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Schulkosten + GBS Gebühr (Ganztagsschule)
#1
Folgender Kurzfassung meiner Situation:

seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage

Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.

Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf

Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.

Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.

2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.



Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.

Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.

Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.

Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.

Danke.
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#2
Private Träger sind in der Gestaltung der Regeln für die Schulgeldberechnung ziemlich frei. In diesem Fall käme es wohl darauf an, wie Familieneinkommen an dieser Schule bei Ein-Elter-Familien definiert ist.

Der Besuch einer Privatschule muß sachlich geboten sein, wenn ein Mehrbedarf entstehen soll. Dies ist bei Grundschulen regelmäßig nicht der Fall, wenn ein staatliches Schulangebot vorhanden ist. Hast du dem Privatschulbesuch nicht zugestimmt, wird die Mutter die Kosten mMn allein tragen müssen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Was halten die Leser von einem solchen Brief an die Mutter:

gerne bestätige ich Dir den Eingang des Schreibens vom..... mit dem Thema „Mehrbedarf ....“

Dir war bekannt, dass ich ab dem .... mit den Kinder bis zum .... im Urlaub war und es ist meines Erachtens daher recht unnötig gewesen, eine Bestätigung des Eingangs einzufordern und schon ein Gerichtsvollzieher einzuschalten.

Die Forderung des Mehrbedarfs für das Schulgeld lehne ich aus dem folgenden Grund ab:

Ich war mit der Schulauswahl nicht einverstanden. Maddox wurde ohne meines Wissens und ohne meiner Zustimmung an der Schule am Weiher angemeldet. Ich habe mehrfach das Gespräch mit Dir gesucht, ob es nicht sinnvoll wäre, Maddox auf die Grundschule .... zu geben, da sein Bruder Gene-Damian nun auf der weiterführenden Schule ...., in der Nähe ist.

Ebenfalls waren wir beide uns einig, aufgrund diverser negativer Vorfälle (z. B. als Gene-Damian sein Erbrochenes vom Tisch wegwischen mußtte, oder als Gene-Damian von einem Klassenkameraden krankenhausreif geschlagen wurde und die Schulleitung hier fast gar nicht reagiert etc.), dass die Schule nicht gut ist.

Gerne beteilige ich mich an den GBS Gebühren für Maddox in dem Umfang in dem es für mich benötigt wird und zwar an den Tagen, wo ich den Nutzen habe, d. h. an 4 Wochentagen im Monat, jeden Mittwoch, wo ich die Kinder dann nachmittags abhole.

Die Rechnung wäre hier:

bei 20 Tagen im Monat und einer Gebühr von 50 Euro sind es 2,50 Euro am Tag, sind bei 4 Tagen, die ich beanspruche, die zu meinen Lasten gehen würden, 10 Euro im Monat. Zieht man nun die Ferien ab, wo die Kinder keine Betreuung benötigen, sprich 12 Wochen im Jahr = 3 Monate, sind 12 Monate - 3 Monate = 9 anzurechnende Monate, wären dann monatlich 7,50 Euro. Etwaige Feiertage

Ich werde Dir demnach ab dem 1.9. die 7,50 Euro auf das mir bekannte Konto überweisen.
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#4
nimm mal die kindernamen raus...
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#5
Namen geändert.
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#6
(07-08-2014, 18:55)p schrieb: Namen geändert.


Danke
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#7
War bei mir ganz genau so: Habe jahrelang diesen Scheiß bezahlt.
Als Dank habe ich seit der 8. Klasse kein Zeugnis mehr gesehen!

Mittlerweile ist meine Tochter 21 Jahre und ich bezahle immer noch...

Du kannst es versuchen, doch am Ende wirst du vermutlich bezahlen müssen, ist doch immer das Gleiche: Muddi sagt "spring" und wir hüpfen!
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