Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
#17
Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens kam damals telefonisch von zwei Vorstandsmitgliedern der Kammer. Ich hatte am Patiententelefon nachgefragt, weil mir die fachlichen Grundannahmen der Therapeutin eigenartig erschienen.
Die Herren von der Kammer fingen erstmal an zu lachen - und wiesen mich dann darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Grundannahmen Quatsch sind, sondern die Therapeutin auch gegen die Berufsordnung verstieß.

Beispielsweise, dass sie Rechtsberatungen abgab, die Schweigepflicht brach, ohne mein Wissen Therapien unseres Sohnes durchführte, keinen Einblick in Dokumentationen gewährt, usw.


Ob das gegen weitere Therapien spricht, wäre die nächste Frage.
Der Kinderarzt argumentiert, dass unser Sohn nächstes Jahr in die Schule kommt, die Veränderung ihn weiter belasten kann - und es darum wichtig ist, dass er jetzt schon Unterstützung bekommt. Die meisten Therapeuten haben aber Wartezeiten von einem halben, bis einem ganzen Jahr.
Da unser Sohn zu der alten Therapeutin schon ein Vertrauensverhältnis hätte und diese auch sofort Zeit hätte, wäre naheliegend wieder zu ihr zu gehen.

Meine Sorge ist, dass das Gericht das auch so sehen könnte. Nach dem Motto: Die Therapeutin hat sich zwar dem Vater gegenüber rechtswidrig verhalten - aber da sie ja nicht dem Vater, sonderm dem Kind helfen soll, soll sie weiter machen.

Ob sie unserem Sohn geholfen hat, ist offen. Meine Ex sagt ja. Er selbst war zu der Zeit allerdings teilweise in erschreckender Verfassung - zeigte kurzfristig sogar Zeichen von Entfremdung. Inwieweit das mit der Therapie zusammenhängt, ist für mich noch nicht transparent - weil mir nicht bekannt ist, wann die Therapeutin wie aktiv war.

Besser ging es ihm dann, als das OLG meiner Ex einen auf den Deckel gab und Übernachtungen und Ferienumgang beschloss. Das haben mir die Kindergärtnerinnen erstaunt bereichtet. Die meinten, mit dem Tag wäre ein Knoten geplatzt.

Das war ein viertel Jahr nachdem die Therapien gestoppt worden waren.


Ansonsten gingen die Analysen der Therapeutin immer in die entgegengesetzte Richtung, der Empfehlungen aller anderen Fachleute.
Als meine Ex Missbrauchsvorwürfe erhob und Diagnostik verweigerte, rieten mir alle beteiligten Fachleute, den Umgang möglichst schnell gerichtlich durchzusetzen.
Die Therapeutin dagegen, redete auf mich ein, bloß keine Gerichtsverfahren zu eröffnen.

Ein Jahr später wurde der nächste Umgangsboykott dann mit einer Analyse der Therapeutin begründet: Angeblich sei ich so hochdepressiv, dass unser Sohn während des gesamten Umgangs schlafen würde, um "meinen Einfluss auszuschalten". Meine Ex erklärte, sie wäre von der Therapeutin zu einer Kinderschutzanzeige aufgfordert worden und beantragte beim Gericht, nur noch begleiteten Umgang zuzulassen, bis ich psychiatrisch begutachtet würde.

Jugendamt, Verfahrenspflegerin, Umgangspflegerin, sowie die Gerichte der 1. und 2. Instanz ermittelten dann - und kamen zu dem Ergebnis, dass die Beziehung zwischen Vater und Sohn durchgehend positiv und der Umgang gut und wichtig für ihn ist.

Insofern gibts schon einige dokumentierte Gründe, die nicht für eine Wiederaufnahme der Therapien bei dieser Therapeutin sprechen.

Mich selbst stört in erster Linie, dass seit Jahren darauf hingewiesen wird, dass der Elternkonflikt bearbeitet werden muss - und nun unser Sohn in Therapie soll.



Was die Erstgespräche bei den Therapeuten angeht, hab ich gerade das gefunden:

Zitat:Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten besteht ein besonderes Konfliktfeld bei Patienten mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Rechtlich besteht die Verpflichtung, nach der Regelung des Sorgerechts zu fragen und im Fall eines gemeinsamen Sorgerechtes die Zustimmung beider
Sorgeberechtigten zur Psychotherapie einzuholen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich, den Sachverhalt in der Patientenakte zu protokollieren.
Probatorische Sitzungen, die zur Abklärung und Indikationsstellung durchgeführt werden, kann ein Elternteil veranlassen, die Durchführung einer Psychotherapie ist jedoch nur möglich, wenn das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegt. Wenn eine sorgeberechtigtes Elternteil die
Zustimmung zur Psychotherapie verweigert, kann diese nur aufgenommen bzw. weitergeführt werden, nachdem eine gerichtliche Entscheidung herbeiführt wurde.

Von:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...2s&cad=rja
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von Fin - 05-10-2014, 01:16
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von zeitgenosse - 06-10-2014, 03:28
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von zeitgenosse - 06-10-2014, 20:42
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 11:33
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 10:54
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 11:15
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 11:23
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 11:54
RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von the notorious iglu - 15-10-2014, 12:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt Zwillingspapa 15 7.999 13-06-2018, 12:52
Letzter Beitrag: Pistachio 00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste