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Versorgungsausgleich
#1
Rainbow 
Versorgungsausgleich andersrum:
Mein Ex war selbständig, hat nie Beiträge zur RV geleistet und fordert jetzt Ausgleich von mir. Wenn ich den Ausgleich zahlen muss, werde ich selbst zum Sozialfall im Rentenalter (weniger als 500€ Rente). Dies noch dafür, dass er mich nur belogen und betrogen hat und auch mein Geld in diversen Clubs und Puffs ausgegeben hat.
Was kann ich tun?Huh
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#2
Gar nichts.
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#3
(16-09-2014, 20:54)gasmops schrieb: Was kann ich tun?Huh

VersAusglG § 27 einsetzen bzw. prüfen, ob er einsetzbar ist. Hier der Wortlaut des Paragrafen: "Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen."

Du musst nachweisen, dass euer Fall eine Herab- oder Aussetzung rechtfertigt. Das ist schwer, die Hürden sind hoch. Die Rechtssprechung hat Fallgruppen entwickelt, die dafür in Frage kommen. Bei dir könnten das theoretisch Zwei sein:

- Schwere persönliche Verfehlungen des Ausgleichsberechtigten. Die müssen aber von kräftigem Kaliber sein. Nicht ausreichend sind Streitigkeiten, die bloße Tatsache eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs, gegenseitige Drohungen oder Handgreiflichkeiten und gelegentliche eheliche Untreue.

- Wenn der Berechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. Der Ausschlusstatbestand entspricht § 1579 Nr.  5 BGB.

Hast du deinen Anwalt schon dazu gefragt? Was hat der gemeint?
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#4
Danke für den Tipp, ich werde meinen Anwalt befragen. § 1579 Abs. 4-7 habe ich schon wegen Unterhalt angewandt, VersAusglG § 27 lasse ich prüfen. Vilen Dank
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#5
Wenn § 1579 Nr.  5 BGB gegriffen hat, dann lohnt es sich auf jeden Fall, damit auch den Versorgungsausgleich anzugreifen.

Das ist zwar kein Grund, ihn zu verweigern, aber in Fällen wie eurem führt der Versorgungsausgleich nur zu zwei Grundsicherungsempfängern. Mit der halben Rente für Jeden fallen beide in die Grundsicherung, ohne Versorgungsausgleich ändert sich das für Einen nicht, aber der Andere hat wenigstens Rente oberhalb Grundsicherung.

Der Versorgungsausgleich führt also dazu, dass du selbst bedürftig wirst.
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