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Unterhalt bei Ausbildungsbeginn
#1
Hallo,
meine Tochter (20 J) lebt bei der KM und hat am 1.09.2014 eine Lehre begonnen. Ihre Vergütung beträgt im erste LJ 875,-€ Brutto - laut Rechner 698,-€ Netto. Muttchen arbeitet nur ein paar Stunden (könnte aber Vollzeit) - ich schätze 500,-€ Netto. Tochter wohnt bei der Mutter.
Mein Gehalt beträgt zwischen 2300,- 2500,- €. Momentan zahle ich 365,- €, wie bekomme ich gerechnet was Ihr zusteht ?
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#2
Moin,
meines Erachtens gilt hier DDT 4 - schaust du in die Tabelle.
Zunächst muss auch die Mutter ihr Einkommen konkret offenlegen - das Kind muss sie dazu auffordern.
Studenten mit eigenem Haushalt stehen 670 pauschal zu + KK - deine Tochter dürfte hier wohl sicher nicht darüber liegen. Mit Kindergeld kommt das Kind ja selber auf dieses Einkommen - sollte also nicht mehr allzu viel auf dich zukommen. Aber hier gibt es Experten, die können dir das sicher auf den Pfennig ausrechnen.
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#3
Die Tochter wohnt zuhaus und hat 698 € netto. Nicht schlecht. Hinzu kommt das Kindergeld. Das steht der Tochter zu.
KG und Lehrgeld wird voll angerechnet. Ohne den Rechner raus zu holen und der Unterstellung folgend, dass Du keinen Titel hast unterschreiben müssen, lehne ich mich in Eile aus dem Fenster und biete an Unterhalt an: 0 € Big Grin
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#4
Danke für die Antworten. Titel ist leider vorhanden. Ich habe mal in den alten Unterlagen nachgesehen - Mutti hatte vor 7 Jahren 1025,-€. Laut DDT 4 kommen minus 76,-€ raus. Soll ich jetzt einfach die Zahlungen einstellen ?

MfG
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#5
Wenn Titel vorhanden ist und zeitlich nicht befristet, kann jederzeit aus ihm vollstreckt werden. Du mußt also in eine Abänderungsklage...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Also: Ab zum Amtsgericht und Antrag auf Abänderung des Titels formulieren lassen - da gibt es eine Stelle am Gericht, die machen das kostenlos, Anwalt brauchst du erst mal auch keinen.

Allerdings könntest du auch (genau einmal!) freundlich um Herausgabe des Titels bitten mit Frist von 1 Woche und Androhung der rechtlichen Schritte - schreib gleich ein paar Paragraphen mit rein...(zu viel bezahlter Unterhalt muss zurückbezahlt werden...etc.)
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#7
Vor jeder Klage *unbedingt* im Guten dazu auffordern, den Titel herauszugeben, weil seine Grundlagen entfallen sind. Alles andere erhöht nur das Kostenrisiko.
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#8
(09-09-2014, 21:51)Nappo schrieb: Die Tochter wohnt zuhaus und hat 698 € netto.

Nicht ganz: Du mußt noch 90 EUR Ausbildungskostenpauschale davon abziehen.

608 EUR sind aber auch nicht schlecht.

(09-09-2014, 21:51)Nappo schrieb: Hinzu kommt das Kindergeld. Das steht der Tochter zu. KG und Lehrgeld wird voll angerechnet. Ohne den Rechner raus zu holen und der Unterstellung folgend, dass Du keinen Titel hast unterschreiben müssen, lehne ich mich in Eile aus dem Fenster und biete an Unterhalt an: 0 € Big Grin

Zustimmung!

Simon II
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