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Trennung in der Ausbildung
#1
Hallo,

zur meiner Situation:

ich habe eine kleine Tochter 3 Jahre Alt und ich ziehe zum 1.10 aus. Wie sieht es denn jetzt mit dem Unterhalt aus ? Laut DT muss ich ja 317 € - 1/2 Kindergeld = 220€ zahlen. Ich habe eine Ausbildungsvergütung von 500€ netto. Ich ziehe zum 1.10 zu meinen Eltern bis zur ende meiner Ausbildung ( 06.2015 ). Nach der Ausbildung werde ich übernommen und verdiene dann ca. 1150€ netto. Wenn ich dann auf eigenen Fuß stehen will und eigene Wohnung suche und die noch einrichten will ( möbel , teller, sofa, bett, und und und ) dann weiß ich jetzt ganz ehrlich nicht wie das noch mit dem Unterhalt laufen soll. Habt ihr paar tipps für mich ? Meine EX-Freundin sagte schon zu mir das wenn ich nicht zahlen kann dann geht Sie vors Gericht. Ich bin echt am Ende und weiß echt nicht weiter. Ich sehe mein Kind jedes 2te Wochenende und 1-2 mal in der Woche. Meine EX-Freundin wohnt mit dem Kind bei Ihren Eltern da sie ein Eigenes großes Haus besitzen. Dazu bezieht Sie Wohngeld obwohl Sie ja keine Miete an Ihre Eltern Zahlt.
Kann ich als Unterhaltzahler irgendwelche Hilfe vom Staat beantragen?
Mir geht es beschissen mit der Situation , Freundin hat mich Betrogen , Kann mein Kind nicht Täglich sehen, dazu noch das Finanzielle ich weiß garnicht weiter.

Habt ihr ein paar Tipps ??? Bin für jeden Tipp dankbar !!!
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#2
Zunächst:

Bist Du GANZ (!!!) sicher, daß es DEIN Kind ist?

Während Deiner Ausbildung bist Du nicht leistungsfähig und damit kannst Du die Drohungen der KM ignorieren. Laß Dich bloß nicht vom JA dazu bewegen, daß Du trotzdem einen Titel unterschreibst, denn dann laufen bei Dir Unterhaltsschulden auf!

Warum siehst Du Dein Kind nur so selten? Wie weit wohnt Ihr denn auseinander? Wenn Ihr nicht zu weit auseinander wohnt, solltest Du dafür kämpfen, Dein Kind öfters zu sehen. Gerade in diesem Alter sind viele kürzere Begegnungen zwischen Kind und Vater besser als wenige lange.

Simon II

Nachtrag: Suche Dir, wenn es geht, Hilfe vor Ort, denn Du hast jetzt mit ziemlicher Sicherheit einen harten Weg vor Dir. Gibt es einen VAFK oder eine andere Väterselbsthilfegruppe bei Dir? Manchmal kann auch der Kinderschutzbund eine Hilfe sein (das hängt aber sehr von deren Personal ab - müßtest Du austesten, ob sie für Kinder oder nur einseitig für Mütter sind).
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#3
Naja bin mir schon sicher das es mein Kind ist.

Die Schulden kriege ich ja sowieso wenn JA vorschuß zahlt oder ?

Das haben wir so besprochen und die tage wo das Kind bei mir ist, schläft es auch bei mir und ich darf es dann auch in die Kita bringen.

Will auch kein Streit, deswegen sage ich zu den meisten sachen nur JA um Streitigkeiten zu vermeiden. Will ja nicht das mir der Umgang komplett verboten wird wenn ich net zahle deswegen tue ich alles was ich kann, habe schon einiges was mir gehörte verkauft ( TV, PC , Playstation ) um den Unterhalt für die nächsten 3-4 Monate zu bezahlen.

Ajajajajaj alles kacke Sad
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#4
(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Naja bin mir schon sicher das es mein Kind ist.

Gut!

(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Die Schulden kriege ich ja sowieso wenn JA vorschuß zahlt oder ?

Nein, eben nicht!

Wenn Du nicht leistungsfähig bist, muß das JA zahlen ohne daß es das Geld von Dir zurückholen kann. Deswegen belügen sie nichtleistungsfähige Väter nach Strich und Faden und erpressen mit haltlosen Drohungen einen Titel.

DANN ERST können sie sich das Geld von Dir zurückholen.

(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Das haben wir so besprochen

Wer ist "wir"?

Und warum begnügst Du Dich mit sowenig Umgang?

(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Will auch kein Streit, deswegen sage ich zu den meisten sachen nur JA um Streitigkeiten zu vermeiden.

Das ist eine absolut schwachsinnige Haltung, die Dir das Genick brechen wird, weil sie in keinster Weise von der Gegenseite honoriert werden wird.

Vielmehr mußt Du selbstbewußt Deine Vaterschaft verteidigen!

DU bist der Vater des Kindes und SONST NIEMAND!

(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Will ja nicht das mir der Umgang komplett verboten wird wenn ich net zahle deswegen tue ich alles was ich kann, habe schon einiges was mir gehörte verkauft ( TV, PC , Playstation ) um den Unterhalt für die nächsten 3-4 Monate zu bezahlen.

Die Zahlungen stopst Du mit sofortiger Wirkung!

Wie gesagt: Du bist aktuell zu keiner Zahlung verpflichtet.

(24-09-2014, 11:57)VinKu schrieb: Ajajajajaj alles kacke Sad

Such Dir Hilfe - und zwar schnell!

Simon II
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#5
Das Thema haben wir schon einmal behandelt, ich habe es noch einmal zur Verständnis herauskopiert:

Ab wann UVG-Leistungen zurückgefordert werden können:

Der Unterhaltspflichtige kann für Zeiträume in der Vergangenheit nur in Regress genommen werden, ab denen er Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. darüber belehrt wurde, dass er für den geleisteten Unterhalt durch die Vorschusskasse in Anspruch genommen werden kann, siehe auch § 7 UhVorschG. Gleichzeitig setzt der Unterhalt für die Vergangenheit voraus, dass auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch (§ 1613 BGB) bestanden hat und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig gewesen ist.

Ist der Unterhaltsschuldner NICHT leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch KEINEN Unterhaltsvorschuss zurückfordern.

Ohne Titel und ohne Leistungsfähigkeit kann man keinen Unterhaltsvorschuß zurückfordern. Das heißt auch damit folgerichtig: Du bist, wenn beide Faktoren greifen nicht Verschuldet. Du gehst erst dann eine Verschuldung ein, wenn man Dir einen "Titel" aufdrängt, und oder Du als "Leistungsfähig" abgestempelt wirst.

Hier werden absichtlich "Verwirrungen" und "Drohungen" gestreut, um den Vater einzuschüchtern und gefügig zu machen. Solange Du Deinen Auflagen nachkommst, passiert vorerst rein gar nichts weiter.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#6
Vielen Dank für die Informationen.

Wie ist es denn nach der Ausbildung ? Muss ich sofort nach der Ausbildung den Vollenbetrag zahlen ? Oder gibt es erstmal eine Ausnahme um die Einrichtung zu bezahlen ?
ich fange dann juni 2015 von null an. Ohne nix. Ich weiß nicht ob ich mir einfach zu viel Kopf mache aber das ganze überfordert mich Total. Ich will ja auch meinem Kind zu Liebe auch mal sachen Kaufen oder ein Zoo ausflug machen o.ä. Nur ich mach mir jetzt schon gedanken wie das gehen soll will ja auch nicht als schlechter Vater abgestempelt werden.
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#7
Mit 1150 Netto wirst du Mangelfall. Gar nichts zu haben ist dann sogar ein Vorteil, denn du kannst Aufstocker werden. Dann kannst du voll Unterhalt bezahlen und holst dir das Geld teilweise wieder vom Staat. Ob es als Aufstocker noch Möglichkeiten gibt, einmalige Anschaffungen bezahlt zu bekommen weiss ich nicht. Der Selbstbehalt wird deswegen jedenfalls nicht erhöht.
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#8
(24-09-2014, 12:39)VinKu schrieb: Wie ist es denn nach der Ausbildung ?

Lies bitte die Trennungsfaq zu diesem Thema durch:

Kindesunterhalt

(24-09-2014, 12:39)VinKu schrieb: Muss ich sofort nach der Ausbildung den Vollenbetrag zahlen ?

Du hast einen Selbstbehalt von 1000 EUR.

Hinzukommen bestimmte Abzüge vom Nettolohn.

Nur das, was dann bleibt, ist (theoretisch) für den Kindesunterhalt einzusetzen.

Aber das ist eigentlich erst genauer zu berechnen, wenn Du tatsächlich regulär arbeitest.

(24-09-2014, 12:39)VinKu schrieb: Oder gibt es erstmal eine Ausnahme um die Einrichtung zu bezahlen ?

Nein!

Wohnungseinrichtung ist Dein Privatvergnügen (Tip: In jeder größeren Stadt gibt es Gebrauchtmöbelläden).

(24-09-2014, 12:39)VinKu schrieb: ich fange dann juni 2015 von null an. Ohne nix.

Wie wäre es, wenn Du mal von Deinem Selbstmitleid abläßt?

Die Situation ist nicht so schlecht - vor allem, weil Du keinen Unterhalt an die KM zahlen mußt.

(24-09-2014, 12:39)VinKu schrieb: Ich will ja auch meinem Kind zu Liebe auch mal sachen Kaufen oder ein Zoo ausflug machen o.ä. Nur ich mach mir jetzt schon gedanken wie das gehen soll will ja auch nicht als schlechter Vater abgestempelt werden.

Dir bleibt Geld genug für so etwas.

Und bezüglich "schlechter Vater": Der einzige Maßstab ist Dein Kind - und das wird Dich so schnell nicht als schlechter Vater ansehen.

Simon II
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#9
Das kann ich zumindest nicht im Voraus sagen oder erahnen, wie es bei Dir weitergeht. Ich kann nur soviel sagen, solange man nicht leitungsfähig ist, ist da erst mal nichts mit zahlen. Aber können sicherlich auch andere User Dir etwas näheres zu sagen. Möglicherweise kommt das Thema Aufstockung dann in Betracht.

Da Deine ehemalige Partnerin wohl unbedingt zum Gericht will, legt sie scheinbar einen großen Wert darauf, Dir einen "Titel" zu verpassen, damit man Dich für die nächsten 30 Jahre jederzeit belangen kann.

sehe zu, das Du die Konstante bei dem Kind beibehalten kannst, was den Umgang betrifft, das ist in erster Linie das gute Recht des Kindes, den Umgang mit seinem Vater zu haben. Du hast hier nur den Minimalen Standart-Umgang (alle 14 Tage), wenn Du eine gute innige Beziehung zum Kind hast (von Anfang an aufgebaut hast), dann kann man möglicherweise dazu tendieren, diesen auszuweiten.

Ich finde es zwar auch immer gut, nicht unbedingt "schmutzige Wäsche" zu waschen, aber manchmal habe ich den Eindruck, das ist das Wunschdenken der Männer. Frauen tendieren bei Kindern eher zum genauen Gegenteil, egal was sie vorher einmal "beteuert" haben. Hier liegt immer noch das EIGENTUMSDENKEN im Hinterkopf, obwohl Kinder eigenständige Wesen sind, die weder dem Vater noch der Mutter gehören.

Ich habe bis heute keinerlei finanzielle Hilfen bekommen, um den Kindern eine Einrichtung kaufen zu können, aber ich habe sie trotzdem. Was ich alles dafür erleiden musste, steht auf einem anderen Blatt. Es sind eine Menge persönlicher Dinge dafür drauf gegangen, die mir einst viel bedeutet haben.

Dafür höre ich aber auch von unseren Kindern: "Papa, ich liebe Dich!" allein das sind Gefühle, auf die kein Vater verzichten kann und möchte.

Noch ein Rat im Guten, halte bei allem, was auch nur an Streitigkeiten aufkommen sollte, vor ALLEM das Kind da raus - das hat nichts damit zu tun, versteht es nicht und kann nichts dafür! Niemals sich dazu verleiten lassen, vor dem eigenen Kind ein Streit vom Zaune zu brechen, oder sich provozieren zu lassen, egal wie bekloppt die Situation ist.

Denn damit wirfst Du Dich gleich aus dem Rennen, trotzdem Papa zu bleiben.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#10
Im Rahmen des SGB II gibt es als eine der wenigen noch vorhandenen Einzelbeihilfen die für die Erstausstattung, wenn jemand einen neuen Hausstand einrichtet. Wenn Du dann Aufstocker bist, wie von @p skizziert, hast Du Zugang zu diesen Hilfen.

Voraussetzung für Aufstocken ist ein Titel in Form eines titulierten Urteils vom Familiengericht oder in Form eines notariellen oder jugendamtlich aufgenommenen Titels. Der muß auch tatsächlich bedient werden. Dann kannst Du zum Jobcenter und die Aufstockung beantragen. Bei der Berechnung wird dann die tatsächlich geleistete Unterhaltszahlung vom Einkommen abgerechnet. Das Einkommen wird auch noch um kleinere andere Beträge (z. B. Kontoführungsgebühr) bereinigt. Der Rest wird verglichen mit Regelsatz zuzüglich Mehrbedarf für Berufstätige zuzüglich Unterkunftskosten. Hast Du zu wenig Einkommen, bekommst Du den Rest als Hilfe. Landläufig benannt mit Hartz IV.

Wenn Du Kosten hast für die Wahrnehmung des Umgangs - Lebensunterhalt für das Kind und/oder Fahrkosten - kannst Du auch diese Belastung geltend machen. Die Behörden arbeiten aber verschärft an der Abschaffung dieser Rechte. Kann sein, dass Du dann aufgefordert wirst, Dir das Geld dafür von der Mutter des Kindes geben zu lassen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#11
Vielen Dank für die ganzen Informationen, aber das Kind sehe ich nicht nur alle 14tage. Also nochmal jedes 2 Wochenende ist es bei mir. Zusätzlich habe ich es jede Woche manchmal 1 tag manchmal 2. Kommt immer drauf an.

Mir ist auch schon bewusst das es nicht leicht wird. Hoffe trotzdem darauf das ich eine neue Beziehung irgendwann in Angriff nehmen kann trotz dieser Schwierigkeiten.

Ich versuche jetzt auch die Zahlungen abzustellen und ich werde auch kein Titel unterschreiben.
Mal schauen wie es dann weiter geht.

Verstehe jetzt nicht so Richtig, also ich soll mich nicht titulieren lassen aber ohne diesen titel kann ich nicht zum jobcenter ?
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#12
Karlma, das was Du ansprichst, wird differenziert zwischen den Sonderkosten und den Bedarfskosten beim Umgang.

Die Fahrtkosten sind Sonderkosten zum Beispiel. Bedarfskosten beziehen sich auf die Zeit, in der das Kind in Deinem Haushalt anwesend ist. Dort werden aber bei angefangenen Umgangs-Tagen jeweils nur 12 Stunden pauschal berechnet. Der Nächste Tag des Umgangs dann jedoch voll. Das sind die Kosten, die letztendlich der Mutter abgezogen werden, für die Zeit, in der das Kind sich im Haushalt des Vaters befindet (sog. Temporäre Bedarfsgemeinschaft).

In der Vergangenheit wurde das zumindest in unserem Kreis so gehandelt, das man jeden Monat eine Umgangsliste erstellen musste, wann die Kinder beim Vater waren und wie lange. Diese MUSSTE von beiden Elternteilen mit Unterschriften beurkundet werden. Dann konnte man bis zu im günstigsten Fall 3 Monate warten, bis man einen Abrechnungsbescheid bekam, was pauschal abgerechnet worden ist.

Mittlerweile wird das bei uns im Kreis im Voraus gehandhabt. Es knüpft sich an den sogenannten Folgeantrag, und da werden dann sämtliche Umgangszeiten bis zum Ablauf der Hartz4 Bewilligung eingetragen (noch zur Zeit für 6 Monate). Ebenfalls wieder von beiden Elternteilen schriftlich beurkundet. Die pauschalisierte Berechnung wird in dem Fall jeden Monat für Monat im Voraus mit dem Grundsatz Hartz 4 überwiesen. Der Nachteil der sich hier jedoch, wenn sich Ausfälle oder Änderungen beim Umgang ergeben ,z. B. zusätzliche Betreuungen, da diese nicht im Vorraus zu erkennen sind und damit kein fixen Bestandteil beim Umgang bilden. Da muss man dann wieder zusätzliche Umgangslisten erstellen, wo das "Spielchen" erneut von vorn los geht.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#13
Hallo Comment,

Vielen Dank, schön zu wissen das man nicht alleine ist Smile

ja da weg wird nicht einfach aber da muss man halt schon durch, gut das man hier unterstützt wird Smile

Danke nochmal
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#14
Es ist erstaunlich, wie wenig bekannt ist, das auch der Staat
einem unterhaltsgebeutelten Elternteil gesetzlich festgeschriebene
Hilfe leistet. Ich bin 2010-2011 fast ein Jahr lang herumgeirrt, bis ich nach der Recherche in einigen Erwerbslosenforen fündig geworden war.

Der Jugendamtsleiter, mit dem ich mich sehr gut verstanden habe und mir sonst sehr geholfen hat, war z. B. nichts dergleichen bekannt.

(24-09-2014, 12:45)p schrieb: Ob es als Aufstocker noch Möglichkeiten gibt, einmalige Anschaffungen bezahlt zu bekommen weiss ich nicht.

Das geht. Ist in §24 SGB II geregelt und nennt sich
"Erstausstattung". Die erstmalige Anschaffung von Hausrat und Mobiliar, kann auf Antrag bezuschusst werden.
Das geht auch dann, wenn man beispielsweise zwar schon ein Bett und einen Tisch hat, aber noch keinen Kühlschrank, kein Kinderbett oder keine Waschmaschine im Haushalt sein Eigen nennt. Das geht auch dann, wenn nach einer Trennung Mutter mit Kindern alles aus der Wohnung mitnimmt und der Vater bei Null anfangen muß.

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html

Es gibt aber auch noch die U-25 Regelung, wonach Leistungsberechtigte bis 25 Jahre bei ihren Eltern unterkriechen sollen, damit die kommunalen Ausgaben für die Wohnungskosten von bedürftigen jungen Leuten nicht explodieren. Aber das will ich jetzt mal nicht vertiefen, zumal wir hier ja noch nicht beim Status Quo sind.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Sixty, was ist daran erstaunlich? Ich habe schon einiges zu der Situation weiter oben geschrieben, bzw. beschrieben. Die entsprechende Unwissenheit stützt sich zum einen darauf, das sich kaum einer damit befasst/ befassen will, zum anderen darauf, das genau diese Möglichkeiten auch nicht UNBEDINGT an die große Glocke gehängt werden, damit weiterhin UNWISSENHEIT erhalten bleibt.

Aber es gibt sie, und das ist der Ansatz, den man entsprechend mit Bedacht nutzen sollte. Jedenfalls beziehen sich die Leistungen auf die sogenannte "Erstausstattung" auf unterster Gebrauchtware, und nicht auf Neuwaren. Der Finanzielle Obolus, den man da bekommt, reicht im Grunde nicht wirklich komplett aus, man muss schon verdammt gut kalkulieren und rechnen, bis man den Wohnungsstand aus Gebrauchtwaren zusammen hat. Das eine oder andere wird letztendlich trotzdem immer noch fehlen.

Auch heutige sogenannte Möbelbörsen (Gebrauchtmöbel) haben teilweise Preise zwischen Gut und Böse.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#16
(24-09-2014, 14:31)Desaster2005 schrieb: Die entsprechende Unwissenheit stützt sich zum einen darauf [..] zum anderen darauf, das genau diese Möglichkeiten auch nicht UNBEDINGT an die große Glocke gehängt werden, damit weiterhin UNWISSENHEIT erhalten bleibt.

Du hast Nr. 3, gezielte Desinformation vergessen. "Derlei Dinge zahlen Sie bitte aus Ihren Regelleistungen, bzw. dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt. Wir sind da nicht zuständig."
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
Sixty,
Na, ich wollte ja nicht unbedingt "kleinlich" erscheinen... das kann man auch unter UNWISSENHEIT erhalten katalogisieren. Aber Fakt ist, wer lesen kann, ist erheblich im Vorteil. Gegen die "Nichtzuständigkeit" kann man Abhilfe schaffen, da sind die bei mir verdammt flott geworden damals.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#18
Zuerst einmal sollten wir ihm helfen, seine Vorgehensweise
zu strukturieren, in der Reihenfolge die wichtig und richtig sein sollte.

Wichtig ist doch erst mal, das der Umgang mit dem Kind regelmässig statt findet, die Wohnsituation ist ja so weit erst mal in Butter.

Eine konkrete Unterhaltsforderung, die einem finanziell die Luft abwürgt, wie der TO befürchtet, steht doch auch überhaupt noch nicht im Raum. Das ist doch noch alles abstrakt jetzt und nicht konkret. Es liegen keine Zahlen vor. Nutzt ja nix, jetzt zig mögliche Szenarien durchzugehen.

Von daher also sollte der TO versuchen, nicht in Panik und blinden Aktionismus zu verfallen, sondern stets überlegt vorzugehen. Die Dinge müssen sich entwickeln. Am Anfang einer Trennung steht man immer vor vielen schier unlösbaren Problemen, aber lösbar sind sie doch, jedenfalls die meisten. Das braucht aber auch Zeit. Immer aktiv handeln, aber überlegt, wer gar nicht handelt, wird behandelt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#19
Vieles ist schon gesagt worden. Muss ich nicht wiederholen. Ich sehe ein anderes Problem, weshalb Du nun recht gut lesen solltest.
Du bist noch sehr jung und unerfahren. Man kann mit Dir noch viel anstellen. Gerade im Moment wirst Du erpresst, nach dem Motto: "Wenn Du nicht zahlst, siehst Du Dein Kind nicht mehr."
Das war Deiner Geschichte zu entnehmen.

So ist es nicht! Laß Dir nichts aufbinden. Du hast ein Recht auf Umgang. Auch wenn Du nicht leistungsfähig bist!

Treib Dich ab jetzt hier viel im Forum herum und lese lese lese. Und richte Dich tatsächlich danach. Viele, die ich kennen lernte, nahmen die Ratschläge mit und machten es anders - und scheiterten.

Ab jetzt wird auch nichts mehr wegen des Unterhalts verkauft! Wenn was rein schneit von Seiten Deiner Ex, dann poste es hier.
Sind Dir Deine Eltern eine Hilfe? Warte jetzt erst mal ab was noch kommt.

Mach' einen Bogen um das Jugendamt! Keine Beratung! Keine Termine! Nur hin, wenn Du hin musst! Das sind NICHT Deine Freunde.

Und nun machst Du erst einmal als "nicht leistungsfähiger" Deine Ausbildung fertig. Und danach wird man sehen. Wenn man jung ist, plant man viel, um später fest zu stellen, das Planungen Unsinn sind.

Und sei froh, dass Du diese Keule los bist. Eine erpresserische Fremdgeherin braucht kein Mensch und gut ist es, dass Du sie früh los wurdest und nicht erst mit 50. Da hast Du vielen schon viel voraus und weißt für's nächste Mal Bescheid!
Gönn die Ex doch dem neuen Hecht! Er wird bekommen, was er verdient ;-)

Wenn das Thema "Titel" auftaucht, postest Du es hier! Dann sehen wir weiter.
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#20
Vielen Dank für die Unterstützung, mir war es ein wenig peinlich meine Probleme zu Teilen aber jetzt bin ich froh darüber, ich werde jetzt erstmal die Ratschläge befolgen und mich melden sobald was neues kommt.

Echt DANKE !!!
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#21
(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: ...und ich ziehe zum 1.10 aus.
Sorry, hier beginnt der 1. Fehler. Du solltest keinesfalls ausziehen, bevor du nicht diese Umgangsregelung irgendwie schriftlich (Zettel, handschriftlich genügt) mit der Kimu aufgeschrieben hast. Falls du kein Sorgerecht hast sollte auch das vorher geregelt werden (gemeinsame Erklärung - oder Antrag bei Gericht).

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Ich ziehe zum 1.10 zu meinen Eltern bis zur ende meiner Ausbildung ( 06.2015 ).
Das ist der 2. Fehler, vorallem wenn du unter 25 bist. Wenn älter erst recht. Suche dir unbedingt eine Wohnung mit Kinderzimmer, möglichst in der Nähe der Kimu oder Kita, damit Kind leicht von und zu dir kann. Wenn du ein passendes Wohnungsangebot (in angemessener Preislage) hast, dann stelle Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jobcenter für 2-Personenwohnung (schließlich übernachtet das Kind regelmäßig bei dir.
Zugleich stelle Antrag auf Erstausstattung und dann auch den Gesamtantrag.
Zeitgleich (aber noch vor Antragstellung) mache entweder einen KU-Titel in Unterhaltsvorschusshöhe zetilich befristet für 1 Jahr oder gehe zum Jugendamt-Beistand und lasse die "berechnen". Da kommt eher 0 KU raus, aber das ist wegen der UVG-Praxis nicht so günstig.

Wenn das alles geklärt ist, kannst du umziehen.

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Ich sehe mein Kind jedes 2te Wochenende und 1-2 mal in der Woche.
Fast zuwenig, bei so kleinem Kind. Zwei feste Nachmittage sollten schon sein.

Ansonsten hat deine Gesundheit (besser kein Alkohol!) und die Beendigung der Ausbildung erstmal Priorität.

Die Rechnung als Aufstocker sieht jetzt ungefähr so aus:

Bedarf
z.B. 480 Wohnung warm
391 Regelsatz für dich
68,70 Regelsatz für Kind an durchschnittlich 9 Tagen (2 Tage X 26 Wochen/12)
------
939,70

Einkommen
500 netto (aus ca. 760 brutto?)
- 232 Erwerbstätigkeitsfreibetrag
-153 Kindesunterhalt
------
115,00 anrechenbar

= 824,70 Aufstockung

Nach deiner Übernahme siht es so aus:
Bedarf gleich

Einkommen
1150 (aus ca. 1600 brutto)
- 330 Erwerbstätigkeitsfreibetrag
-153 Kindesunterhalt
--------
667,00 anrechenbar

= 272,79 Aufstockung

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Mir geht es beschissen mit der Situation , Freundin hat mich Betrogen , Kann mein Kind nicht Täglich sehen, dazu noch das Finanzielle ich weiß garnicht weiter.
Das ist verständlich - und kennen die meisten hier. Viele haben dennoch eine gute Zeit mit ihren Kindern. Such dir eine gute Gesprächsgrupe, evtl. auch Psychologe, Pfarrer, etc.. Manche "große" Väter-Vereins-Stammtische ziehen dich aber eher runter, als dass sie dir helfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
Du hast doch die perfekte Startposition: kaum Einkommen, damit keine Unterhaltspflicht und kannst deine Rechte voll aus spielen. Andere müssen mühsam ihr Einkommen runter schrauben, während Du in Ruhe deine Strategie für ein gutes Leben ohne Unterhalt suchen kannst.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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