18-07-2014, 16:05
Ich würde an deiner Stelle noch auf eine weitere Meinung warten,
aber m. E. würden die Angaben zum lfd. Einkommen, die Lohn-/Gehaltsabrechnung reichen.
http://trennungsfaq.com/unterhalt.html#e...ermittlung
Wieviel du auf dem Sparbuch hast und wie dein Arbeitgeber heißt, gehört nicht zu "Einkommen". Vermögen würde ich erst einmal nicht offen legen. Ganz besonders, wenn du den lfd. Unterhalt problemlos bedienen kannst.
aber m. E. würden die Angaben zum lfd. Einkommen, die Lohn-/Gehaltsabrechnung reichen.
http://trennungsfaq.com/unterhalt.html#e...ermittlung
Wieviel du auf dem Sparbuch hast und wie dein Arbeitgeber heißt, gehört nicht zu "Einkommen". Vermögen würde ich erst einmal nicht offen legen. Ganz besonders, wenn du den lfd. Unterhalt problemlos bedienen kannst.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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