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Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
#6
Also wenn du sowieso nur wenig verdienst, kann dir eigentlich viel passieren.

Aber erstmal solltest du deinen Sohn zur Herausgabe des alten Titels auffordern.
Notfalls gerichtlich.
Seit er volljährig ist, gelten andere Bedingungen.
Wessen RA hat dir geschrieben? Ist der selbe, wie von der Mutter?
Dann solltest du den sofort bei Anwaltskammer anschwärzen und damit abschießen. Das darf er nämlich nicht.
Außerdem muss Sohni dir den Schulbesuch und seine Bedürftigkeit NACHWEISEN und nicht nur behaupten.
Und, am wichtigste: Er hat dir Auskunft über das Einkommen seiner Mutter zu geben.
Und zwar genauso detailliert wie du es musst.

Wobei ich zunächst mal die Gelegenheit nutzen, neuen Kontakt zu ihm aufzubauen.
Jetzt mit über 18 ist das ein neues Spiel.

Und zu Guter letzt, solltest du aufstockendes Hartz4 beantragen, wenn du durch den Unterhalt selbst bedürftig wirst.
Das ist noch viel besser, als im Ausland am Straßenrand zu verschmachten.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von Nappo - 13-07-2014, 15:35
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von beppo - 13-07-2014, 18:08
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von mimamause - 14-07-2014, 11:48

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