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Eine geschiedene Frau kann den Anspruch auf zeitlich unbefristete Unterhaltszahlungen verlieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz beschlossen (Az.: 9 UF 34/14).
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_703...allen.html
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1.) Der Mann ist schon fast 80 Jahre alt.
2.) Der Mann ist altersbedingt nicht mehr leistungsfähig und
hat als Selbstständiger anscheinend kaum Rentenbeiträge gezahlt,
so das er jetzt praktisch ein Sozialfall ist.
3.) Wird das Urteil auch für Unterhaltspflichtige Bedeutung haben, weil sie aus reiner Genügsamkeit nur noch Teilzeit arbeiten möchten?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater