21-07-2014, 14:36
Nach langer Zeit hab ich mal wieder ein Problem. Dieses ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich ja zufällig trotzdem jemand von euch damit aus:
Kurze Fakten:
Ob ich denen Auskunft über mein Einkommen geben muss ist fraglich.
Ich bin der Meinung, dass man Sozialleistungen im Namen eines Kindes nur dann beantragen kann, wenn man auch die finanzielle Fürsorge für das Kind innehat. Bisher hat aber noch die KM die alleinige Sorge, lediglich das ABR ist ihr entzogen worden.
Meinungen?
Kurze Fakten:
- Sohn, 5 Jahre alt, drittes von vier Kindern der KM
- KM Alkoholikerin
- Amtsgericht hat auf den Antrag von mir und dem Vater der anderen drei Kinder das ABR für alle 4 Kinder vorübergehend auf den anderen Vater übertragen
- mein Antrag auf alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn ist noch in Bearbeitung
- anderer Vater hat vermutlich Sozialhilfe für meinen Sohn beantragt (im Schreiben vom Sozialamt steht lediglich, dass mein Sohn Leistungen erhält - wer das beantragt hat, steht nicht dabei)
- Sozialamt fordert nun von mir umfassende Auskünfte (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Einkünfte meiner Partnerin usw.)
Ob ich denen Auskunft über mein Einkommen geben muss ist fraglich.
Ich bin der Meinung, dass man Sozialleistungen im Namen eines Kindes nur dann beantragen kann, wenn man auch die finanzielle Fürsorge für das Kind innehat. Bisher hat aber noch die KM die alleinige Sorge, lediglich das ABR ist ihr entzogen worden.
Meinungen?