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JA fordert Verdienstbescheinigungen vom AG obwohl Lohnabrechnungen vorliegen
#1
Hallo zusammen,
ich bin gerade erst per Suche auf euer richtig gutes Forum gestoßen, schade dass ich euch vorher nicht kannte. Und muss euch direkt mit einer Frage nerven. ;-)

Wie alle zwei Jahre verlangt das JA meine Verdienste offen zu legen. Ich habe jetzt meinen letzten Steuerbescheid und alle Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate übersandt.
Gerade bekomme ich einen Anruf der Personalabteilung, dass vom JA eine auszufüllende Verdienstbescheinigung eingegangen ist.

Wozu soll ich mir die Mühe machen, die Verdienstbescheinigungen zu übersenden, wenn die gleichen Daten sowieso abgefragt werden.
Ich persönlich finde so eine Frechheit und möchte eigentlich nur wissen, ob es bei euch auch so abläuft.

MfG
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#2
Wenn man so dumm ist, dem JA den Arbeitgeber mitzuteilen und dem JA einfach die ungeschwärzten Verdienstausweise zuzusenden, muß man sich darüber nicht wundern.

Hast Du denn die vom JA gesetzte Frist eingehalten?

Lies mal hier: Trennungsfaq - Kindesunterhalt

Zitat:Unterhaltspflichtige geniessen keinerlei Datenschutz. Die ständige Offenlegung ihrer Verhältnisse gehört zum Dasein als Unterhaltspflichtiger. Um Staat und Ex-Partner nicht restlosen Einblick in sein Privatleben geben zu müssen, gibt es wenig bekannte Möglichkeiten. Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen zu lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Arbeitgebers. Ein Selbständiger muss seine Kundendaten nicht preisgeben.

Ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre. Auskunft muss nur auf ausdrückliche Aufforderung der Unterhaltsgläubigerin gegeben werden, der Pflichtige ist nicht verpflichtet, von sich aus Einkommensänderungen mitzuteilen. Laut OLG Frankfurt vom 21.02.2002 – 3 WF 4/02 beginnt die Zweijahresfrist erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung.

Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat. Oft werden von Gerichten, Anwälten und Jugendämtern Textbausteine verwendet, die ständig Auskunft über Einkommensverhältnisse verlangen, dafür sollte man eine Begründung mit Nachweis fordern und eine Auskunft ablehnen.

Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens: „Mein Verdienst beträgt X, meine Fahrkosten betragen Y, meine sonstigen Einnahmen betragen Z etc.“ Wenn eine genaue Aufschlüsselung gewünscht wird, erst ein Verzeichnis oder Muster verlangen. Fragenbögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden.

Simon II
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#3
Den Arbeitgeber wussten die von der Kindesmutter. Ja, die Frist habe ich eingehalten. Man hat sich bei mir auch schon vor mehreren Wochen für die Übersendung bedankt. (Schreiben kam aufgrund einer weiteren Nachfrage meinerseits) Und heute die Anfrage der Personalstelle.
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#4
Das Thema ist nun durch. Anschreiben können die jeden wenn sien die Daten haben. Wenn das JA Geld riecht, erreicht es nie vermutete Geschwindigkeit.
Passiert ist aber im Grunde nichts. es sei denn, es besteht für das JA evtl. aufgrund von Rückständen, zu versuchen, Pfändungen zu erwirken.
Ansonsten gilst Du in der Firma als armer Unterhaltsgeschädigter und hast auch keinen Imageverlust, denn diese Reaktion der Firmen habe ich in letzter Zeit öfter festgestellt.

Da du scheinbar eine sehr intensiv gestrickte Ex hast, die alle 2 Jahre wirklich wissen will, was zu holen ist, solltest Du vorsichtiger werden.

Eventuell ist ein AG-Wechwel, sofern möglich, auch mal eine Idee ;-) Und dann schwärzen, wie simon sagte.

Besteht ein Titel?
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#5
(25-09-2014, 12:10)Simon ii schrieb: Wenn man so dumm ist, dem JA den Arbeitgeber mitzuteilen und dem JA einfach die ungeschwärzten Verdienstausweise zuzusenden, muß man sich darüber nicht wundern.

Was hat das mit Dummheit zu tun? Über eine einfache Abfrage per Knopfdruck bei den Trägern der Sozialversicherungen, können die den Arbeitgeber ganz einfach ermitteln.
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#6
Ja es kommt pünktlich alle zwei Jahre die Anfrage. Ich zahle den Unterhalt rechtzeitig in titulierter Höhe. Ich wüsste nicht, dass es offene Forderungen gibt.
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#7
(25-09-2014, 12:45)Steffen schrieb: Ja es kommt pünktlich alle zwei Jahre die Anfrage. Ich zahle den Unterhalt rechtzeitig in titulierter Höhe. Ich wüsste nicht, dass es offene Forderungen gibt.

Im Prinzip gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:

Du ärgerst Dich, läßt aber alles ansonsten so, wie es ist.

Oder:

Du ärgerst zukünftig das JA (wie das geht, steht in den FAQ).

Der erste Schritt hierzu wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die JA-Mitarbeiterin. Hat rechtlich keine Konsequenzen, macht dem JA aber Arbeit.

Simon II

Nebenbei: Ich habe seit längerem (toi, toi, toi) meine Ruhe, weil das JA mittlerweile weiß, daß eine Auseinandersetzung mit mir zu Streß und Ärger für das JA führt. Mal sehen, wie lange dieser Zustand noch anhält.
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#8
Ich darf erst die letzten 12 Monate freilegen und durch die erneute Anfrage beim AG darf dieser auch die letzten 12. Also hat das JA die letzten 14 Monate angefragt.
Mich ärgert das tierisch. Ich werde deine zweite Möglichkeit in Betracht ziehen.
Vorher muss ich mich aber auch noch über ein paar andere Sachen schlau machen. Ich werde euch wohl weiter nerven ;-)
Vielen Dank für eure Hilfe.
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#9
(26-09-2014, 12:51)Steffen schrieb: Mich ärgert das tierisch. Ich werde deine zweite Möglichkeit in Betracht ziehen.

Prima!

Gegen solche Unverschämtheiten muß man sich wehren.

Bitte berichte, was Du gemacht hast und welche Erfolge oder Mißerfolge Du damit hattest.

Wir können alle noch lernen.

(26-09-2014, 12:51)Steffen schrieb: Ich werde euch wohl weiter nerven ;-)

Du nervst nicht!

Das Forum ist dafür da, zu helfen.

(26-09-2014, 12:51)Steffen schrieb: Vielen Dank für eure Hilfe.

Schön, wenn wir Dir helfen konnten!

Simon II
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#10
Direkt gegen die Arbeitgeberschnüffelei kannst du nichts machen. Sprich mit dem Arbeitgeber und weise ihn darauf hin, dass er zu solchen Auskünften nicht verpflichtet bist, dass du deinerseits immer pünktlich Auskunft gegeben hast und auch nicht möchtest, dass beim Arbeitgeber Aufwand für unzulässige Forderungen entsteht.

Im Jugendamt beschwert man sich beim Chef der Abteilung in Form einer Fachausfsichtsbeschwerde. Bringt nix, macht denen aber ein bisschen Arbeit.
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