19-07-2014, 19:59
Meines wissens nach kann nur eine Erhöhung des KU verlangt werden ab Zeitpunkt der Festtstellung bzw. Aufforderung.
Eine rückwirkende Zahlung würde ich ablehnen.
Mach das mal und warte ab waskommt.
Melde dich dann wieder.
Hatte auf Auskunft geben müssen. Bei mir wurde keine rückwirkde Zahlung verlangt, da Mitarbeiter des JA erklärte dass das Datum der ersten Aufforderung für Offenlegung gilt.
Eine rückwirkende Zahlung würde ich ablehnen.
Mach das mal und warte ab waskommt.
Melde dich dann wieder.
Hatte auf Auskunft geben müssen. Bei mir wurde keine rückwirkde Zahlung verlangt, da Mitarbeiter des JA erklärte dass das Datum der ersten Aufforderung für Offenlegung gilt.