(21-07-2014, 17:56)zwangszahler schrieb: Eine Frage habe ich noch, im § 1605 BGB steht , dass man über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen hat.
Ist das wirklich so auch wenn man seinen Unterhalt zahlt, ...
Ja!
Alle zwei Jahre kann der Unterhaltsberechtigte Auskunft verlangen.
Wobei die Frist nicht von Auskunftsbegehren zu Auskunftsbegehren läuft, sondern von letztem Auskunftserteilen zu nächstem Auskunftsbegehren.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Unterhalt, so beginnt die Frist mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zu laufen.
Weitere Hinweise findest Du hier:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Simon II