(08-10-2014, 16:57)Simon ii schrieb: Meiner Meinung nach solltest Du es sein lassen.
Bringt nur Frust für Dich.
Simon II
Das sehe ich genauso. Manchmal ist es wohl besser, wenn man einen Schnitt macht und die Dinge in ihrem Lauf nicht verbiegen zu versucht. "Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch...auf..." Hehe..und ein E. willst du ja nicht sein, oder doch? Wenn da alles schon verloren ist, dann würde ich das nur noch auf die finanzielle Schiene fahren lassen.
Das Problem, um dir ordentlich zu helfen, ist, dass wichtige Informationen kaum bzw. nur tröpfchenweisen von dir kommen-es ist sehr schwer, sich damit ein Bild zu machen. Und seit wann spielt das Einkommen der Mutter aufgrund (wegbrechender) Sozialleistungen (KG) bei der Unterhaltsberechnung der gemeinsamen Kinder eine Rolle? Doch gar keine! Es sei denn, das war eine Ausrede von dir, um deinen gestiegenen Lohn zu verschleiern - und das JA lediglich versucht, eine Anpassung vorzunehmen. Dann brauchst du nicht Stimmung gegen das JA zu machen, wenn die bloß ihren Job machen. Wenn du eine Beratung willst, solltest du zumindest ehrlich sein, und nicht versuchen, die User hier für u. zu verkaufen. Und ein JA, das solchen Formulierungen rauschickt:
(18-07-2014, 15:10)zwangszahler schrieb: "Im Rahmen des o.g. Urteils wurde jedoch anscheinend die Regelung des §1612bAbs2 BGB nicht beachtet. Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gem Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen. das bedeuted, dass unterhaltsrechtlich nicht die tat. Kindergeldzahlungen zugrundegelegt werden sonern lediglich der Kindergeldanspruch für die gem. Kinder"
..Würde ich getrost ignorieren. Seit wann ist den eine Behörde zur Überprüfung von Gerichtsurteilen befähigt? Was sagt denn dein Anwalt zu dem Titel?