen zu können. Danke!


@alle Ich bitte darum, mich ruhig wie ein I-Männchen zu behandeln, das ich leicht verstehe, was in dieser hochkomplexen Sachelage zu machen ist, und weil ich bisher wirklich vieles falsch gemacht habe. Ich bitte auch möglichst um Sachlichkeit, danke!

@Theo
Ich bitte nicht um Infragestellung, sondern um konkrete Hilfestellung, danke. Ich bin dabei, die ganze Geschichte, so wie es
*p mir riet, nochmals chronologisch und sortierter in "Meine Geschichte" zu schreiben, was ich auch gerade vorbereite.


@raid
Sie war einfach berechnend und ich vollkommen naiv.
Bitte lass uns sachlich bleiben und beim Thema.

Du hast, wie ich in einigen deiner Threads und hilfreichen Kommentaren lesen konnte, viel Erfahrung
mit dem JC, Aufstockung...., ja auch Umgang,
und ich finde das toll, wie du das für dich trotz dieser Widrigkeiten hinbekommen hast und anderen sehr wertvolle HInweise geben kannst.
Ich habe das leider nicht geschafft, weder mit Umgang, dafür war ich wegen meiner suboptimalen Menschenkenntnis nicht in der Lage, noch so finanziell geschickt wie du. Danke!
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