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Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung
#1
Hallo
Ich habe ja in 2013 eine Auskunftsverpflichtung gemäß § 1686BGB Für meine Kinder angeleiert, nach einigem hin und her gab es dann Feb. 2014 einen Beschluss. Gegen diesen Beschluss wurde dann Beschwerde eingelegt und wurde letztendlich vom OLG abgelehnt und bestätigt.

Da ich dann aber immer noch keine Auskunft erhielt hatte ich Zwangsgeld beantrag und auch erhalten ,nach Beschwerde der EXE wurde dieser Beschluss auch wieder vom OLG bestätigt.

Nachdem ich dann den Gerichtsvollzieher losgeschickt habe wurde nun ganz aktuell ein Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung gestellt , die Zwangsvollstreckung des Zwangsgeldes einstweilen eingestellt.

Nun kommt die Begründung des EXE Anwaltes und da kommt mir die Galle hoch.


Er schreibt das mein Sohn der 11 ist nachdem er erfahren hätte das Zeugnisse und Bilder sowie ein Bericht über ihn angefertigt werden soll , sich selbst geritzt hätte.
Bescheinigt hätte das die behandelde Jugendpsychiaterin.

Anhängend ist eine Gutachten der Psychiaterin die im Tenor allerdings nur das wieder gibt was ihr die Mutter erzählt hat da mein Sohn jede Aussage verweigerte. Auch wurde er auf Wunsch der Mutter dort vorgestellt da es in der Schule aktuell große Probleme gäbe.

Auch eine Stellungsnahme der Mitarbeiterin des Jugendamtes ist beschrieben die besagen würde" das jeglicher Kontakt mit mir und sei es auch nur durch die Verpflichtung des Kindes, seine Mutter müsse irgendwas von ihm preisgeben, zu vermeiden ist.

Auch schreibt der Anwalt über die Einschätzung eine Erziehungshelfers der wohl auch in Kontakt mit den Kinder ist .

Dazu schreibt der Anwalt das dieser Erziehungshelfer die Familie wöchentlich auf sucht um die traumatischen Erlebnisse mit mir aufzu arbeiten.

Ich muss zu all dem sagen das ich seit 2011 keinen Kontakt mehr habe zu meinen Kinder und mich 2010 von der Kindmutter getrennt habe .

Beide Söhne der eine ist mitlerweile Volljährig sind angeblich seit anfang diesen Jahres in Jugendpsychiatrischer Behandlung, was ich sehr seltsam finde ist das sie erst in Behandlung müssen seit Mutter weis das ich wieder in Deutschland bin und diese Verfahren durch ziehe !!


Mir ist es ein Rätsel wie sich eine Mutter so verhalten kann. Warum beeinflusst sie so das Kind denn sie soll Zeugnisse und eine Bericht über das Kind fertigen und nicht das Kind selbst.

Das in dieser Familie nicht in Ordnung ist ist mir vollkommen klar .Die Kindsmutter ist in zweiter Ehe auch schon wieder getrennt der leibliche Vater wurde sehr schnell nach der Trennung entsorgt und die negative Beeinflussung die Mutter die auch schon in früheren Verfahren Aktenkundig wurde ist für Kinder sicherlich nicht förderlich .


Mir stellt sich nun die Frage und dazu würde ich gerne eure Meinunge hören soll ich mir eine Anwalt nehmen oder ist es eh verlorene Zeit jetzt weiterhin tätig zu sein . Bislang habe ich in diesem Verfahren ohne Anwalt gehandelt.


Ich fühle mich im Moment ganz leer ,einzig die Krebserkrankung die die Kindsmutter angibt gibt , viele werden nun über mich herfallen ,gibt mir Hoffnung

Grüße
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Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung - von anor-al-mal - 06-09-2014, 16:57
RE: Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung - von the notorious iglu - 06-09-2014, 20:39
RE: Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung - von the notorious iglu - 06-09-2014, 22:46
RE: Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung - von the notorious iglu - 06-09-2014, 23:27

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