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Auskunftsverlangen vom Sozialamt
#1
Nach langer Zeit hab ich mal wieder ein Problem. Dieses ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich ja zufällig trotzdem jemand von euch damit aus:

Kurze Fakten:
  • Sohn, 5 Jahre alt, drittes von vier Kindern der KM

  • KM Alkoholikerin

  • Amtsgericht hat auf den Antrag von mir und dem Vater der anderen drei Kinder das ABR für alle 4 Kinder vorübergehend auf den anderen Vater übertragen

  • mein Antrag auf alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn ist noch in Bearbeitung

  • anderer Vater hat vermutlich Sozialhilfe für meinen Sohn beantragt (im Schreiben vom Sozialamt steht lediglich, dass mein Sohn Leistungen erhält - wer das beantragt hat, steht nicht dabei)

  • Sozialamt fordert nun von mir umfassende Auskünfte (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Einkünfte meiner Partnerin usw.)

Fest steht schonmal, dass das Amt weder meine Wohnverhältnisse oder Vermögen, noch die Verhältnisse meiner Partnerin was angehen, richtig?

Ob ich denen Auskunft über mein Einkommen geben muss ist fraglich.

Ich bin der Meinung, dass man Sozialleistungen im Namen eines Kindes nur dann beantragen kann, wenn man auch die finanzielle Fürsorge für das Kind innehat. Bisher hat aber noch die KM die alleinige Sorge, lediglich das ABR ist ihr entzogen worden.

Meinungen?
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#2
(21-07-2014, 14:36)mischka schrieb: Fest steht schonmal, dass das Amt weder meine Wohnverhältnisse oder Vermögen, noch die Verhältnisse meiner Partnerin was angehen, richtig?

Richtig. Das Vermögen nur, wenn kein Mindestunterhalt bezahlt wird. Die dürfen nicht mehr und nicht weniger Auskunft erfragen wie jeder andere, der Unterhalt will, z.B. das Jugendamt oder die Ex selber.
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#3
(21-07-2014, 14:43)p schrieb: Richtig. Das Vermögen nur, wenn kein Mindestunterhalt bezahlt wird.
Achso? Ich zahle momentan KEINEN Unterhalt, da Kind nicht bei Muddi lebt...

Entscheidend für mich ist eher die Frage, ob das Sozialamt überhaupt einen Auskunftsanspruch mir gegenüber hat.

Ich sehe die Sache so, dass der andere Vater zu Unrecht Sozialgeld beantragt hat, da er nicht die finanzielle Fürsorge für das Kind hat. Daher müsste doch auch der Übergang der Auskunftspflicht ans Amt rechtswidrig sein, oder?
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#4
@mischka...

Besagter Vater schein ja nicht sonderlich vertrauenserweckend zu sein.

Wie kam es denn bezüglich dem ABR zu eurer internen Entscheidung von Vater zu Vater, dass besagter Vater das ABR für dein Kind gleich mit zugesprochen bekam?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#5
(21-07-2014, 16:14)Dzombo schrieb: Wie kam es denn bezüglich dem ABR zu eurer internen Entscheidung von Vater zu Vater, dass besagter Vater das ABR für dein Kind gleich mit zugesprochen bekam?
Mama säuft und stellte eine Gefahr für das Wohl der Kinder dar. Um den Richter kurzfristig dafür zu begeistern, der Mutter die Kinder wegzunehmen, haben wir ihm empfohlen, vorübergehend alle Kinder (Geschwisterbindung) zusammen zu lassen, bis eine Entscheidung im Sorgerechtsverfahren für meinen Kurzen getroffen wurde.

Aber das ist eher unerheblich, wie es dazu kam.

Entscheidend ist jetzt, ob das Kind (da es nicht geschäftsfähig ist) Sozialhilfe beantragen kann oder nicht.
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#6
Wenn ein Amt (egal ob Sozialamt, Jobcenter, UVG, etc) in Vorleistung gegangen ist, wird es wohl immer versuchen einen Anspruchsübergang zu bewirken - und damit versuchen den Auskunftsanspruch gegen eine vorrangig Unterhaltspflichtigen geltend zu machen.

Evtl. leiten die das aus deiner Zustimmung zum Aufenthalt ab. Wenn du KU-Zahlung (tituliert?) eingestellt hast, dann muss ja der Bedarf des Kindes trotzdem gedeckt werden. Ganz richtig hätten sie eine Entscheidung zur "Vertretung und Antragsrecht bzgl. Sozialleistungen" regeln müssen oder einen Ergänzungspfleger dafür bestellen müssen. Du kannst letzteres natürlich auch als EA im SR-Verfahren beantragen. Ob das so klug ist, sei mal dahingestellt.

Wieso erkundigst du dich nicht bei dem anderen Vater, welche Anträge er gestellt hat? Kooperiert ihr hinsichtlich Umgang deinerseits?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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