Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beistandschaft vom Jugendamt
#51
Der TO hat ´ne Meinung, die erfahrungsbasiert ist. Für die eigene Meinung reicht, was man weiss, man muß da nichts beweisen. Du weißt gar nix - da ist klar, dass Deine Wertung unverschämt und anmaßend ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#52
@mmm...

Wir hier sind zumeist Väter, denen andauernd etwas seitens der Mütter unserer Kinder unterstellt wurde bzw. unterstellt wird!!!

Missbrauch, häusliche Gewalt, Unterhaltspflichtverletzung........

Da wird Mann doch mal erwähnen dürfen, dass manche Frauen in Eigenschaft Mutter durch ihre grässliche Geilheit auf AlleinVERziehung letztendlich ihren Kindern für später gute und auskömmliche Arbeit versaut haben, weil sie es in Sachen Schulbildung an notwendigen Engagement haben fehlen lassen.
Zitieren
#53
Die Schulentwicklung liegt jedenfalls allein in Verantwortung der Mutter und Kinder. Diese Früchtchen hat nicht der Vater, sondern die Mutter gezüchtet, das müssen sich wegbeissende alleinerziehende Elternteile schon sagen lassen, dass ihnen das so gar nicht passt ist auch klar.

Die Information mit der berufsvorbereitenden Schule ist jedenfalls nicht uninteressant. Oft ist das eine Kombination aus Schule und Praktikum und das wird nicht selten mit 300 bis 500 EUR pro Monat bezahlt. Ich würde mal nachfassen und darüber Auskunft über die Höhe incl. Belege verlangen. Vielleicht mal vorab in der Schule anfragen, wie das in der Schule läuft, ob die Bildung rein schulisch abläuft oder ob begleitende Praktika stattfinden.

Lass dich nicht für dumm verkaufen. Praktikumsvergütung einstecken, Unterhalt obendrauf - das ist ein Standardtrick und mit dem doofen Vater kann man es ja machen.
Zitieren
#54
Auch eine dieser verrückten Systhematiken: Die Mutter versagt und der Vater hat das wirtschaftlich auszubaden. Bei mir war der Mutter ja für meinen Sohn die Sprachheilschule angeraten worden. Sie meinte, das wäre nicht nötig. Als mein Sohn dann abschmierte, hatte die gegnerische Rechtsverdrehung nichts Besseres zu tun, als von mir die Kosten für das Dudeninstitut von rd. 200€/Monat zu fordern...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#55
war bei mir auch so, ich Depp habe dann auch noch die Zusatzkosten für ein privates Gymi mit Nachmittagsbetreuung (für ne 17 Jährige..) abgedrückt und sollte dann auch noch Nachhilfe zahlen...geholfen hat es mir alles nichts!

Und: Praktika machen (am besten in undurchsichtigen Auslands-Organisationen) und 900 (!) Euro (nicht Pesos!) Unterhalt + Flugkosten etc etc. wollen, kam hintennach, im Moment macht man nichts...und wartet auf Studienplatz Medizin, vermutlich noch die nächsten 30 Jahre... - also, lass dich nicht für dumm verkaufen und von doofen Kommentaren hier auch nicht abschrecken: Wehr dich und wirf schlechtem Geld nicht noch mehr gutes hinterher - schönen Feiertag allerseits!
Zitieren
#56
(03-10-2014, 10:20)p schrieb: Lass dich nicht für dumm verkaufen. Praktikumsvergütung einstecken, Unterhalt obendrauf - das ist ein Standardtrick und mit dem doofen Vater kann man es ja machen.

Vielen Dank für den Tipp, werde da nachhaken.

Das Jugendamt will, dass ich den neuen Unterhalt beim JA beurkunde,
warum lassen die das nicht über meinen Anwalt laufen? Hinterlist?
Zitieren
#57
(02-10-2014, 17:35)zwangszahler schrieb: Das JA war gnädig und hat mir nur eine Schulbescheinigung der neuen Schule geschickt. Ich glaube beim Zeugnis hätte mich vermutlich der Schlag getroffen. Zumindest muß ich kein Astrophysik Studium finanzieren. Das Talent hat nicht mal für den Hauptschulabschluß gereicht. Mammi hat ganze Arbeit im Sinne des Kindswohls geleistet . Respekt!! Angry

Also wenn das Kind weiblich ist dann sehe ich durchaus noch Karrierechancen. Hausfrau und Mutter kann unter Umständen auch sehr lukrativ sein. Die Mutter ist in diesem Fall sogar eine erstklassige Ausbilderin.

Meine Jüngste, auch ohne jeden Berufsabschluss, hat jedenfalls diesen Weg eingeschlagen, nachdem von Papa nichts mehr raus zu quetschen war.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#58
Diese Verhalten hat in Muttis Familie Tradition. Mir ist bewusst das kommt in 2 Jahren als nächstes
Zitieren
#59
(03-10-2014, 15:19)zwangszahler schrieb: warum lassen die das nicht über meinen Anwalt laufen? Hinterlist?

Die Beurkundung kannst nur du selbst machen, nicht dein Anwalt. Ich würde der Aufforderungen folgen, wenn die Sache mit der eventuellen Praktikumsvergütung klar ist. Und zwar bis zum Ende der Schulzeit. Wenn diese Schule zwei Jahre geht, dann bis Ende nächstes Schuljahres, geht sie nur ein Jahr, dann nur für die restlichen Monate dieses Schuljahres.

Wenn sie mehr wollen, sollen sie doch klagen.
Zitieren
#60
In dieser Schule gibt es keine bezahlten Praktikas.
Mein RA hat mir empfohlen, mich mit der Schule in Verbindung zu setzen um die zukünftige Entwicklung besser abschätzen zu können.

Hierzu habe ich folgenden Text aufgesetzt:

SgDuH
hiermit möchte ich ihnen mitteilen, dass ich vom JA Deppendorf mitgeteilt bekommen habe, dass meine Kinder, für die ich auch das Sorgerecht habe , nun ihre Schule besuchen.
Da mir die KM keinerlei Informationen über meine Kinder zukommen läßt, obwohl sie nach §1686 BGB dazu verpflichtet wäre, wende ich mich an sie, mit der Bitte, nicht nur die KM, sondern auch mich über die schulische Entwicklung meiner Kinder zu informieren.


Meine Frage wäre ist der Text zielführend , muß was weg oder hinzu
Zitieren
#61
Auch trage ich mich mit dem Gedanken die Kinder mal anzuschreiben bezüglich ihrer schulisch-beruflichen "Ziele".
Allerdings frage ich mich, ob das vergebliche Liebesmüh ist, da bisherige Versuche der Kontaktaufnahmen nicht erwidert wurden
Zitieren
#62
(08-10-2014, 16:52)zwangszahler schrieb: Allerdings frage ich mich, ob das vergebliche Liebesmüh ist, da bisherige Versuche der Kontaktaufnahmen nicht erwidert wurden

Meiner Meinung nach solltest Du es sein lassen.

Bringt nur Frust für Dich.

Simon II
Zitieren
#63
(08-10-2014, 16:57)Simon ii schrieb: Meiner Meinung nach solltest Du es sein lassen.

Bringt nur Frust für Dich.

Simon II

Das sehe ich genauso. Manchmal ist es wohl besser, wenn man einen Schnitt macht und die Dinge in ihrem Lauf nicht verbiegen zu versucht. "Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch...auf..." Hehe..und ein E. willst du ja nicht sein, oder doch? Wenn da alles schon verloren ist, dann würde ich das nur noch auf die finanzielle Schiene fahren lassen.
Das Problem, um dir ordentlich zu helfen, ist, dass wichtige Informationen kaum bzw. nur tröpfchenweisen von dir kommen-es ist sehr schwer, sich damit ein Bild zu machen. Und seit wann spielt das Einkommen der Mutter aufgrund (wegbrechender) Sozialleistungen (KG) bei der Unterhaltsberechnung der gemeinsamen Kinder eine Rolle? Doch gar keine! Es sei denn, das war eine Ausrede von dir, um deinen gestiegenen Lohn zu verschleiern - und das JA lediglich versucht, eine Anpassung vorzunehmen. Dann brauchst du nicht Stimmung gegen das JA zu machen, wenn die bloß ihren Job machen. Wenn du eine Beratung willst, solltest du zumindest ehrlich sein, und nicht versuchen, die User hier für u. zu verkaufen. Und ein JA, das solchen Formulierungen rauschickt:

(18-07-2014, 15:10)zwangszahler schrieb: "Im Rahmen des o.g. Urteils wurde jedoch anscheinend die Regelung des §1612bAbs2 BGB nicht beachtet. Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gem Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen. das bedeuted, dass unterhaltsrechtlich nicht die tat. Kindergeldzahlungen zugrundegelegt werden sonern lediglich der Kindergeldanspruch für die gem. Kinder"

..Würde ich getrost ignorieren. Seit wann ist den eine Behörde zur Überprüfung von Gerichtsurteilen befähigt? Was sagt denn dein Anwalt zu dem Titel?
Zitieren
#64
@ kurwa

Das Zitat ist falsch ,das habe ich nicht geschrieben, bist du sicher ,dass du im richtigen thread bist
Zitieren
#65
Erste Seite, 4. Beitrag..klar, ist doch dein Benutzername drüber -
Zitieren
#66
Entschuldigung , du hast dich auf das bezogen was ich zitiert habe.
Zitieren
#67
Sozusagen ein Doppelzitat - eine Mitteilung über die Mitteilung Smile
Zitieren
#68
Der neue Kindesunterhalt ist nun beurkundet, jetzt möchte ich ein Feedback geben wie es abgelaufen ist:

Forderung JA;:
- Angabe aller Einkünfte, EST-Bescheid, rückwirkend Unterhaltsnachzahlung für 1 Jahr , Auskunftsbogen

Geliefert habe ich:
- 12 St. Gehaltsabrechnungen
- Kosten für Altersvorsorge
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Aufwendungen für Haftpflichtversicherungen

Ergebnis:
Anerkannt wurden, die Fahrtkosten und die Kosten für die Altersvorsorge.
Die Unterhaltsnachzahlung war vom Tisch, da rechtlich nicht durchsetzbar.
Zitieren
#69
Hast du unbefristet und dynamisch tituliert?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#70
Beides, so wie der alte Titel vom AG. Den alten Titel habe ich mir aushändigen lassen
Zitieren
#71
Ich bin schon in Psycho Behandlung.
Macht es Sinn so einen Antrag zu stellen?
Wurde berentet für 2 Jahre bis Okt 2015 auf Grund der Trennung und seinen Folgen.
Krank seit 08/2010
Zitieren
#72
So, die Angelegenheit ist nun abgeschlossen. Die Anwaltskosten beliefen sich auf 290€.
Zitieren
#73
Meine Kinder werden dieses Jahr die Schule beenden. Habe nun wieder einmal die KM angeschrieben mir über den weiteren Ausbildungsweg der Kinder Auskunft zu erteilen.
Nun hat mich eines der Kinder über FB in Kenntnis gesetzt das es eine Ausbildung beginnen wird , der Ausbildungsvertrag würde allerdings noch nicht vorliegen.
Da das Kind nun auch Einkünfte erzielen wird , dürfte sich nun auch mein Unterhalt reduzieren.
Meine Frage ist nun, wie muss ich vorgehen, damit das JA den Unterhaltstitel anpasst und hätte die KM nicht die Pflicht das JA darüber zu informieren
Suche nicht nach einer Traumfrau, suche nach einer, die kein Alptraum ist.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Forderungen Jugendamt / Beistandschaft Mix 14 8.832 26-01-2020, 23:14
Letzter Beitrag: p__
  Beistandschaft Jugendamt Arminius 3 2.906 20-02-2019, 12:07
Letzter Beitrag: Arminius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste