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Ex ausgezogen und will nun ABR
#1
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ich bekomme hier etwas Unterstützung.

Zu meiner Situation:

Meine Nochfrau und ich sind seit 11 Jahren verheiratet.
Wir haben 2 Kinder, Junge 11 und Mädchen 8 Jahre alt.
Meine Ex ist im April, ohne die Kinder, in eine 1,5 Zi. Whg. ausgezogen.
Seitdem kümmere ich mich alleine um unsere Kinder.
Wir wohnen in einem Haus wo jedes Kind sein eigenes Zimmer hat.

Ich habe meine Arbeitszeit entsprechend verkürzt und meine Schichten angepasst um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Beide Kinder sind rund um die Uhr betreut.

Ebenfalls habe ich eine Haushälterin eingestellt, die sich um den Haushalt und die Wäsche kümmert, so daß ich nach der Arbeit meine Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Es fand von Anfang an Umgang statt, zwar nicht geregelt, aber er fand statt.

Seit Juli ist nun meine Alte in eine 3 Zi. Whg. in der gleichen Stadt gezogen.
Sie will nun die Kinder im Wechselmodell betreuen.
Ich sehe darin allerdings erhebliche Probleme und kann mich mit dem Gedanken nicht anfreunden.

Aufgrund des nicht geregelten Umgangs habe ich mich und auch meine Ex uns beim JA gemeldet. Wir hatten 2 Termine beim JA, wobei sie bereits kurz vor dem zweiten Termin, den Antrag auf das ABR eingereicht hat.
An dem zweiten Termin wurde der Umgang allerdings bis zu den Herbstferien geregelt.

Die Kinder wurden auch vom JA gehört und wollen gleich viel Zeit mit beiden verbringen, ist denke ich auch normal.

Wie seht ihr meine Chancen dass die Kinder auch weiterhin bei mir bleiben werden, bzw. der Lebensmittelpunkt bei mir ist?

Falls euch noch weitere Infos fehlen, reiche ich die gerne nach.
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#2
(21-09-2014, 22:10)Daddy2child schrieb: Die Kinder wurden auch vom JA gehört und wollen gleich viel Zeit mit beiden verbringen, ist denke ich auch normal.

Lustiger Weise hat der betreuende Elternteil immer etwas gegen das Wechselmodell. Auch das ist normal.

Was spricht denn dagegen?
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#3
Wenn die Kinder das Wechselmodell wollen, dann mach's. Die Kinder haben ihre Eltern und die Eltern gleichermaßen auch mal Zeit für sich.
Auf der Hut solltest Du vor etwas Anderem sein. Die Mutter kann durchaus realisiert haben, dass ihr Auszug "ein Fehler" war.
Danach kam ihr in den Sinn, dass da ja noch die Kinder sind und - ganz nebenbei - eine Unterhaltsverpflichtung.
Mit dem JA solltest Du nur das Notwendigste besprechen. Sich in Zurückhaltung üben. Wenn Du mit der Ex kommunizieren kannst, dann seht, dass Ihr eine Lösung findet. Ohne JA.

Achte auf Indizien und höre auf das "zwischen den Zeilen" erzählte. Es kann -theoretisch- dazu kommen, dass sie den "Lebensmittelpunkt" der Kinder gerne bei sich sähe. Das wirst Du früh genug merken. Setze Deine derzeitge noch recht gute Position nicht durch falsche Vorgehensweisen auf's Spiel.

Ich weiß nicht, wie Deine Ex tickt. Dazu ist Dein Therad auch zu kurz. Also will ich nicht zuviel unterstellen.

Zum Wechselmodell wurde hier sehr viel gesagt. Und das es erstrebenswert ist. Habe aber als Vater die Situation im Auge. Laufe nicht blindlings in irgendwelche gerichtlichen Situationen, ohne vorher dafür fit zu sein.
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#4
Es spricht sehr viel dagegen, z.B. dass im Wechselmodell die Kinder bei meiner Ex dann von Dritten betreut werden,
da meine Ex arbeiten geht, ich allerdings die Kinder betreuen könnte.

Ich will nicht einem Umgang nur alle 14 Tage am Wochenende.
Unsere Kinder brauchen Vater und Mutter, biete meiner Ex deshalb auch andere Tage wo sie die Kinder sehen kann an.
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#5
Womit ist denn ihr ABR-Antrag begründet? Irgendwie ist das widersprüchlich, wenn sie "nur" das Wechselmodell will.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Zitat:Setze Deine derzeitge noch recht gute Position nicht durch falsche Vorgehensweisen auf's Spiel.

Was meinst du damit.
Sie hat beim JA schon erwähnt dass Sie den Lebensmittelpunkt der Kinder gern bei sich hätte.

Auf was muß ich achten.
Es gibt ja auch schon einen Termin vor Gericht wegen des ABR.

Sie will das ABR und wäre zum Wechselmodell bereit.
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#7
(21-09-2014, 22:29)Daddy2child schrieb: Es spricht sehr viel dagegen...Ich will.

Vielleicht ist das das Problem?

Wenn du dich mit deiner Ex vor Gericht prügeln willst, solltest du bessere Argumente auffahren. Grundsätzlich kann man dich hier aufgrund der dünnen Informationsdecke nicht beraten. Es ist alles möglich und denkbar. Vielleicht ist der Antrag rein taktischer Natur. Ist sogar wahrscheinlich.

Ansonsten lese ich eigentlich nur heraus, dass du dich so verhältst wie Mütter es in umgekehrter Konstellation gerne tun. Der gleiche Habitus. "Ich weiß, was das beste für meine Kinder ist.

Also...Es kann alles und nichts passieren. Mehr kann man auf die allgemeine Fragestellung mit den dünnen Informationen nicht antworten.

@Wackelpudding

Das ist nicht widersprüchlich sondern folgt der geltenden Rechtsprechung.
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#8
Also ist es wie ich vermute... Will sie nun das Wechselmodell oder will sie die Kinder, und Dich zum Besuchsonkel degradieren? Obwohl Du bislang für sie sorgtest und alles organisiert hat?
Und wie bekommt sie das dann hin? Welche Drittbetreuung?

Wärest Du die Mutter und sie der Vater, würde hier jeder sagen: Keine Chance! Einmal ausgezogen,um dann die Kinder nach zu holen? Vergiß es!

Nun ist es aber umgekehrt. Und bei Pech, herrscht Mami-Bonus vor Gericht. Normalerweise müsste alles so bleiben wie es jetzt ist. Wechselmodell ist natürlich eine gute Idee.

Hat sie einen Anwalt?
Du hast bislang Keinen. Bräuchtest auch keinen. Bist aber noch unbedarft auf dem Gebiet.
Zahlt sie bislang Unterhalt? Ich behaupte Nein!
Wäre sie der Vater, hätte das JA ihr schon auf die Füße getreten. Umgekehrt sind die deutlich genügsamer. Merkst Du was?

Holzauge sei wachsam!

Bleib mal schön hier im Forum. ;-)

Ich muss allerdings in Anbetracht dieser Tatsache hier zu einem Anwalt raten. Und was steht in ihrem Antrag drin? Mach besser mal so konkrete Angaben wie möglich!

Ginge alles "normal" zu, könntest Du erst mal beruhigt schlafen gehen. Aber gute Chancen hast Du wenigstens. Halt einfach nur das falsche Geschlecht ;-)
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#9
Zitat:Es spricht sehr viel dagegen...Ich will.

Ich will nicht dass meine Ex die Kinder nur an jedem zweiten wochenende sieht, sodern öfter.
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#10
Es geht nicht um das, was du willst. Das wollte ich dir mit meinem Beitrag mitteilen.

Mach ihr ein gutes Angebot. Das ist juristisch, taktisch und im Sinne der Kinder klug. Wesentlich mehr kann man aus der Ferne nicht sagen.
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#11
Wenn die Kinder das Wechselmodell wollen, meine ich, solltest Du es beim ABR-Verfahren anbieten; dann würde eine ABR-Entscheidung -die ja immerhin ein Sorge- und damit Grundrechtseingriff ist- nicht notwendig. Ich würde dahin tendieren, im Verfahren eine Elternvereinbarung über das Wechselmodell vorzuschlagen - also solltest Du recht klar angeben können, wie Du Dir das vorstellst. Kommt es dann zu einer Elternvereinbarung, sehe ich die Chancen der KM als gering an, diese in absehbarer Zeit zu ihren Gunsten aushebeln zu können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
meine Vermutung ist, sie hält das Wechselmodell solange aufrecht bis sie das ABR hat und dann ist plötzlich alles anderst und ich werde zum Zahlvater.

Sie hat 3 Monate lang das Kindergeld weiter bezogen und noch keinen Kinderunterhalt bezahlt.
Im Moment bezahle ich Ihr sogar Unterhalt.

Ich bin auch seit einiger Zeit bei einem Anwalt.

Begründung ist, dass sie seit jahren die Hauptbezugsperson wäre,
dass ich die Kinder verwöhnen würde, ich würde den Kindern alles erlauben, ich würde die Kinder ausfragen und manipullieren.
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#13
Ich möchte mich iglu voll und ganz anschliessen. Du weisst, was das Beste für die Kinder ist. Das ist typisches Alleinerziehenden-Mami-Gehabe.

Du machst dir Sorgen, " z.B. dass im Wechselmodell die Kinder bei meiner Ex dann von Dritten betreut werden, da meine Ex arbeiten geht, ich allerdings die Kinder betreuen könnte." Sorry, das finde ich auf gut Deutsch gesagt "beknackt." Wo ist denn da das Problem? Sollen die lieben Kinderlein vor dem Umgang mit anderen Menschen bewahrt werden ....

Sieh das Wechselmodell als Chance. Wenn die Kinder das schon so sagen ...
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#14
Ich habe bereits im Gegenzug ebenfalls das ABR beantragt.

Meine Ex ist ausgezogen, weil Ihr haushalt und Kinder zuviel wurden.
Sie neigt zu Gewaltausbrüchen und hat sich auch schon selbst verletzt.
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#15
(21-09-2014, 22:48)Daddy2child schrieb: Ich habe bereits im Gegenzug ebenfalls das ABR beantragt.

Ja super, voll in die Falle gelatscht.
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#16
(21-09-2014, 22:50)the notorious iglu schrieb:
(21-09-2014, 22:48)Daddy2child schrieb: Ich habe bereits im Gegenzug ebenfalls das ABR beantragt.

Ja super, voll in die Falle gelatscht.


...und warum?
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#17
Dann biete an, den Antrag zurückzuziehen, wenn es zu einer Elternvereinbarung über das Wechselmodell kommt. Eine Elternvereinbarung wäre auch ein Signal in Richtung Kinder, dass beide Eltern im Sinne der Kinder gemeinsam handeln.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(21-09-2014, 22:53)wackelpudding schrieb: Dann biete an, den Antrag zurückzuziehen, wenn es zu einer Elternvereinbarung über das Wechselmodell kommt. Eine Elternvereinbarung wäre auch ein Signal in Richtung Kinder, dass beide Eltern im Sinne der Kinder gemeinsam handeln.

Meine Ex hat die Kinder unter Druck gesetzt, wenn sie nicht 2 Wochen zu Ihr kommen, dann sollen sie ganz zu mir gehen, sie will die Kinder dann nicht mehr sehen.
Ich sei das Letzte und solche Sachen hat sie den Kindern an den Kopf geworfen. Das soll dann zum Wohl der kinder sein, denke eher nicht.
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#19
Woher weißt Du das?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Weil die Kinder es mir abends heulend erzählt haben.
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#21
Würden die Kinder das auch dem Gericht erzählen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
gehe ich davon aus.

Wenn man Sie konkret danach frägt auf jeden Fall.
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#23
Da sucht jemand Streit und du hast nichts besseres zu tun, als ihm den Streit zu geben und dich auf das Schlachtfeld seiner Wahl ziehen zu lassen.

Aber gut, das ist ja nun passiert und nicht zu ändern. Mach ihr ein gutes Angebot und schließ einen entsprechenden Vergleich! Wenn sie es ablehnt, steht sie in der Ecke. Wenn sie es annimmt bauen sich gewisse juristische und tacktische Hürden auf, über die sie nicht ohne Weiteres hinüberkommt.

Wenn du dich weiterhin so verhältst wie jetzt, bist du der jenige, der in der Ecke steht und dann sind das Ergebnis und das Risiko aufgrund des Geschlechtermalus´ nicht kalkulierbar.
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#24
Ich habe Ihr auch beim JA bereits Vorschläge zum Umgang gemacht.
Allerdings lässt Sie sich auf keine Kompromisse ein.
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#25
Dann sollte Dein Anwalt die richterliche Anhörung der Kinder beantragen. Unter diesen Umständen würde ich die Option "Wechselmodell" zunächst ´mal nicht wollen. Allerdings scheint die KM in einem reichlich desolaten Zustand zu sein, wenn sie so agiert. Wie würde sie zu einer Therapie stehen, um sich neu zu justieren? Ich würde darauf hinweisen, dass meine Sorgen erheblich kleiner wären, wenn ich wüßte, dass die Kinder nicht weiteren Übergriffen der KM ausgesetzt sind, wenn diese sich wieder gefangen hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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