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Kontaktabbruch erwünscht
#1
So, mir reicht es jetzt! Mein Sohn (11 J.) ist mittlerweile dermaßen von der KM gerhingewaschen, dass er an der Schule herumläuft und berichtet, er würde von mir verprügelt, er erhielte bei mir nichts zu essen u.ä. Dinge, die in den Bereich Kindeswohlgefährdung gehören.

Diese Lügen haben denn auch dazu geführt, dass die Schule Gefährdungsanzeige beim JA gestellt hat, so dass ich jetzt dafür sorgen muss, dass diese Vorwürfe aus der Welt kommen, wenn mein Ruf nicht dauerhaft geschädigt werden soll.

Mein Sohn ist ein Lehrbuchfall von PAS. Ich werde nur noch abgelehnt, beschimpft, belogen etc., die KM wird glorifiziert, ohne dass dazu der geringste Anlass bestünde. Sämtliche Rationalisierungsversuche scheitern, das Kind wirkt wie emotional von mir abgekapselt. Sämtlichen Dritten gegenüber wird Hass auf mich zum Ausdruck gebacht. Das alles, obwohl ich derjenige bin, der dem Jungen auf allen Ebenenen richtig etwas bietet.

Es hat absolut keinen Sinn mehr, den Kontakt aufrecht zu erhalten. Es ist für alle nur noch frustrierend. Ich hoffe, in ein paar Jahren bildet sich mein Sohn eine eigene Meinung, und wir können uns wieder positiv begegnen.

Leider hat jetzt die KM gewonnen, aber gegen diese massive Manipulation lässt sich nichts ausrichten, zumal ich auch keine Fachkräfte (Psychologen o.ä.) einschalten kann, weil die Mutter das Recht der Gesundheitsfürsorge zur alleinigen Ausübung übertragen bekommen hat und alles blockt, was zur Auflösung der von ihr induzierten Psychose führen könnte.

Meine Frage: In meinem letzten Umgangsbeschluss steht "ist berechtigt und verpflichtet" so und so Umgang zu haben. Muss ich jetzt auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht stellen, wenn ich keinen Umgang mehr haben will, oder wie läuft das?
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#2
(23-09-2014, 10:22)resistance01 schrieb: Meine Frage: In meinem letzten Umgangsbeschluss steht "ist berechtigt und verpflichtet" so und so Umgang zu haben. Muss ich jetzt auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht stellen, wenn ich keinen Umgang mehr haben will, oder wie läuft das?

Eigentlich brauchst Du gar nichts zu machen.

Du meldest Dich einfach nicht mehr und fertig.

In Deinem konkreten Fall wäre es aber vielleicht "witzig", tatsächlich einen Antrag auf Umgangsausschluß zu stellen.

Es wäre doch sehr interessant, wie das Gericht darauf reagiert.

Simon II
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#3
Witzig schon, aber so ein Antrag würde eine spätere Wiederannäherung noch zusätzlich verunmöglichen. Es wäre der "amtliche" Beweis deiner Kontaktablehnung. Lass die Tür offen, aber wende dich von dem Elend ab.
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#4
Da Du ja ohnehin mit dem JA zu tun hast: Bestünde die Möglichkeit, dass Du vorübergehende Umgangsaussetzung anregst, damit alle Beteiligten die Zeit bekommen, ihre Wünsche/Vorstellungen ´mal zu sortieren?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Moin.

Das Feld räumen, den Umgang unter diesen Umständen und bis zur Klärung aussetzen solltest Du nur dann, wenn sich das Kind unmittelbar Dir gegenüber sperrt. UU braucht Dich das Kind jetzt erst recht.

Zudem würde ich in Erwägung ziehen:
Anzeigen
- gegen die Schule und gegen Unbekannt wegen übler Nachrede und strafbarer Unterstellung einer Straftat,
- gegen Unbekannt wegen seelischer Mißhandlung des Kindes.

In beiden muß ermittelt und aufgeklärt werden, was da vor sich ging und geht.

Zudem könnte beim FG eine Prüfung nach § 1666 wegen Kindesgefährdung angeregt werden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#6
... man könnte den Ball auch flach halten und sich in den Ermittlungen kooperativ zeigen und mit dem JAmt das klärende Gespräch suchen.

Und erst dann schärfere Mittel zu Reinigung einsetzen, wenn der Dreck nicht einfach zu beseitigen ist.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#7
Moin,

(23-09-2014, 10:22)resistance01 schrieb: Diese Lügen haben denn auch dazu geführt, dass die Schule Gefährdungsanzeige beim JA gestellt hat,
Es handelt sich sicher nicht um eine Gefährdungsanzeige, da diese eine Anzeige eines Arbeitnehmers bei Arbeitsüberlastung ist.
Um welche Anzeige also geht es, wie ist der Stand der Ermittlungen ?
Hast Du Akteneinsicht beantragt ?

(23-09-2014, 10:22)resistance01 schrieb: Muss ich jetzt auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht stellen, wenn ich keinen Umgang mehr haben will, oder wie läuft das?
Nein, Du brauchst keine rechtlichen Folgen befürchten, wenn Du den Umgang ganz von Dir aus beendest. Es hat offenbar auch überhaupt keinen Sinn mehr, gegen den Willen eines PAS-geschädigten Kindes Umgang erzwingen zu wollen.

Wie kam es denn zu der Übertragung der Gesundheitsorge auf die KM ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#8
resist,

Kopf hoch und die Sach cool abarbeiten.

Wir sind Männer, die mit Raubtieren zu kämpfen gewohnt sind.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
Einfach nicht die Nerven verlieren.
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#10
@p...

Du denkst ganz eindeutig althergebracht. Und mit Dir noch so einige Andere auch.

WO, so frage ich Dich, WÜRDEN denn sonst die vielen LÜGEN der Kindsmütter über unser angeblich NUR Spass am Sex mit Frauen haben Wollenden auffliegen, als im Rahmen einer solchen Selbstanzeige?

Mein Text in der Selbstanzeige zur Umgangsverweigerung könnte wie folgt lauten:

Sehr geehrter Herr Richter,

ich als atestierter Rabenvater stehe geradezu in der Pflicht, mit meinem Sohn keinen Umgang zu pflegen. Das geht auch gar nicht. Die Mutter meines Sohnes würde mir da nur unnütz reinquatschen. Das konnte ich an der noch nie leiden. Die weiß ganz genau, dass es sie einen Dreck zu interessieren hat, wie ich die Umgangszeit mit ihrem Sohn gestalt, wenn er während der 2event-Daddy" Zeit gerade mir gehört. Ich schreibe der doch auch nicht vor, mit wem sie ins Bett zu gehen hat, nachdem ich dort rausgeflogen bin. Oder welchen Mann sie sich gerade zusammenbäckt, um ihrem Eigentum Kind den Traumvater zu präsentieren.

Außerdem müsssn gemäß den Bestimmungen im Grundgesetz Mutter und Kind zwingen geschützt werden. Die Beiden brauchen nach Trennung erstmal ihre Ruhe. Da bin ich mit meiner von Geburt an bestehenden Anti-Mütter-Haltung für das Wohl des Muttereigentums völllig kontraproduktiv. Ich würde mich nämlich über jede Pupsangelegenheit betreffend ihrem Kind mit ihr streiten müssen. Ganz zwangsläufig. Kein machohafter, aggressiver Vater sieht seinem Sohn tatenlos zu, wenn er pinkfarbene Gummistiefel an den Füßen trägt, nur weil dessen Mutter gerade einen neuenj Farbton auf ihre Kreidekreisgesicht aufgebracht hat.

Und ich würde mich auch absolut weigern, mit meinem Sohn während sowieso nur aufdiktierter "Vater-Kind-Bespassungszeit" mit Puppen zu spielen, nur weil seine Mutter gerade auf dem Weg zu Geschlechtsneutralität unseres Kindes ist.

Wir, also der wegen Umgang Leihsohn der Eigentümerin Mutter, wir wollen durch den Dreck kriechen, uns einsauen, uns den Senf auf die Klamotten werfen gegenseitg und am Strand arm in arm rumlungern und den Möwen den Stinkefinger zeigen. Das können wir aber nicht. Stattdessen müssten wir im Auftrag der Mutter in UNSERER Zeit irgendwelche Spielplätze besuchen, um Sandkuchen zu backen und noch andere unnütze Dinge tun.

Außerdem habe ich echt null Bock, ständig so bescheuerte Muttihefte vollzukritzeln, wo ich immer eintragen soll, wann wo und wie mein Sohn aa gemacht hat. Oder wie oft er fehlerfrei auf sein Töpfchen gegangen ist. Tschuldigung. Natürlich auf das Muttitöpfchen. Steckt ja immer im Kinderrucksack. Zusammen mit den alten Klamotten, die ich aus Liebe zu Leihkind stets erneuere und für Mutti mitgebe.

Egal. Ich will solchen Umgang nicht. Der engt mich in meiner Freiheitsliebe nur sinnlos ein.

Aber leider zählt NICHT, was ICH will. Was zählt ist, was das Beste fürs Kind ist. Und das wissen sie doch am allerallerallerbesten. Von den 500 Verfahren, die sie pro Jahr so auf ihrem Tisch rumzuliegen haben. In denen entscheiden sie doch zu 99,9999.......... Prozent IMMER zum Wohle des Kindes. Und regelmäßig Umgang in Form von Kontakt zwischen dem Kind auch auch seinem Elternteil, mit dem es nicht dauerhaft zusammenlebt, sondern von dem es meist nur dauerhaft Unterhalt erhält, ist nun mal nachgewiesenermaßen kindswohldienlich.

Also. Werter Herr Richter. Räumen sie endlich meine durch Umgangsverweigerung begangene Kindswohlgefährdung am Eigentum der Mutter aus dem Weg und verdonnern mich zum Zwangsumgang.

Und schicken sie die Kosten des Verfahrens bitte gleich zu meinem Arbeitgeber. Von mir kommt für sowas nämlich kein einziger Cent. Ich weiche doch wegen sowas nicht vom Prinzip notorischer Zahlungsverweigerun ab. Es gibt weiß Gott wichtigere Dinge im Leben zu erledigen.

Hochachtungsvoll

Exvater Dzombo

Achja. Wiederannäherung. Wohin das führt bzw. wie lange das dauert, sieht und erkennt man am Zeitraum nach der Wende. Da wollten sich zwei Staaten wieder annähern und haben es noch immer nicht geschafft nach 25 Jahren. Ich jedenfalls warte seit 30 Jahren auf Annäherung bezüglich meines Erstgeborenen. Die Hoffnung stirbt zuleetzt. Und ich davor.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#11
(23-09-2014, 10:52)p schrieb: Witzig schon, aber so ein Antrag würde eine spätere Wiederannäherung noch zusätzlich verunmöglichen. Es wäre der "amtliche" Beweis deiner Kontaktablehnung. Lass die Tür offen, aber wende dich von dem Elend ab.

Nicht, wenn man es geschickt formuliert.

Der Antrag müßte in die Richtung gehen, daß er von der Verpflichtung zum Umgang entbunden wird - natürlich darf er nicht den Inhalt haben, daß der Vater sein Kind nicht sehen will.

Aber wie ich schon schrieb: Eigentlich muß er gar nichts machen.

Simon II

Nachtrag:

Die KM wird drei Kreuze machen, daß sie ihn endlich los ist.

Und für den Sohn wird er eine immer weiter verblassende Erinnerung bleiben.

Auf eine spätere Erkenntnis oder Kontaktaufnahme des Kindes würde ich nach den Erfahrungen, die ich im Bekanntenkreis gemacht habe, nicht (!) hoffen.

Simon II
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#12
Nimm einfach keinen Umgang mehr wahr. Und gut ist.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#13
(23-09-2014, 12:20)Simon ii schrieb: Auf eine spätere Erkenntnis oder Kontaktaufnahme des Kindes würde ich nach den Erfahrungen, die ich im Bekanntenkreis gemacht habe, nicht (!) hoffen.

Simon II

Manchmal, nach der Pubertät, werden sie wieder ganz normal.

Allerdings würde ich schon zum Zwecke des Selbstschutzes (vor weiteren Strafanzeigen..) den Umgang einstellen. Bevor noch härtere Geschütze aufgefahren werden, um das Vater-/Sohn-Verhältnis zu beschädigen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
(23-09-2014, 12:20)Simon ii schrieb: Nicht, wenn man es geschickt formuliert.

Wie? Jede Begründung wäre negativ. Würde nur die "Beweise" der Ex verstärken:
- Vater macht nur Vorwürfe an die Mutter und indirekt ans Kind
- Vater ist desinteressiert an Kontakt, will nur jammern
- Vater spinnt: Er missachtet, was er vorher selber gerichtlich erzwungen hat.

Das Kind gibt den Druck an dich weiter, den es von der Mutter bekommt. Das tut es auch deshalb, weil es dies bei dir gefahrlos tun kann. Es gefährdet sich nicht, wenn es so reagiert und verstärkt damit die Bindung zur Mutter, die sich als einzig sichere Bezugsperson etablieren konnte. Aber es gefährdet dich: Die Gefährungsanzeigen des Jugendamts sind sehr real.

Aber hierin sehe ich auch Chancen. Keine Grossen, aber Existente. Anlässlich der Gefährdungsanzeige kannst du auf die psychische Situation des Kindes aufmerksam machen. Es könnte sein, dass die dadurch anerkannte Notsituation des Kindes auch gegen die Mutter schlägt, dass offensichtlich wird dass von dir keine Gefährdung ausgeht, aber von der Mutter. Ich würde da sehr kooperativ mitarbeiten und die Geschichte in diese Richtung schieben. Zu verlieren hast du schliesslich nichts, abbrechen und zumachen kannst du immer.
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#15
@Pistachio: Es steht eindeutig "Gefährdungsanzeige" im Betreff des Schriebes vom JA. Ist mir aber auch nicht so wichtig wie das Kind jetzt genau heißt. Gesundheitsfürsorge habe ich im ersten Verfahren bzgl. Sorgerecht/ABR verloren, weil ich dagegen war, eine von der KM auf eigene Faust initiierte Therapie unseres Sohnes bei einem Tiefenpsychologen fortzusetzen. Dieser war beim Erstgespräch mir gegenüber absolut unverschämt und konnte mir keinerlei sinnvolle Angaben zu seinen Methoden machen. Außerdem berichteten auch die damaligen Lehrer meines Sohnes, dass die begonnene "Aufarbeitung eines Geburtstraumas" u.ä. keine Hilfe sondern eine Zusatzbelastung für das Kind darstellen. Die psych. Gutachterin, die im Rahmen des Verfahrens eingesetzt worden war, stellte kenntnisreich fest, dass eine Therapie per se gut sein müsse. Obwohl ich nur einen anderen Therapeuten (systemisch, humanistisch...) wollte, regte sie an, mir das Mitbestimmungsrecht zu entziehen, damit die begonnene Behandlung nicht gefährdet würde. Mein Sohn ist bis heute da. Der Idiot spielt immer Monopoly mit ihm und denkt sich dann irgendwas tiefenpsychologisches dabei. Positive Effekte gibt es keine.

@alle: Ihr habt es zwar alle geschrieben, aber ich habe echt Sorge, dass ich sofort nach dem ersten Umgangsausfall einen Ordnungsgeldantrag der KM auf dem Tisch habe, dem ja auch theoretisch stattgegegeben werden müsste, da ich laut Beschluss zum Umgang verpflichtet bin, oder sehe ich da was falsch? Die KM will zwar nicht, dass ich Umgang mit dem Kind habe, aber wenn sie damit durchkommt, wird sie totsicher Ordnungsgeld beantragen.
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#16
Das ist doch widersinnig? Sie will keinen Umgang, aber mit einem Ordnungsgeldantrag arbeitet sie doch gegen dieses Ziel?

Wie auch immer, darauf würde ich es ankommen lassen. Das ist immer noch besser wie selber Umgangsaussetzung zu beantragen. Antworte dann, du kannst zur Zeit keinen Umgang wahrnehmen, weil eine Gefährdungsanzeige gegen dich läuft. Was steht da eigentlich drin? Kannst du die wichtigen Sätze daraus anonymisiert bringen? Und was ist seither in dieser Sache passiert?
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#17
Die Sache lief so: Am Fr., dem 05.09., erhielt ich ein offizielles Schreiben der Schreiben der Schule, in dem ich zu einem Gespräch geladen wurde um "die Problematik meines Sohnes" mit der KM, der Klassenlehrerin, dem Schulleiter und dem JA zu erötern. Ich habe am Mo., dem 08.09., noch einen Antwortbreif persönlich im Sekretariat abgegeben und bin 2 Std. später in den Urlaub geflogen.

Inhalt: Bin verhindert und nehme ab sofort nicht mehr an solchen Gesprächen teil, solange die KM sämtliche Bemühungen, vernünftig erzieherisch auf unseren Sohn einzuwirken, konterkariert, indem Erziehungsberatung, Mediation, Trennungsgruppe für das Kind u.ä. abgelehnt werden und ihm suggeriert wird, ich sei zu streng. Vor diesem Hintergrund bin ich machtlos, da ich das Kind gegen meinen Willen nur alle 14 Tage sehe.
Ich ging davon aus, Sohnemann hätte sich einfach mal wieder voll daneben benommen und das Maß voll gemacht, so dass Schulschmiss o.ä. ansteht.

Am Fr., dem 19.09., kam ich aus dem Urlaub zurück und fand die Antwort der Klassenlehrerin im Maileingang: Es ginge diesmal nicht um des Sohnes Verhalten, sondern um seine Beziehung zu mir. Es sei daher in MEINEM (sic!) Interesse teilzunehmen. Da mein Sohn regelmäßig Lügen über mich verbreitet, habe ich ihn am selben Abend mit meiner Frau zusammen befragt, ob bzw. was er wieder etwas verbreitet hätte. Angeblich nichts.

Gestern, am 22.09., fand ich die Erläuterung zu diesem ganzen ominösen Gebaren in Form einer mit "Gefährdungsanzeige" überschriebenen Einladung des JA: "Die Schule Ihres Sohnes hat mir eine Gefährdungsmitteilung hinsichtlich Ihres Sohnes zukommen lassen. Bitte erscheinen Sie zum Gespräch, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten."

Heute habe ich dann das JA und die Schulleitung erreicht und in Erfahrung bringen können, dass mein Sohn Lehrer, Schüler sowie die Eltern von Schülern fleißig darüber in Kenntnis setzt, dass ich ihn schlagen würde, ihm nichts zu essen gebe etc. Die Schule sah sich verpflichtet, das JA einzuschalten, weil möglw. das Kindeswohl gefährdet sei. Das JA glaubt nicht, dass etwas an den Behauptungen meines Sohnes sei, müsse die Sache aber klären.

Soweit...
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#18
Hört sich so an, als hätte Dein Sohn schwer um seine Stellung in der Klasse/Schule zu kämpfen und hat nach ´nem ungeeigneten Mittel gegriffen, um sich aufzuwerten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
(23-09-2014, 14:42)resistance01 schrieb: Das JA glaubt nicht, dass etwas an den Behauptungen meines Sohnes sei, müsse die Sache aber klären.

Soweit...

...solltest Du den Umgang mit Deinem Sohn weiter wahrnehmen, um den Kontakt nicht völlig abbrechen zu lassen (ein Kontaktabbruch ist sehr schnell vollzogen - den Kontakt dann wieder aufzubauen, kann lange dauern und es ist nicht sicher, daß es geht!).

Das JA scheint ja zumindest in diesem Fall vernünftig zu handeln.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit, daß Du mit dem Sohn zum JA gehst und die JA-Mitarbeiterin (!) den Kleinen ermahnt, solchen Unfug zukünftig nicht mehr zu erzählen.

Die Vermutung von wackelpudding könnte durchaus zutreffen und die Versuchung ist für den Kleinen dann doch zu groß, sich auf diese Weise interessant zu machen.

Fazit: Cool bleiben!

Simon II
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#20
Vielleicht solltest du

1. die Sache überschlafen, du wirkst doch recht kopflos und emotional
2. das nächste Mal etwas klüger und zurückhaltender reagieren, wenn ein Gespräch über deinen Sohn an dich Herangetragen wird.

An der Stelle hätte man die Sache wohl wesentlich kleiner halten können.
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#21
Da falle ich doch fast vom Stuhl. Da behauptet doch glatt ein user "wir sind Männer. Wir sind gewohnt mit Raubtieren zu kämpfen" und gleichzeitig wird ihm geraten den Schwa.. einzuziehen und der Mutter das Feld zu überlassen? Gehts noch? Warum nicht die Mutter im Beisein des JU auf die angeblichen "Misshandlungen" befragen? Ob ihr was aufgefallen ist? Wie sie mit Ihrem Sohn über dich spricht?
Lernt doch mal endlich zu kämpfen und nicht immer rumzunöllen wie schlecht es euch geht. Jeder Fall von Schwäche ist ein gewinn für die Mutter. Und das ist das was Ihr wollt?
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#22
Die Schule hat mit Sicherheit sowas hier gemacht.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...5273,d.ZWU

Er täte gut daran, in der Sache selbst nichts zu unternehmen. Denn es ist ja die Rede von Vater schlug seinen Sohn. Sowas kann schnell vorm Strafgericht landen, wenn die KM eine für ihre Sache genehme Anwältin hat.

Und wenn gegen Väter Verdächtigungen mit strafrelavanten Sachenverhalten bekannt werden, fangen die an zu agieren, anstatt zu reagieren. Mann, Mann, Mann. Ibykus hat sich hier den Mund fusselig geredet. Einlassen jedweder Art, wenn der Sachverhalt Strafrelevanz besitzt, kommen immer erst später und NIE vorher.

Ich werde nie begreifen, wieso manche drauf erpischt sind, sich bereits um Kopf und Kragen zu quatschen, wo sie noch nicht einmal schriftlich gelesen haben, was ihnen per Telefon vorgeworfen wurde bzw. angedeutet.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#23
(23-09-2014, 15:20)Micha aus Bayern schrieb: Da falle ich doch fast vom Stuhl. Da behauptet doch glatt ein user "wir sind Männer. Wir sind gewohnt mit Raubtieren zu kämpfen" und gleichzeitig wird ihm geraten den Schwa.. einzuziehen

Schwänze und Raubtiere kann man getrost ignorieren statt es zu wiederholen, martialische oder proletige Ausdrücke sind Verpackungsaufdrucke für Hilflosigkeit. Es geht vielmehr um eine kluge Reaktion.

Die Schreiben von Schule und Jugendamt sind nicht so dramatisch. Sie bestärken meine Meinung, mit dem Jugendamt den Gründen der Lügen nachzugehen und dabei die Mutter in den Fokus zu nehmen. Anschliessend auch die Schule über die Ergebnisse informieren.
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#24
(23-09-2014, 11:44)Skipper schrieb: (...)
Wir sind Männer, die mit Raubtieren zu kämpfen gewohnt sind.
(...)

Ich erläutere gern, welche Vorstellungen meiner Metapher zugrunde liegen:

Mann sein bedeute für mich ua in gefährlichen und spannungsreichen Situationen nicht kopflos wegzulaufen oder reflexartig in den (Gegen-) Angriff zu gehen, sondern cool die Situation zu erfassen und dann die geeigneten Schritte zu machen:

Das kann der direkte Angriff sein, geschicktes Ausweichen, Rückzug oder sogar Flucht.

Entscheidend für die Wahl ist mE, mit welchem Mitteln, auf welchem Weg ein Ziel erreicht werden kann UND daß man dabei nicht zugrunde geht.

Wer Teile davon ausblendet, der blendet mE wichtige Bereiche des Mannseins aus ... oder verfügt nicht über die entsprechenden mentalen Ressourcen und könnte über die Entwicklung seines Spektrums nachdenken.

Kleiner Exkurs, zurück zum Thema.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#25
(23-09-2014, 15:58)p schrieb: Die Schreiben von Schule und Jugendamt sind nicht so dramatisch. Sie bestärken meine Meinung, mit dem Jugendamt den Gründen der Lügen nachzugehen und dabei die Mutter in den Fokus zu nehmen.

Dem ist nichts mehr hinzuzufuegen, genauso sollte man das machen. Mit ein wenig Glueck ist dann die Manipulation der KM amtlich dokumentiert und hat ev. sogar Konsequenzen. Das ist eine Chance und kein Grund zu resignieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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