Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind in Pflegefamilie
#1
Hallo,
ich möchte gerne folgendes Problem schildern und hoffe hier auf Hilfe.
Ich habe seit Jahren Unterhalt für ein uneheliches Kind gezahlt, dass ich nie gesehen habe (ist aber tatsächlich meine Tochter). Das Kind lebte über das Jugenamt bei den Großeltern, die das Sorgerecht hatten. Nun wurde das Kind, mittlerweile fast 16, in einer Pflegefamilie untergebracht, da es mit den Großeltern nicht mehr zurecht kam. Ich erhielt durch den berühmten "gelbe Umschlag" des Jugendamtes davon Kenntnis und wurde zur Zahlung aufgefordert. Der Vormund im Jugendamt verweigert mir jegliche Beratung hinsichtlich meiner Recht und auch Pflichten. "Ich möge mir doch einen Anwalt nehmen", war die Antwort. Gibt es hier Tipps, Internetseiten, Hilfestellungen? Ich fühle mich wie der "Affe der nur zahlen darf".

mit Gruß
Zitieren
#2
Zahlen musst du sowieso, ob nun an die Großeletern oder die Pflegefamilie ist eigentlich ziemlich egal.

Beratung gibt's für Unterhaltspflichtige nicht beim Jugendamt. Da musst du dir schon selbst helfen, u.a. durch diese Seite.
Ein Anwalt wird dir auch nicht viel Neues erzählen, und er wird dafür sorgen, dass du auch noch ihn bezahlen musst.

Was ist denn dein Ziel?
Kontakt zum Kind? Unterhaltszahlungen verringern? Informationen über dein Kind?
Zitieren
#3
An deinen Rechten (die liegen nahe Null) und Pflichten (Unterhalt) ändert sich nichts. Wieso konntest du das Kind bisher nicht kennenlernen?
Zitieren
#4
Hallo,

in Kurzform:
ich hatte mal einen One Night Stand, als das Kind 8 Jahre alt war erfuhr ich von der Mutter, dass ich eine Tochter hätte. Zu dieser Zeit lebten die in Süddeutschland. Ich war mittlerweile verheiratet / Kinder und hatte 9 Jahre nach dem O-Stand keinerlei Interesse, zudem ich wusste, dass die Mutter zutiefst "Assi" geworden war, 3 Kinder von 3 Männer, 2 davon in Pflegefamilien, meine Tochter bei den Großeltern (Vormund). Die Großeltern haben als Vormund jeden Kontakt verhindert.

Mein Ziel: ich möchte schon kostengünstig fahren, das Amt will natürlich Geld, da werde ich anwaltlich vertreten. Ich würde aber schon gerne wissen welche Rechte ich habe, und z.B. wo geht das Kind zur Schule, welcher Abschluß, will die mal Arbeiten oder wird die wie ihre Mutter?
Kann ich Zeugnisse einsehen usw. Oder bin ich wirklich der "Blödmann" der zahlt, solange wie das Töchterchen will? Letztendlich also auch: Informationen über meine Tochter.

Habe mich im Internet bereits "totgesucht"

mit Gruß
Zitieren
#5
Aus der faq, hast das überhaupt gelesen?
"Auch ohne Sorgerecht und Umgang gibt es wenige dünne Auskünfte über das Kind, die ein Trennungsvater nach § 1686 BGB einklagen kann: "Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht". Die Kenntnis der "persönlichen Verhältnisse" des eigenen Kindes wird in der Realität so ausgelegt: Einmal jährlich ein Foto, das der Vater extra zu bezahlen hat (OLG Frankfurt 1 UF 103/00 402), Zeugniskopie (OLG Hamm vom 7.07.2000 8 UF 222/00), Auskunft über ärztlich behandelte schwere Krankheiten (AG Bremen 45 X 219/92 vom 26.9.1992). Genau wie Umgang ist eine Auskunft letztlich nicht durchsetzbar."
Zitieren
#6
Und weshalb probieren es dann immer wieder so viele für am Ende nichts?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#7
Eine seltsame Frage ohne Logik. Man will ja auch länger leben, obwohl man weiss dass am am Ende doch stirbt. Wieso soll man keine Auskünfte wollen, nur weil das Risiko besteht dass es am Ende nicht klappt?
Zitieren
#8
Hallo,

der Verweis auf § 1686 BGB war schon hilfreich, danke dafür.
Mal sehen, was ich daraus machen kann.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Tochter will zum Vater (derzeit Pflegefamilie ohne Sorgerecht) vater2012 3 4.322 23-01-2012, 00:02
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste