12-09-2014, 21:36
(12-09-2014, 11:55)Daysleeper schrieb:Zitat:Knüpf ihm doch gleich den Strick! Das kürzt die Sache erheblich ab.
Den werde ich gar nicht brauchen - wenn es so weitergeht, erledigt mein Körper das in absehbarer Zeit auch ohne Hilfsmittel
Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Mach auch auf Deine psychischen Probleme aufgrund Der Trennungs/Scheidungssituation aufmerksam.
Wegen psychischer Störungen krank schreiben lassen. Dein Krankengeld ist nicht geringer, als das ALG I. Du kriegst bis zu 72 Wochen Krankengeld und danach läuft ALG I erst einmal weiter. psychotherapeutische Reha beantragen.
Das alles kannst Du gleich und sofort tun und du hast erst einmal Luft. Also nochmal
1.) Hausarzt aufsuchen und krank schreiben lassen
2.) Um Überweisung zum Psychiater bitten
3.) Mit Hilfe des Psychiaters psychosomatische Reha beantragen
4.) Rentenantrag stellen
5.) Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen.
Das kannst Du alles innerhalb der kommenden 5 Tage machen. Schritt 1. verlängert auf jeden Fall Deinen Anspruch auf ALG 1 nach dem Krankengeld.
Auf geht´s nur Mut.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.